Rückzahlung Soforthilfe: Gegen Rückzahlung vorgehen – Corona Soforthilfe NRW | 2024

Rückzahlung Soforthilfe - Soforthilfe zurückzahlen NRW Bußgeld
Foto von Karolina Grabowska

Rückzahlung Soforthilfe in NRW 2023: Rückzahlungen von Corona-Soforthilfe

Ein Leitfaden zur Navigation durch die Rückzahlungen von Soforthilfen in NRW

In den Entscheidungen des OVG Münster vom 17.03.2023 (4 A 1986, 1987 und 1988/22) gegen das Land NRW wurde festgestellt, dass nicht nur ein nachgewiesener Liquiditätsengpass, sondern auch die Milderung finanzieller Notlagen, teils sogar die Sicherung eines Mindesteinkommens zum Leben einen Grund zum Behaltendürfen der Soforthilfe darstellte.

Das Land stellte demgegenüber meist nur auf einen Liquiditätsengpass ab und forderte bei Nichtvorliegen die Soforthilfe zurück. Das OVG befand, dass auch andere Gründe, die sich durch Auslegung aus dem vorläufigen Bewilligungsbescheid entnehmen ließen, zum Behalten-dürfen berechtigten.

Ich habe gegen den Schlussbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt, aber noch nichts zurückgezahlt. Was ist zu tun?

Zahlen Sie zunächst noch nichts zurück, dieses Geld ist sonst für Sie endgültig verloren, da es keinen Auszahlungsanspruch gibt oder gab.

Derzeit sind für diese Fälle zahlreiche Verfahren anhängig, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens anstreben, eine Grundsatzentscheidung hierzu ist aber bisher nicht bekannt. Die Erhebung der Klage verschafft Ihnen Zeit, erhöht den politischen Druck auf das Land und kann Ihnen im Erfolgsfall die Soforthilfe dauerhaft sichern. Rückzahlung Soforthilfe: Dies ist gegen die Gerichts- und Verfahrenskosten im Fall des Verlustes abzuwägen.

Mir ist das Risiko einer Klage zu hoch, ich kann die Rückzahlung Soforthilfe nicht tätigen – Was kann ich tun?

Wenn Ihr Widerspruch verfristet ist, und Sie eine Klage für sich nicht erwägen, können Sie mit der Bezirksregierung in Kontakt treten und Stundungen oder Ratenzahlungen aushandeln. Das Land verhält sich hier meist kooperativ, und hat kein Interesse daran, erst ein Unternehmen per Soforthilfe zu stützen, um es später durch Rückzahlung in die Insolvenz zu treiben. Sie werden aber den derzeitigen Engpass durch Kontoauszüge usw. nachweisen müssen, da ein Entgegenkommen nicht zu erwarten ist, wenn Sie eine Rückzahlung lediglich nicht einsehen.

Ich habe jetzt erst einen Schlussbescheid erhalten. Sollte ich jetzt klagen?

Wenn Ihr Schlussbescheid im Laufe des letzten Monatszeitraumes zugegangen ist, haben Sie gute Karten: hier ist zunächst binnen einmonatiger Frist Widerspruch einzulegen, bevor man klagen muss. Es ist aber davon auszugehen, dass die Bezirksregierung aufgrund der OVG-Rechtsprechung keinen abweisenden Widerspruchsbescheid erlässt. Wenn ja, kann man innerhalb der Monatsfrist dagegen mit guten Chancen klagen um eine Rückzahlung Soforthilfe zu verhindern.


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Soforthilfe zurückzahlen NRW“ als Anwalt zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Lassen Sie sich durch eine spezialisierte Kanzlei beraten

Stecken Sie in der Zwickmühle wegen der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen in NRW? Sie sind nicht allein. Die jüngsten Urteile des OVG Münster haben gezeigt, dass es mehrere valide Gründe gibt, die Soforthilfe zu behalten – nicht nur bei Liquiditätsengpässen. Wenn Sie einen Schlussbescheid erhalten haben, gegen den Sie nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt haben, oder unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, ist es essenziell, professionelle Unterstützung zu suchen. Die Kanzlei Hermann Kaufmann steht Ihnen mit spezialisiertem Rat zur Seite. Bevor Sie vorschnelle Schritte unternehmen und möglicherweise Ansprüche verlieren, lassen Sie sich von Experten beraten, die Ihre Situation verstehen und Ihnen konkrete Lösungswege aufzeigen können.

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Rückzahlung Soforthilfe:

  • Gelten die Entscheidungen des OVG Münster vom 17.03.2023 gegen das Land NRW auch für mich?

    Nicht automatisch, da diese Entscheidungen nur “inter partes”, also zwischen den Klageparteien gelten. Trotzdem entfalten die Entscheidungen durch ihre Argumente eine Fernwirkung, die auch Ihren Fall erfassen kann.

  • Ich habe noch keinen Schlussbescheid erhalten. Wie kann ich vorgehen, wenn ich die Soforthilfe bisher nicht zurückerhalten habe?

    Hier ist die Lage sehr günstig: sobald Sie einen Schlussbescheid erhalten, haben Sie einen Monat nach Zustellung Zeit, Widerspruch einzulegen. Sollte dieser auch abgelehnt werden, können Sie mit guten Aussichten dagegen klagen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Fristen und Formen sachgerecht zu berücksichtigen.

  • Ich habe bereits einen Schlussbescheid erhalten, die einmonatige Widerspruchsfrist ist verstrichen. Kann ich dennoch klagen?

    An sich sind die Fristen für Rechtsmittel damit verstrichen. Es kann trotzdem versucht werden, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken. Sollte nichts fruchten, kann versucht werden, über Stundungs- und Ratenanträge an die zuständige Bezirksregierung die Rückzahlungslast über größere Zeitabschnitte zu verteilen.


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