Keine Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte – Ist das rechtens? | Corona Updates

Corona Keine Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte rechtens
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Keine Verdienstausfallentschädigungen mehr nach dem Infektionsschutzgesetz?

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 22. September beschlossen, dass ab November 2021 Ungeimpfte keinen Verdienstausfall innerhalb einer Quarantäne mehr erstattet bekommen und begründen dies damit, dass inzwischen jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können.

Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Ungeimpfte aufgehoben

Auf einer Gesundheitsministerkonferenz haben die Gesundheitsminister der Länder gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister das weitere Vorgehen der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte gemäß § 56 IfSG beschlossen. Demnach erhalten ab dem 01.11.2021 Arbeitnehmer keine staatliche Unterstützung mehr, wenn sie wegen eines Coronaverdachts in Quarantäne müssen und nicht geimpft sind.

Ab wann besteht kein Lohnersatz mehr für Ungeimpfte?

Kein Lohnersatz besteht, wenn ein Verdienstausfall in Form einer Quarantäne auf eine vermeidbare Reise zurückzuführen ist.

Des Weiteren erhalten Ungeimpfte keinen Lohnersatz, wenn  durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne gemäß § 56 IfSG hätte vermieden werden können. Diese Regelung wurde erstmals  mit dem Masernschutzgesetz eingeführt und griff zunächst nicht für das Coronavirus. Durch den oben genannten Beschluss durch die Gesundheitsminister ist dies nun aber auch auf das Covid-19 Virus anwendbar. Nun aber durch Beschluss der Gesundheitsminister schon. Hierfür muss jedoch eine öffentliche Empfehlung zur Wahrnehmung der Impfung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde erfolgt sein, § 20 III IfSG.

Wann könnte ein Entgeltanspruch für Verdienstausfälle in einer Quarantäne weiter bestehen?

Der Lohnersatz kann aber in besonderen Fällen dennoch auch von Ungeimpften in Anspruch genommen werden. 

Entschädigungsleistungen werden Personen gewährt, wenn diese in einem Zeitraum von maximal 8 Wochen vor der Quarantäne keine öffentliche Empfehlung, das Impfangebot gegen Covid-19 wahrzunehmen, erhalten haben.

Des Weiteren gilt § 56 IfSG nur für Quarantänen, die aufgrund eines Verdachts, sich mit Covid-19 infiziert zu haben (z.B. wenn ein Bekannter Sie als Kontaktperson angeben hat) ausgesprochen wurden. Also nicht für Ungeimpfte, die sich selber mit dem Coronavirus nachweislich infiziert haben.

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Ab wann besteht kein Lohnersatz mehr für Ungeimpfte?

Kein Lohnersatz besteht, wenn ein Verdienstausfall in Form einer Quarantäne auf eine vermeidbare Reise zurückzuführen ist.
Des Weiteren erhalten Ungeimpfte keinen Lohnersatz, wenn  durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne gemäß § 56 IfSG hätte vermieden werden können.

Wann könnte ein Entgeltspruch für Verdienstausfälle in einer Quarantäne weiter bestehen?

Der Lohnersatz kann aber in besonderen Fällen dennoch auch von Ungeimpften in Anspruch genommen werden. 
Entschädigungsleistungen werden Personen gewährt, wenn diese in einem Zeitraum von maximal 8 Wochen vor der Quarantäne keine öffentliche Empfehlung, das Impfangebot gegen Covid-19 wahrzunehmen, erhalten haben.
Des Weiteren gilt § 56 IfSG nur für Quarantänen, die aufgrund eines Verdachts, sich mit Covid-19 infiziert zu haben (z. B. wenn ein Bekannter Sie als Kontaktperson angeben hat) ausgesprochen wurden.

Ab wann gilt die Regelung für Verdienstausfälle in der Quarantäne?

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 22. September beschlossen, dass ab November 2021 Ungeimpfte keinen Verdienstausfall innerhalb einer Quarantäne mehr erstattet bekommen und begründen dies damit, dass inzwischen jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können.

Quellen

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