Steuern zahlen für Handel mit Kryptowährungen | Update 2021

Kapitalertagssteuer auf Kryptowährungen - Was muss versteuert werden?
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Sind für den Handel mit Kryptowährung Steuern zu entrichten?

In der Pandemie freut sich der Handel mit Kryptowährungen großer Beliebtheit. Hierbei stellt sich die Frage, ob Gewinne, die durch den Handel generiert werden, zu versteuern sind und wie dies gegebenenfalls zu erfolgen hat.

Wie ist der Handel mit Kryptowährung steuerlich zu bewerten?

Der Handel mit Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin wird im steuerlichen Sinne nicht wie der Aktienhandel gehandhabt. Sie unterliegen somit nicht der Kapitalertragsteuer. In der Steuererklärung werden die Gewinne vielmehr wie private Veräußerungsgeschäfte, unter anderem der Verkauf von Kunstwerken oder Immobilien, behandelt.

Was ist bei dem Handel mit Kryptowährung zu versteuern?

Grundsätzlich sind alle Gewinne, die durch den Handel erzielt werden, zu versteuern. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen Gewinne, die durch den Tausch von Kryptowährung mit den Fiatwährungen, wie den Euro oder dem Dollar erzielt werden. Gleiches gilt aber auch für Gewinne durch den Tausch einer Kryptowährung mit einer anderen Kryptowährung, wenn also z. B. Bitcoin gegen Ethereum getauscht wird.

Wie ist der Gewinn aus dem Handel mit Kryptowährung in der Steuererklärung zu berechnen?

Nachdem festgestellt wurde, dass Steuern für den Handel mit Kryptowährungen zu zahlen sind, ist danach zu fragen, wie dies zu geschehen hat. Hierbei sind zwei Kriterien wesentlich. Zunächst besteht ein Freibetrag in Höhe von 600€/Jahr. Wird dieser nicht überschritten, müssen keine Steuern gezahlt werden. Andernfalls, bereits mit einem Gewinn von 601€, ist dieser zu versteuern. Ferner ist die Dauer des Haltens ausschlaggebend für die Besteuerung. Kompliziert wird die Berechnung bei häufigem Kaufen und verkaufen der Kryptowährungen, da in diesem Fall die genaue Haltedauer der einzelnen Stücke schwieriger zu ermitteln ist. Zur Berechnung können verschiedene Methoden angewandt werden. Am Beispiel eines Bitcoins werden nach der sog. FIFO-Methode zuerst diejenigen Bitcoins verkauft, die auch zuerst angeschafft wurden. Die Haltedauer bestimmt sich somit am Bitcoin, welcher als erstes erworben wurde. Eine andere, die LIFO-Methode, geht davon aus, dass der zuletzt angeschaffte Bitcoin, zuerst verkauft wird. Diese beiden Methoden, können je nach Vorzug angewandt werden. Jedoch verpflichten Sie den Erklärenden für die Zukunft.

Haben Sie den Freibetrag zur Kryprowährung Steuer überschritten?

Für den Fall, dass Sie den Freibetrag von 600 € überschritten haben und Ihren Gewinn versteuern müssen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann beratend zur Seite. Sie können uns in unserer Kanzlei unter der Nummer 04202 / 6 38 37 0 erreichen oder schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.


Müssen Steuern für den Handel mit Kryptowährung entrichtet werden?

Kryptowährung wie u. a. Bitcoin werden nicht wie Aktien behandelt. Sie unterliegen damit nicht der Kapitalertragsteuer. Es werden die Regeln angewendet, welche für private Veräußerungsgeschäfte gelten.

Was genau ist bei dem Handel mit Kryptowährung zu versteuern?

Zu versteuern sind Gewinne, die durch den Tausch von Kryptowährung mit anderen Kryptowährungen und mit der Fiatwährung erzielt werden.

Welche Kriterien gelten für die Besteuerung von Kryptowährung?

Für die Besteuerung gelten zwei Kriterien. Zum einen kommt es darauf an, ob der Freibetrag in Höhe von 600€ pro Jahr erreicht wurde. Zum anderen ist die Haltedauer der Kryptowährung ausschlaggebend.

Quellen

https://www.coin.ink/fifo-lifo-bitcoin

https://taxfix.de/steuertipps/bitcoin-und-steuer/

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