Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung durch Bank

bankrechtBei eigener Darlehenskündigung durch die Bank steht dieser keine Vorfälligkeitsentschädigung zu! Gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurück verlangt werden.

Kündigt eine Bank einem Darlehensnehmer außerordentlich, weil er sich mit seinen Leistungsraten in Verzug befindet, steht ihr keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Dies hat der BGH in einem Aufsehen erregenden Urteil vom 19.01.2016 (XI ZR 103/15) entschieden. Im Falle von notleidenden Krediten nehmen Banken nicht nur Verzugszinsen vom Darlehensnehmer (oft genug 5% Punkte über dem Basiszinssatz statt der eigentlich zulässigen 2,5% Punkte), sondern sie stellten zudem zusätzlich regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung nach der Kündigung in Rechnung. Dies ist für Darlehensverträge, die im Zeitraum vor dem 10.06.2010 geschlossen wurden, nicht mit der gesetzlichen Vorschrift von § 497 Abs. 1 BGB vereinbar. Diese Vorschrift schließt, so der BGH, die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus.

Dies hat zur Folge, dass Darlehensnehmer in einer solchen Situation (Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank) in Zukunft eine verlangte Vorfälligkeitsentschädigung unter Hinweis auf die jüngste BGH-Rechtsprechung ablehnen können. Ferner können bereits in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen herausverlangt werden.

In einem außergerichtlichen Erfolg der Kanzlei Kaufmann ist die Westdeutsche Immobilienbank AG unmittelbar nach Aufforderung zur Herausgabe einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen eines alten Darlehensvertrages aus dem Jahr 2002, den die Bank im Jahr 2014 gekündigt hat, nachgekommen. Es genügte ein fachanwaltlicher Vortrag unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 19.01.2016. Dies könnte erfahrungsgemäß bei einem Alleingang des Darlehensnehmers (also ohne anwaltliche Hilfe) anders aussehen.

Von einer Kündigung betroffene Darlehensnehmer sollten die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH zum Anlass nehmen, mit Hilfe eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre an die Bank gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen herauszuverlangen.

Related Posts