Sind die Anlegergelder der UDI Biogas 2011, UDI Sprint Festzins gefährdet?

bankrecht

Nach dem vielfachen Scheitern von Anlagen im Bereich der Immobilien und Schiffsfonds bot sich mit den „grünen Technologien“ eine Möglichkeit, zukunftsweisend zu investieren. Aber auch hier sind die Anleger vor den Gefahren des Marktes und dem Verlust ihres Geldes nicht gefeit.

 

So drohen die Kapitalanlagen UDI Biogas 2011 und UDI Sprint Festzins zu einem Desaster für die Anleger zu werden.

 

So wurde über das Vermögen der Projektgesellschaft UDI Biogas Otzburg-Nieder-Klingen am 18.06.2018 wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet. Allerdings haben sowohl der Fonds UDI Biogas 2011 wie auch der UDI Sprint Festzins in diese Projektgesellschaft investiert. Dieses könnte nunmehr zu dem Verlust der Anlegergelder führen.

 

Bei den von den Anlegern gezeichneten Beteiligungen handelt es sich um Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen jedoch beinhalten ein hohes Verlustrisiko des eingebrachten Kapitals. Dieses entsteht dadurch, dass in dem Fall des Eintrittes einer Insolvenz der Fondsgesellschaft diese Nachrangdarlehen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurücktreten. Kommt es also zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, haben die Anleger des UDI Biogas 2011 und des UDI Sprint Festzins gegenüber den übrigen Gläubigern das Nachsehen und müssen ihr Geld verloren geben.

 

Dennoch besteht für die betroffenen Anleger eine Möglichkeit, die Einlage doch noch vor dem Eintritt eines Schadens zurück zu holen.

 

Wurde der betroffene Anleger vor der Zeichnung der Anlage in den Beratungsgesprächen über die nachteilige Eigenschaft seines Nachrangdarlehens und der sich in der Insolvenz ergebenden Nachrangigkeit nicht aufgeklärt, so liegt eine Beratungspflichtverletzung vor und der Anleger kann Schadensersatz in Höhe der gezahlten Zeichnungssumme sowie der angefallenen Zinsen geltend machen. Damit wäre Ihr Geld vor einem Verlust bewahrt.

 

Sind Sie Anleger des Fonds UDI Biogas 2011 oder des UDI Sprint Festzins, so sollten Sie vor dem Eintritt des Verlustes Ihres Geldes einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechtes erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen und sich ausführlich hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche beraten lassen. Machen Sie Ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Einlage geltend. Wir stehen als Fachanwaltskanzlei für Sie unter der Telefonnummer 0421-5975 33 0 bereit. Unter der E-Mail info@rechtsanwaltkaufmann.de können Sie uns ebenfalls erreichen.

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