Inhaltsverzeichnis
NFT Steuer und Handel in Deutschland
Wie die Besteuerung von NFTs funktioniert und Sie nicht Gefahr laufen, Steuern zu hinterziehen.
Nach dem Boom der Kryptowährungen im letzten Jahrzehnt, liegt das Interesse momentan auf dem NFT-Handel. Was NFTs sind und wie die Eigentumsrechte daran ausgestaltet sind, haben wir bereits in einem früheren Artikel beschrieben.
In diesem Artikel geht es um die steuerliche Behandlung der Non-Fungible Token in Deutschland.
Vorab noch der Hinweis, dass es noch keine verbindlichen steuerrechtlichen Vorgaben beim Handel von NFTs gibt. Hier werden nur ein paar erste Erwägungen getroffen.
Herstellung (Minting) von NFTs und deren Handel
Wenn Sie Hersteller eines NFTs sind, kommt es für die Besteuerung darauf an, ob Sie diese NFTs freiberuflich als Künstler herstellen (zum Beispiel NFT Charaktere im Rahmen von NFT Computerspielen) oder ob Sie gewerblich herstellen und handeln. Als Freiberufler müssen Sie im Herstellungsprozess eine eigen schöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe erbringen, § 18 EStG. Eine gewerbliche Herstellung ist allerdings dann anzunehmen, wenn Sie z. B. die NFTs im Onlinehandel eigenständig vertreiben (Eigenvertrieb) oder statt nur zu verkaufen, auch ankaufen.
Die Grenzen sind beinahe fließend. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, aber die Gewerblichkeit ist grundsätzlich von Nachteil aus steuerlicher Sicht. Unter anderem, weil Gewerbesteuer gezahlt werden muss.
Steuerfreier Verkauf von NFTs – Privater Handel
Wie auch die Kryptowährungen werden NFTs vom Bundesfinanzministerium bislang als andere Wirtschaftsgüter i.S.d. § 23 I 1 Nr. 2 EStG eingeordnet. Der Verkauf von NFTs hat demnach den Charakter eines privaten Veräußerungsgeschäfts.
Eine Möglichkeit, um als Privatperson NFTs steuerfrei zu verkaufen, wäre die Freigrenze von 600 EUR pro Jahr zu nutzen, die für alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt (Gold, Kryptowährungen, Kunst, etc.). Liegen Sie am Ende des Jahres mit allen Verkäufen insgesamt unter 600 EUR, so fallen keine Steuern an. Liegen Sie nur einen Cent darüber, muss die gesamte Summe der privaten Veräußerungsgeschäfte mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Eine zweite Möglichkeit, um steuerfrei NFTs zu verkaufen, ist die Haltedauer von einem Jahr einzuhalten. Haben Sie das NFT ein Jahr lang in Ihrer Wallet gehalten, ist der Verkauf, in egal welcher Höhe, steuerfrei. Notieren Sie sich jedoch unbedingt das Kaufdatum, damit keine Fehler passieren.
Wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften, können Sie Verluste innerhalb desselben Jahres verrechnen, Verluste vortragen oder zurücktragen, wenn im entsprechenden Jahr keine Gewinne erzielt wurden.
Gewerblichkeit, Umsatzsteuer & Geldwäschegesetz für NFTs
Um den Handel mit NFTs als gewerblich einzustufen, könnten die Abgrenzungskriterien zum Wertpapier- und Devisenhandel des Bundesfinanzhofs herangezogen werden und die Grundsätze angewandt werden, die auch das Bundesfinanzministerium in einem Entwurf-Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen anwendet https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html.
Es könnte sein, dass diese Grundsätze bald entsprechende Anwendung auf NFTs finden werden. An die Gewerblichkeit sind hohe Anforderungen zu stellen. Die Betätigung als Händler bzw. ein bankentypisches Vorgehen wäre nötig. Es genügt nicht, einfach nur viele NFTs verkauft zu haben, vielmehr braucht es konkrete Anzeichen für ein gewerbliches Handeln. Solche wären die Nutzung eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs und ein kurzfristiger und häufiger Umschlag unter Einsatz von Fremdkapital. In jedem Fall ist auf den Einzelfall abzustellen.
Wenn die Gewerblichkeit festgestellt wurde, muss Gewerbesteuer gezahlt werden. Diese beträgt normalerweise 7–18 %. Außerdem können gewerbliche NFT-Händler keine steuerfreien Gewinne erzielen, da die Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Aber Verluste können einfacher verrechnet werden.
Was die Umsatzsteuer angeht, könnte diese bald auf den Handel mit NFTs anfallen. Anders als Kryptowährungen, die als Zahlungsmittel gelten und nicht der Umsatzsteuer unterliegen, könnten die NFTs, sobald der Händler als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts gilt und die Transaktion im Inland als Lieferung bzw. als sonstige Leistung eingeordnet werden kann, mit der Umsatzsteuer besteuert werden. Entscheidend ist allerdings auch, wer die NFTs kauft, bzw. wo der Käufer sitzt. Dies könnte noch problematisch werden, da der Handel mit NFTs meist über Pseudonyme abgewickelt wird.
Als gewerblicher NFT-Händler könnten Sie als Güterhändler in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fallen und müssten die enthaltenen Sorgfalts-, Risikomanagement- und sonstigen Pflichten einhalten. Andernfalls können schon bei leichtfertigen Verstößen hohe Bußgelder drohen.
Haben Sie rechtliche Fragen zur Besteuerung von NFTs?
Haben Sie noch Fragen zur steuerlichen Behandlung von NFTs oder bestehen Unsicherheiten zur möglichen geldwäscherechtlichen Verpflichtung? Rufen Sie einfach unter der Telefonnummer 04202 / 6 38 37 0 an oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de.
For the English version of this article, click the following link:
https://rechtsanwaltkaufmann.de/steuerrecht/nft-tax-regulation-trading-germany
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.