Inhaltsverzeichnis
- 1 Update zum Geldwäschegesetz 2023: Das neue Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche: Eine Analyse der Änderungen
- 1.1 Meldepflicht für Banken bei Verdacht auf Geldwäsche
- 1.2 Kontosperrung bei Verdacht auf Geldwäsche
- 1.3 Überlastung der FIU
- 1.4 Konsequenzen für Privatpersonen: Geldwäschegesetz 2023
- 1.5 Benötigen Sie Hilfe beim Thema „Verdacht auf Geldwäsche“?
- 1.6 Fragen und Antworten zum Thema „Geldwäschegesetz 2023“:
- 1.7 Mehr zum Thema Verdacht auf Geldwäsche:
- 1.8 Weitere Quellen zu „Geldwäschegesetz Privatpersonen“:
Update zum Geldwäschegesetz 2023: Das neue Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche: Eine Analyse der Änderungen
Das neue Geldwäschegesetz, das am 18. März 2021 in Kraft getreten ist, erhöht die Pflichten von Banken und Finanzinstituten bei der Meldung von Verdachtsfällen von Geldwäsche. Privatpersonen können gegen mögliche Kontosperrungen vorgehen, indem sie mittels anwaltlicher Hilfe eine einstweilige Verfügung erwirken.
Geldwäsche ist ein weltweites Problem, das auch in Deutschland nicht vernachlässigt werden darf. Um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken, trat am 18. März 2021 das neue Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft. Banken müssen nun stärker auf verdächtige Transaktionen achten und haben mehr Befugnisse zur Kontosperrung von Privatkunden. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigt auf, was Bankkunden inzwischen beachten sollten.
Meldepflicht für Banken bei Verdacht auf Geldwäsche
Das neue Geldwäschegesetz verpflichtet Banken dazu, verdächtige Transaktionen von Kunden zu melden und bei konkretem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung das Konto des Kunden zu sperren. Die Banken müssen dabei besonders auf ungewöhnliche Transaktionen achten, insbesondere wenn diese über die Grenzen Deutschlands hinausgehen oder aus Ländern mit einem hohen Risiko für Geldwäsche stammen. Banken müssen zudem bei Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen verstärkt die Herkunft der Gelder nachprüfen.
Kontosperrung bei Verdacht auf Geldwäsche
Banken sind jedoch auch dazu ermächtigt, das Konto eines Kunden ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn ein konkreter Verdacht auf Geldwäsche besteht. Das bedeutet, dass ein Bankkunde plötzlich keinen Zugriff mehr auf sein Konto hat und entsprechend keine Überweisungen oder Abbuchungen mehr tätigen kann. Der Geldwäscheverdacht hinsichtlich einer Transaktion ist zunächst an die Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen (FIU) zu übermitteln. Die Bank darf die Transaktion nur dann durchführen, wenn entweder Staatsanwaltschaft oder FIU der Durchführung zustimmen oder drei Tage verstrichen sind, ohne dass eine Zustimmung erfolgt ist. Wird die Zustimmung versagt, kann die Kontosperrung drei Werktage andauern, unter Umständen aber auch wesentlich länger. Während sich eine Untersagung sich eigentlich nur auf die Durchführung der entsprechenden Transaktion bezieht, wird in der Praxis meist das gesamte Konto gesperrt, was in der Regel die völlige Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen nach sich zieht.
Überlastung der FIU
Die Handhabung von verdächtigen Transaktionen stellt für Banken und Behörden eine Herausforderung dar. Die FIU ist für die Überprüfung der Verdachtsmeldungen zuständig und steht immer wieder in der Kritik, aufgrund der hohen Anzahl an Meldungen überlastet zu sein. Dies kann dazu führen, dass Bankkunden aufgrund einer Kontosperrung fälschlicherweise verdächtigt werden oder es zu unangemessenen Verzögerungen bei der Überprüfung von Verdachtsfällen kommt. Die Kontosperrung dauert so mitunter länger als notwendig an.
