NBank und SBank: Coronahilfe Rückzahlung | Was muss ich tun?

NBank fordert Geld aus Corona Soforthilfe zurück
Foto: Eigene Darstellung – Angelehnt an NBank

NBank fordert Coronahilfe Rückzahlung – Das gilt es zu beachten

Leistungsempfänger müssen mit Widerruf der Bewilligung rechnen

Das Land Niedersachsen hat im Frühjahr 2020 mit der Niedersachsen-Soforthilfe Corona und der Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) Geldleistungen für betroffene Unternehmen angeboten, um etwaige Liquiditätsengpässe im Rahmen der Corona-Pandemie abzufedern. Da das Ausmaß der wirtschaftlichen Einbußen zum Antragszeitpunkt nur geschätzt werden konnte, erfolgte die Antragstellung der Subventionierung für Unternehmen und Solo-Selbstständige auf unbürokratischem Wege und das Geld wurde ohne große Prüfung über die landeseigene NBank ausgezahlt.

Mit Ablauf des Förderungszeitraums begann die Überprüfung der Anträge. Subventionsempfänger wurden zur Rückmeldung bezüglich ihrer erzielten Einnahmen und Ausgaben aufgefordert. Stellt sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass  ein entsprechender Liquiditätsengpass tatsächlich nicht vorlag, oder eine Überkompensation vorliegt, d.h. weniger Geld benötigt wurde als es ausgezahlt wurde, wird das Geld zurückgefordert.

NBank fordert zur Rückmeldung im Rahmen des Subventionsverfahrens auf

Mit dem Antrag auf Corona-Soforthilfe haben sich die Geförderten auch zur Rückmeldung zur Überkompensation als Teil des Subventionsverfahrens verpflichtet. Im Rahmen der Mitteilungs- und Nachweispflichten wurde den Leistungsempfängern auch zur Auflage gemacht, das Förderungsinstitut über Änderungen, die Ihren Antrag betreffen, zu informieren. Auch wurden Sie darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der Angaben erfolgen kann. Haben Sie eine Aufforderung zur Rückmeldung erhalten, können Sie zunächst dazu Stellung nehmen und entsprechende Nachweise einreichen, um etwaige Zweifel an Ihrer Leistungsberechtigung auszuräumen und eine Rückzahlung abzuwenden.

Wenn Sie nicht auf ein entsprechendes Schreiben zur Rückmeldung reagieren, kann dies als mangelnde Mitwirkung angesehen werden, was einen Widerruf des Bewilligungsbescheides und eine Rückforderung der ausgezahlten Leistung zur Folge hat.

Die Frist zur Rückmeldung lief bis zum 17.12.2021. Antragstellende können auch nach Ablauf der Frist weiterhin über das Datenportal der NBank ihre Rückmeldung zur Überkompensation abgeben.

Wen trifft die Pflicht zur Coronahilfe Rückzahlung?

Liquiditätsengpass als Voraussetzung zum Erhalt der Corona-Soforthilfe

Grundsätzlich stellen die Corona-Soforthilfen zwar Zuschüsse dar, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dies gilt allerdings nur, soweit die entsprechenden Voraussetzungen für die Förderung auch tatsächlich vorgelegen haben. Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragssteller durch die Covid-19 Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine/ihre Existenz bedrohen. Es muss ein Liquiditätsengpass vorgelegen haben. Dieser bestand dann, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb nicht ausgereicht haben, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Entsprechend liegt dann ein Liquiditätsengpass vor, wenn im Förderzeitraum die Summe der Einnahmen niedriger sind, als die Summe der Ausgaben. Andere Kosten (z.B. Personalkosten oder die eigenen Lebenshaltungskosten) werden nicht berücksichtigt.

Überkompensation führt zur Rückzahlungspflicht: Coronahilfe Rückzahlung

Eine vollständige Rückzahlung wird zum einen dann gefordert, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie nicht antragsberechtigt gewesen sind und Sie den entsprechenden Geldbetrag zu Unrecht erhalten habe. Zum anderen ist eine teilweise oder vollständige Rückzahlung bei einer sogenannten Überkompensation notwendig. Eine solche Überkompensation liegt dann vor, wenn Sie im Wege der Corona-Soforthilfe mehr Geld erhalten haben, als Sie rechnerisch benötigt haben. Eine Überkompensation besteht ebenfalls, wenn kein Liquiditätsengpass vorlag, d.h. die Summe der Einnahmen die Summe der Ausgaben überstiegen hat. Durch die Gewährung anderer Corona-Soforthilfen, weiterer Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen und/oder Leistungen aus anderen Fördermaßnahmen oder ähnlichem kann zudem auch eine Überkompensation entstanden sein, welche zur (teilweisen) Rückzahlung verpflichtet.

Rückzahlungspflicht stellt betroffene Unternehmen vor finanzielle Probleme – Rückzahlungsfrist verlängert

In Anbetracht, dessen, dass eine sofortige Rückzahlung der Corona-Soforthilfen viele Unternehmen erneut in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohen, da das empfangene Geld bereits anderweitig eingesetzt wurde, ist die Frist für Rückzahlungen von zu viel erhaltenen Corona-Soforthilfen seitens der NBank verlängert worden. Sie haben bis zum 31.10.2022 Zeit, eine Rückzahlung zu leisten. Diese kann in einer vollständigen Summe oder in individuellen Raten zurückgezahlt werden.

