Inhaltsverzeichnis
- 1 Risiken bei Bauprojekten: Zahlungspläne und Bauablaufplan
- 1.1 Zahlungsplan, Bauablaufplan, Bauberatung – Was muss ich beachten
- 1.2 Zahlungsplan Hausbau mit Bauträgern
- 1.3 Zahlungsplan Hausbau mit Bauunternehmern
- 1.4 Wie hoch ist der Schadenersatz bei Bauverzögerung?
- 1.5 Ihre professionelle Bauberatung – Mit Hilfe vom Anwalt
- 1.6 Fragen und Antworten zum Thema „Bauberatung und Bauablaufplan.“
Risiken bei Bauprojekten: Zahlungspläne und Bauablaufplan
Was Bauherren bei der Aushandlung von Zahlungsplänen berücksichtigen sollten: Benötige ich eine Bauberatung?
Ähnlich wie die Baubeschreibung ist auch der Zahlungsplan enorm wichtig für Bauherren als auch für Bauunternehmer. Im dritten Teil der Serie „Risiken bei Bauprojekten“ geht es um Hinweise rund um den Zahlungsplan.
Zahlungsplan, Bauablaufplan, Bauberatung – Was muss ich beachten
Der Zahlungsplan regelt die Höhe und Anzahl der Abschlagszahlungen. Nicht selten wird der Zahlungsplan vom Bauunternehmer vorgegeben. Gerade hier müssen Bauherren aufpassen. Ein sorgfältiger Zahlungsplan und Bauablaufplan ist einerseits für den Bauherren wichtig, damit dieser nicht zu früh und zu viel zahlt. Sollte das Bauunternehmen insolvent werden, besteht die Gefahr, dass Bauherren auf den Kosten sitzen, bleiben hinsichtlich der verfrühten Zahlungen.
Für Bauunternehmer ist vor allem die Wirksamkeit des Zahlungsplanes von Belang, da dieser sich ansonsten schadensersatzpflichtig machen kann. Weniger problematisch sind die Fälle, in denen ein Bauträger Vertragspartner ist. Diese müssen sich an die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) halten, welche bereits einen fertigen Zahlungsplan und Bauablaufplan vorgibt.
Zahlungsplan Hausbau mit Bauträgern
Bauträger und Bauherren
Da sich Bauträger an die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und an den darin enthaltenen Zahlungsplan halten müssen, sind die Abschlagszahlungen entsprechend geregelt. Viele Bauträger fordern allerdings Abschlagszahlungen, noch bevor der Bau dem Stand des Zahlungsplanes entspricht.
Um eine verfrühte Zahlung zu vermeiden, ist es als Bauherr wichtig, vor der Abschlagszahlung zu überprüfen, ob der Bautenstand auch tatsächlich dem Zahlungsplan entspricht. Die Hinzuziehung eines Bausachverständigen kann hier erforderlich sein.
Zu beachten ist, dass Bauträger in der Regel das Haus „schlüsselfertig“ abgeben. Bis zur Vollendung des Baus bleibt der Bauträger Eigentümer des Grundstücks. Somit liegt auch das Hausrecht beim Bauträger. Ein Anwalt kann hier bei der Vertragsgestaltung mitwirken und ein Kontrollrecht für den Bauherren aufnehmen, das auch einen unabhängigen Bausachverständigen umfasst.
Zahlungsplan Hausbau mit Bauunternehmern
Bauunternehmer und Bauherren
Oftmals wird auch vom Bauunternehmer der Zahlungsplan selbst gestellt. Auch hier kann – ähnlich wie bei einem Vertrag mit Bauträgern – durch regelmäßige Kontrolle die verfrühte ungerechtfertigte Abschlagszahlung verhindert werden, wenn vertraglich entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Da aber der Zahlungsplan individuell gestaltet werden kann, besteht die Gefahr, dass Abschlagszahlungen im Zahlungsplan viel zu hoch sind. Bauherren zahlen für Leistungen, die noch gar nicht erbracht worden sind. Meldet das Bauunternehmen Insolvenz an, verliert der Bauherr sein bereits bezahltes Geld, obwohl dem keine Gegenleistung gegenübersteht. Auch hier kann sorgfältige Vertrags- und Bauberatung viele Probleme vorbeugen. Verhandeln wird sich hier für den Bauherren besonders lohnen.
Wie hoch ist der Schadenersatz bei Bauverzögerung?
Ferner haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % des vereinbarten Lohnes. Sieht ein Zahlungsplan eine solche Sicherheit nicht vor, hält der Zahlungsplan einer AGB-Prüfung nicht stand. Die Folge: der Zahlungsplan ist unwirksam gemäß §307 I BGB. Das OLG Schleswig entschied in einem solchen Fall, dass eine Verletzung der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht besteht und mithin ein Schadensersatzanspruch für die Bauherrin (OLG Schleswig, Urteil vom 07. April 2021 – 12U147/20).
Ihre professionelle Bauberatung – Mit Hilfe vom Anwalt
Möchten Sie Unterstützung beim Erstellen von Zahlungsplänen und möchten Sie Schadenersatz bei Bauverzögerungen vermeiden? Rechtsanwalt Kaufmann kann Ihnen bei Ihrem Bauablaufplan helfen!
Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Fragen und Antworten zum Thema „Bauberatung und Bauablaufplan.“
Quellen zum Thema „Bauablaufplan und Schadenersatz bei Bauverzögerung“
https://www.vpb.de/presse336_240713.html
https://www.vpb.de/presse-service-zahlungsplan.html
Foto von Andrea Piacquadio gefunden auf Pexels