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Geldwäsche, Strafrecht und allen Themen rund um Bankrecht zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Konsequenzen für Privatpersonen: Geldwäschegesetz 2023
Es ist oft schwierig, Informationen über den Sperrungsgrund von der FIU zu erhalten, da die FIU aufgrund von Datenschutzbestimmungen und gesetzlichen Bestimmungen nicht verpflichtet ist, Informationen über laufende Ermittlungen weiterzugeben. Die FIU arbeitet eng mit Strafverfolgungsbehörden zusammen und muss daher sicherstellen, dass Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen, bevor eine Untersuchung abgeschlossen ist. Zudem ist ihr die Informationsweitergabe durch § 47 des neuen Geldwäschegesetzes verboten.
Dies kann für betroffene Kunden frustrierend sein, da sie möglicherweise nicht wissen, warum ihr Konto gesperrt wurde und welche Schritte sie unternehmen können, um die Kontosperrung aufzuheben. In vielen Fällen ist es notwendig, einen Anwalt hinzuzuziehen, um juristische Schritte einzuleiten und Informationen über den Sperrungsgrund zu erhalten. Sobald aufgedeckt wurde, ob die Kontosperrung aufgrund eines Geldwäscheverdachts erfolgt ist, lässt sich die rechtliche Handhabe prüfen und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Kontosperrung aufheben zu lassen. Um die finanziellen Schäden, die aus einer ungerechtfertigten Kontosperrung entstehen, gering halten zu können, ist schnelles Handeln gefragt.
Benötigen Sie Hilfe beim Thema „Verdacht auf Geldwäsche“?
Wenn Sie von den neuen Regelungen des Geldwäschegesetzes betroffen sind oder bei Verdacht auf Geldwäsche handeln müssen, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Ein solcher kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und Sie bei der Umsetzung der neuen Gesetzesvorgaben unterstützen. Als Fachanwalt auf dem Gebiet Bank- und Kapitalmarktrecht biete ich Ihnen eine persönliche Beratung an, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu finden. Kontaktieren Sie die Kanzlei Kaufmann gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren:
Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Fragen und Antworten zum Thema „Geldwäschegesetz 2023“:
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Was beinhaltet das neue Geldwäschegesetz, das am 18. März 2021 in Kraft getreten ist?
Das neue Geldwäschegesetz erweitert die Pflichten von Banken und Finanzinstituten bei der Überwachung und Meldung von Verdachtsfällen von Geldwäsche an die Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen (FIU). Die Folge ist ein deutlich höheres Aufkommen an Verdachtsmeldungen, welche für die Betroffenen häufig eine Kontosperrung nach sich zieht.
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Wie wirkt sich das neue Gesetz auf die Bekämpfung von Geldwäsche aus?
Das neue Gesetz soll eine effektivere Bekämpfung von Geldwäsche ermöglichen, indem es den Ermittlungsbehörden eine schnellere Handhabe ermöglicht, Transaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen, zu stoppen. Dazu werden Finanzinstitute dazu angehalten, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu melden.
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Wie können Privatpersonen vor möglichen Kontosperrungen im Zusammenhang mit einem Verdacht auf Geldwäsche geschützt werden?
Privatpersonen können sich vor möglichen Kontosperrungen im Kontext eines Verdachts auf Geldwäsche schützen, indem sie ihre Bank aufklären und alle notwendigen Dokumente bereitstellen, um die Herkunft der Mittel zu belegen. Es kann auch hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren, um im Falle einer bereits erfolgten Kontosperrung rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Mehr zum Thema Verdacht auf Geldwäsche:
Geldwäsche Kontosperrung 2023: Verdacht Auf Geldwäsche? (rechtsanwaltkaufmann.de)
Weitere Quellen zu „Geldwäschegesetz Privatpersonen“:
Neudefinition der Geldwäsche in Deutschland: § 261 und seine Auswirkungen – ComplyAdvantage
2023 – Wirtschaftsprüferkammer (wpk.de)
Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 – 2022 | Bundesanzeiger Verlag
Geldwäsche-Verdacht: Was tun, wenn die Bank das Konto sperrt? | Stiftung Warentest
Zoll online – Pressemitteilungen – FIU-Jahresbericht 2021
Finanzausschuss: Viel Kritik für Anti-Geldwäschegesetz
BaFin – Zahlungsverkehr – Warum muss ich bei Bareinzahlungen einen Herkunftsnachweis vorlegen?
Geldwäsche-Verdachtsfälle: Status? Unklar! | tagesschau.de
Aufwändig und uneinheitlich – Bankenverband kritisiert Regeln gegen Geldwäsche | deutschlandfunk.de