Schneller Schuldenfrei dank der EU-Reform

allgemein

Eine neue Richtlinie der EU, die Restrukturierungsrichtlinie, macht den Weg für die Schuldenfreiheit nach drei Jahren für unternehmerisch tätige Personen frei. Die derzeitige Frist wird hierdurch halbiert. Eine Insolvenz kann nach dieser Richtlinie bedingungslos erfolgen. Es müssen daher in Zukunft keine Mindestquoten für die Schuldentilgung von Ihnen erfüllt werden. Ein (vor-)insolvenzlicher Schuldenschnitt ist auch in der Richtlinie vorgesehen.

 

Personen, die neues Kapital an Unternehmen geben müssen nach dieser Richtlinie beachten, dass die Rückführung neuer (Zwischen-)Finanzierungen an das insolvente Unternehmen nicht der Insolvenzanfechtung unterliegt. Dieses neue Kapital ist gegenüber Altforderungen vorrangig und kann daher schneller zurückgefordert werden. Momentan haben diese Investoren, die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens mit Hilfe teurer Gutachten zu prüfen, wenn sie nicht später hohen Rückforderungen ausgesetzt sein wollen.

 

Auch für Sie als Privatperson sollen die neuen Regelung anwendbar sein. Es besteht daher auch für Sie eine kurze und einheitliche Entschuldigungsfrist und ein unbürokratisches Verfahren. Durch die neue Richtlinie bekommen Sie die Möglichkeit ohne eine Mindesttilgung der Schulden beziehungsweise mit einen Schuldenschnitt in den Wirtschaftskreislauf eingegliedert zu werden. Es muss dann kein Insolvenzverfahren eröffnet werden.Eine gerichtlicher Entscheidung ist nur in Ausnahmefällen erforderlich, wie zum Beispiel bei dem beendigen von Zwangsvollstreckungen. Hierdurch können Sie als Verbrauch viel Geld einsparen.

 

Der Schuldenbereinigungsplan vor der Insolvenz, wie er in der Richtlinie der EU vorgesehen ist, enthält ähnlichen Regeln wie das Insolvenzplanverfahren. Im Gegensatz zu diesem, wird das Verfahren aber einfacher und schneller für Sie ablaufen können. Derzeit ist eine schnellen Schuldenbereinigung durch die Erfüllung der Mindestquoten kaum erreichbar. Eine kurzfristige Schuldenbefreiung ist nur durch aufwendige und teure Insolvenzplänen möglich. Die neuen Europäischen Richtlinie beendet dieses schwierige und langwierige Entschuldung.

 

Sollten Sie sich über die Möglichkeiten einer Entschuldung nach derzeitigem und zukünftigen Recht informieren wollen und überlegen den Weg einer Sanierung und Insolvenz zu gehen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann ihnen den Rechtsweg gegen die Zwangsvollstreckung oder Pfändung ebnen.

 

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