NFT Tokens kaufen und verkaufen – Ihre Eigentumsrechte erklärt!

NFT token kaufen und verkaufen Eigentumsrechte an NFT
Foto: Eigene Darstellung angelehnt an opensea.io

Alles, was Sie zu NFTs wissen müssen – Wie kauft und verkauft man NFT’s?

Alles Wichtige, was sie über den Kauf und Verkauf von NFT’s wissen müssen, vom Rechtsanwalt erklärt.

NFT’s sind momentan wohl eins der am heißesten diskutierten Themen im Internet. Da stellt sich natürlich die Frage, was sind NFT’s überhaupt? Wie kaufe und verkaufe ich diese und erlangt man Eigentum an diesen, obwohl es sich um ein virtuelles Kunstwerk handelt? Zudem erklären wir, ob und wie Sie Eigentumsrechte an NFT erklären können.

Was sind NFTs?

NFT bedeutet non-fungible Tokens und heißt zu Deutsch: Nicht-tauschbare Wertmarke. Ein NFT ist also eine visuelle Wertmarke, die ein digitales Objekt schützt, indem es dieses als originales Unikat kennzeichnet und einer Person zuordnet.

Als nicht tauschbar wird der NFT deshalb bezeichnet, weil es sich um ein Unikat handelt. Tauscht man etwa einen Bitcoin gegen einen anderen, erhält man schließlich wieder einen Bitcoin. Bei einem NFT ist es jedoch nicht möglich, genau das gleich wiederzubekommen. Nicht tauschbar heißt in diesem Fall aber nicht, nicht handel bar.

Wie kauft und verkauft man NFTs?

Grundsätzlich können Sie auf Online-Marktplätzen NFT’s kaufen und verkaufen. Die bekanntesten dieser Marktplätze sind: Binance, FTX, OpenSea, Nifty Gateway, SuperRare oder Rarible.

Der größte Marktplatz für digitale Gegenstände ist OpenSea. Hierbei wird der NFT-Handel über die Blockchain Ethereum abgewickelt.

Sie benötigen also zunächst eine Wallet (engl. = Geldbeutel), durch welche Sie mithilfe von Kryptowährung auf einem Marktplatz ein NFT’s kaufen können. Der Verkauf läuft genau so ab. Sie stellen Ihr NFT auf einem Marktplatz zum Verkauf bereit und bekommen dann den jeweiligen Kryptowert auf Ihre Wallet gutgeschrieben.

Sie sollten allerdings beim Erstellen eines Kontos auf einem Marktplatz besondere Vorsicht walten lassen. Grundsätzlich erhält man nämlich nicht das NFT, sondern nur eine Forderung gegen den Marktplatz. Dabei kommt es aber auf die jeweilige Nutzervereinbarung an. Bei Fragen steht Ihnen hier Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Aber was ist ein NFT rechtlich gesehen und wie können Sie bei einem Betrugsversuch dagegen vorgehen?

Eigentumsrecht bei NFTs?

NFTs sind im Grunde dezentralisierte Zeichenfolgen, die in der Blockchain gespeichert sind. Daher sind sie nicht räumlich definierbar oder speicherbar. Daher können sie nach unserer Rechtslage kein eigenes Eigentum begründen.

NFT’s können jedoch unterschiedliche Rechte begründen. Denn nur derjenige, der den Schlüssel besitzt, kann als Berechtigter über den NFT verfügen. Die Schlüssel werden in der Wallet aufbewahrt. Nur der Berechtigte kann auf diese Inhalte zugreifen. Dabei kann das Urheberrecht gelten.

Wenn etwa ein Bild verkauft wird, wird der Käufer zum Eigentümer. Der Künstler ist jedoch immer noch der Urheber des Werkes. Urheberrechte können grundsätzlich nicht verkauft werden. Es können jedoch Nutzungsrechte eingeräumt werden, wodurch Dritte das Recht erwerben, das Werk zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu bearbeiten.

Beim Verkauf einer zu einem Bild gehörenden NFT bleibt die ursprüngliche Urheberschaft bestehen. Der Erwerber des NFT erwirbt gemäß § 31 Abs. 1 UrhG ein Echtheitszertifikat (NFT) und (urheberrechtliche) Nutzungsrechte am Bild. Dieses Nutzungsrecht wird durch einen Lizenzvertrag übertragen und kann und sollte gesondert vereinbart werden.

Beispielsweise kann eine einfache Lizenz den Erwerber dazu berechtigen, das entsprechende Werk zu nutzen. Der Urheber kann sogar festlegen, dass er sein Werk weiterhin selbst nutzt und/oder anderen das Recht zur Nutzung einräumt.

Bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht darf der Käufer als Einziger das Werk nutzen, verbreiten und vervielfältigen. Als spezielle Norm gilt § 69a UrhG in Verbindung mit § 69c UrhG, dabei werden Computerprogramme geschützt. Computerprogramme sind Programme in jeder Gestalt (z.B. als Programme auf einer Festplatte oder in einer Hardware eingebunden), einschließlich des Entwurfsmaterials. Das heißt, geschützt ist grundsätzlich das Gewebe (die individuelle Struktur) des Computerprogramms (z.B. Sammlung, Auswahl und Gliederung der Befehle).

Dabei besteht ein NFT aus einem individuellen Code und bildet eine individuelle Struktur, die auf der Hardware gespeichert werden kann. Somit kann ein NFT grds. ein Computerprogramm sein, dem auch ein Vermögenswert zugeordnet werden kann.  Sie sehen, die Rechtslage eines NFT’s kann ziemlich kompliziert sein.

Suchen Sie einen Anwalt, für Fragen Rund um Eigentumsrechten an NFTs?

Sie möchten ein NFT kaufen oder verkaufen oder ihnen ist die Rechtslage Ihrer NFT’s unklar und Sie möchten Ihre Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite. Rufen Sie einfach unter der Telefonnummer 04202 / 6 38 37 0 an oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema Eigentumsrechte NFT Token


Quellen zum Thema NFT Eigentumsrechte


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