Was kann ich tun, wenn ich einen Widerruf des Bewilligungsbescheids und eine Rückzahlungsaufforderung erhalte?

Zunächst ist im Rahmen der Rückmeldung ratsam, professionelle Hilfe bei der Berechnung der Einnahmen und Ausgaben in Anspruch zu nehmen. Einerseits kann ein mittels entsprechender Nachweise dargelegter Liquiditätsengpass eine Rückzahlungsforderung schon im Vorfeld abwenden. Andererseits ist bei den zu tätigenden Angaben besondere Sorgfalt geboten. Falschangaben im Subventionsantrag können eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs nach sich ziehen, was empfindliche Strafen zur Folge haben kann.

Wenn die Förderungsstelle nach Ihrer Rückmeldung an der Rückzahlungspflicht festhält, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Ihnen der Widerruf des Bewilligungsbescheides erklärt und Sie zur Rückzahlung aufgefordert werden.

Auf das Schreiben können Sie mit einem Widerruf reagieren. Dieser Widerspruch muss innerhalb von einem Monat, nachdem man den Bescheid bekommen hat, erfolgen. Neben bestimmten formellen Anforderungen muss einem erfolgreichen Widerspruch eine Begründung angefügt werden. Darin müssen Sie auf die Argumentation des Förderinstituts eingehen und schlüssig darlegen, warum Sie zum Empfang der Leistung berechtigt waren und warum die Rückzahlungsforderung unrechtmäßig ist. Die Gründe für die Rückforderung können vielfältig sein und bedürfen einer individuellen Prüfung des Sachverhalts.

Häufig wird angeführt, dass kein Liquiditätsengpass vorgelegen habe oder die geförderte Tätigkeit nicht im Haupterwerb ausgeübt werde. Die Begründungen halten einer juristischen Prüfung mitunter nicht stand. Im Wege des Widerspruchs lässt sich eine aufwendige Anfechtungsklage gegen den Widerrufs- und Rückforderungsbescheid vermeiden.

Benötigen Sie Hilfe bei dem Rückmeldeverfahren zur Coronahilfe Rückzahlung?

Sollten Sie sich unsicher bezüglich der Rechtmäßigkeit des Widerrufs- und Rückforderungsbescheid oder Zweifel am Vorliegen einer Überkompensation haben, empfehlen wir die zeitnahe Konsultierung eines Anwalts. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Corona-Soforthilfen kompetent und persönlich zur Seit und berät Sie umfassend in Ihrem individuell gelagerten Fall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Rufen Sie doch gerne in unserer Kanzlei unter der Rufnummer 04202 / 6 38 37 0 an und wir kümmern uns um Ihr Anliegen und bestreiten für Sie den Rechtsweg.

Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und lässt keine individuelle anwaltliche Beratung entbehren!


Wann bin ich zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe verpflichtet?

Eine vollständige Rückzahlung wird zum einen dann gefordert, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie nicht antragsberechtigt gewesen sind und Sie den entsprechenden Geldbetrag zu Unrecht erhalten habe. Zum anderen ist eine teilweise oder vollständige Rückzahlung bei einer sogenannten Überkompensation notwendig. Eine solche Überkompensation liegt dann vor, wenn Sie im Wege der Corona-Soforthilfe mehr Geld erhalten haben, als Sie rechnerisch benötigt haben.

Was sind Gründe für eine Überkompensation vor (Rückzahlung der Corona-Soforthilfe)?

Eine Überkompensation besteht bspw. dann, wenn kein Liquiditätsengpass vorlag, d.h. die Summe der Einnahmen die Summe der Ausgaben überstiegen hat. Durch die Gewährung anderer Corona-Soforthilfen, weiterer Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen und/oder Leistungen aus anderen Fördermaßnahmen oder ähnlichem kann zudem auch eine Überkompensation entstanden sein, welche zur (teilweisen) Rückzahlung verpflichtet.

Welche Rechtsschutzmöglichkeiten habe ich, wenn ich einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid der Corona-Soforthilfe bekomme?

Zunächst können Sie Widerspruch gegen den Widerrufsbescheid einlegen. Diesem ist eine schlüssige Begründung beizufügen, welche die eigene Leistungsberechtigung und die Unrechtmäßigkeit der Rückforderung schlüssig darstellt. Für einen erfolgreichen Widerspruch empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

Quellen

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Corona-Hilfen: Land verlängert Frist für Rückzahlung | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen

Corona-Hilfen: NBank überprüft Rechtmäßigkeit der Zahlungen | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) – Niedersachsen Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung vom Bund | NBank

Corona-Soforthilfen: Wichtiger Hinweis zur eventuellen Rückzahlungspflicht (Überkompensation) und Datenerhebung im Rahmen der Mitteilungsverordnung | NBank

Update: Bis zu 8.000 Soforthilfe-Empfängern drohen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen – fast 5.000 allein in NRW

Pflicht zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige – ETL Rechtsanwälte

Corona-Hilfen: Wann droht Selbstständigen eine Rückzahlung? | Streitlotse

Ich soll meine Corona-Soforthilfe zurückzahlen?! Was tun bei Rückforderung?

FAQ-zur-Überkompensation-Mitteilungsverordnung.pdf

Rückzahlung Soforthilfe

Related Posts