Piccor AG/Picam: Verluste, Schadensersatz und Strafverfahren

bankrecht

Das von der Piccor AG angebotene Anlagegeschäfte soll ein Schneeballsystem sein. Um zukünftigen Anleger zu gewinnen, wurde von die schweizerische Piccor AG mit einer immens hohen Rendite von 20 % geworben. Selbst beschreib sie ihre Leistung in nichtzutreffender Weise als „seriöse und sichere schweizerische Geldanlagen, die schon viele Jahre zuverlässig und erfolgreich gewesen ist“. Die Piccor AG und ihre Tochtergesellschaften haben mit Hilfe ihrer Anlagevermittler rund 300 Mio. Euro bei den Anlegern eingesammelt.

 

Die Piccor AG soll hat ihren Angaben nach für ihre Anleger sowohl einen gesicherten als auch einen ungesicherten computerbasierten Future-Handel betreiben, welcher über Lichtenstein und die Schweiz abgewickelt wurde. Dieses sollte dann für die Anleger in Renditen von bis zu 20 % resultieren. Die Piccor AG hat die Anlegergelder entgegen ihren Angaben aber nie investiert, sondern lediglich an einen externen Vermögensverwalter – die Varian AG – weitergereicht, die eine Tochtergesellschaft der Piccor AG darstellt.

 

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge soll dieser Future-Handel nicht stattgefunden haben und die Anlagen niemals ihrem Zweck nach dem Kapitalanlagevertrag nachgekommen sein. Stattdessen wurde mit den Geldern der Anleger ein betrügerischem Schneeballsystem aufgebaut worin diese schlussendlich verloren gegangen sind, was dann zu einem endgültigenVerlust der Gelderführen konnte.

 

Den Kundeninformationen der Piccor zufolge, bestand kein Risiko und das Kapital der Anleger sollte sicher gewesen sein. Alle Anleger, die auf eine Rückzahlung der Anlage hofften, wurden enttäuscht und lediglich auf eine spätere Auszahlung vertröste. Zu Beginn des Jahre 2018 wurde das öffentliche Angebot von Wertpapieren beendet und die die Piccor AG wird abgewickelt. Nun bleiben nur noch die geschädigten Anleger, denen diese Optionen bleiben:

 

Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft: Es kann auf Antrag Einsicht in Auszügen in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte genommen werden. Daneben ist die Staatsanwaltschaft beim Vollzug des Vermögensarrestes darauf angewiesen, dass die Verletzten ihnen mitteilen und erklären, ob und in welcher Höhe ein Anspruch gegen die Piccor oder eine ihrer Tochtergesellschaften bestand, sodass die Summe des widerrechtlich Erlangten ermittelt werden kann. Nur durch diese Mitteilung kann die Staatsanwaltschaft feststellen kann, wem welcher Anspruch auf Entschädigung zusteht.

 

Insolvenz: Es besteht die Möglichkeit eine Forderungsanmeldung durch Belege und Zahlungsnachweise geltend zu machen, da bei den zuständigen Gerichten der Piccor AG und ihren Tochtergesellschaften (Varian, etc.) das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde.

 

Schadensersatz: Ansprüche auf Schadensersatz müssen geprüft werden und können gegen die Vermittler und Hintermänner dieses Komplexes bestehen, aber auch gegen die Piccor selbst. So wurden im Regelfall Risikobögen bei Vertragsschluss ausgehändigt, die den Insolvenzfall darlegen, aber trotzdem sind verschiedene gravierende Beratungsfehler in der Vertragsverhandlung bekannt, die explizit die Risikoaufklärung und Fungibilität betreffen, sodass neben der Haftung der Piccor auch eine Haftung der Anlageberater in Frage kommt.

 

Herr Rechtsanwalt Kaufmann kann in ihrem Namen eine Strafanzeigen erstatten und rät ihnen als Anleger dazu, ihre Ansprüche unbedingt prüfen zu lassen. Vorrangig gilt es aber Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, um einen zivilrechtliche Schadensersatzanspruch gegen die verschiedene Beteilige zu prüfen und gegebenenfalls rasch durchzusetzen, damit das Geld nicht verloren geht. Auch eine Haftung des Beraters- und Anlagevermittlers wegen fehlerhafter Anlageberatung kommt hier möglicherweise in betrachte, da er nicht über die Risiken aufgeklärt haben könnte. Hierdurch würden Sie vom Anlageberater regelmäßig den Ersatz des Schadens verlangen können.Lassen sie daher ihre Ansprüche unbedingt und schnell prüfen.

 

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