Undichte Fenster? Mietminderung bei Mängeln im Altbau | So gehts!

Mietminderung bei Mängeln im Altbau - Altbau Fenster - Rechtsanwalt hilft
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Undichte Fenster im Altbau: So haben Sie Anspruch auf eine Mietminderung

Hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung bei undichten Fenstern im Altbau?

Mit dem kalten Winter, der nun vor der Tür steht, steigt die Sorge um undichte Fenster in Wohnungen und Häusern. Besonders in Altbauwohnungen kommt es häufiger zu Fällen, in denen sich die Mieter fragen, ob sie dies hinnehmen müssen oder ob die Möglichkeit einer Mietminderung besteht.

Gibt es aktuelle Urteile in Bezug auf die Mietminderung bei Mängeln im Altbau?

Das Amtsgericht Neukölln entschied in einem Urteil vom 22. Juli 2021 über einen solchen Fall. Vorliegend mieteten die Kläger eine Altbauwohnung in der Stadt Berlin. Aufgrund von undichter und zugiger Fenster forderten sie von der beklagten Vermieterin eine Mietminderung. Eine solche setzt einen Mangel voraus.

Was versteht man unter dem für die Mietminderung notwendigen Mangel? Lag ein solcher in der Altbauwohnung des vorliegenden Falles vor?

Weicht der Zustand der Wohnung vom vertraglich vorausgesetzten Zustand negativ ab, so ist ein Mangel gegeben und eine Mietminderung kann verlangt werden. 

In dem oben geschilderten Fall erkannte das Amtsgericht Neukölln keinen Mangel. Handelt es sich bei den undichten Fenstern einer Altbauwohnung um Holzkastendoppelfenster, kann der Mieter nach der Ansicht des Gerichts keine komplett luftdichte Verschließung verlangen. Der Mieter musste mit typischen Auswirkungen rechnen.

In welchen Fällen kann man von Mängeln im Altbau ausgehen und einen Anspruch auf Mietminderung geltend machen?

Undichte und zugige Fenster im Altbau gewähren nur in den Fällen ein Recht zur Mietminderung, in denen die Zugluft die Nutzbarkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt oder kein ausreichender Schutz gegen Feuchtigkeit von außen gewährleistet wird.

Brauchen Sie Hilfe im Thema Mietminderung bei Mängeln im Altbau?

Sollten Sie undichte Fenster in Ihrer Altbauwohnung festgestellt haben und gegen Ihren Vermieter vorgehen wollen, stehen wir Ihnen zur Ausarbeitung Ihrer Ansprüche, sowie zur Eröffnung des Rechtswegs stets zur Seite. Unser qualifiziertes Team prüft Ihren konkreten Fall, erörtert die Erfolgsaussichten und berät Sie gerne in Fragen bezüglich der Mietminderung bei Mängeln im Altbau: Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 04202 / 6 38 37 0 an oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema Mietminderung bei Mängeln im Altbau


Quellen

  • Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 22. Juli 2021, Az. 14 C 75/20.

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