Die Insolvenzen in Hamburg gehen trotz der Corona- Pandemie zurück. Das liegt primär daran, dass aufgrund der schwierigen Situation viele neue Regelungen erlassen wurden. Dies könnte sich derzeit allerdings ändern, da diese Regelungen zu 01. Januar 2021 geändert wurden.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Insolvenz?
Ein Unternehmen gerät in die Insolvenz, wenn es seinen Zahlungspflichten gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Vor der Corona-Pandemie war das Unternehmen dazu verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit die Insolvenz anzumelden. Ein Insolvenzgericht leitet daraufhin ein Insolvenzverfahren ein und teilt dem Unternehmen einen Insolvenzverwalter zu. Der Insolvenzverwalter prüft dann die Lage des Unternehmens. Nach der Prüfung wird beschlossen, ob das Unternehmen saniert wird oder ob das noch vorhandene Vermögen an die Gläubiger ausgezahlt wird.
Dies ändert sich nun mit den neuen Regelungen.
Was besagen die neuen Regelungen?
Durch die Corona-Pandemie änderte sich Anfang 2020 die bisherige Antragspflicht. Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, müssen keine Insolvenz mehr anmelden und können sogar mit Hilfeleistungen vom Staat rechnen. Diese sollen helfen, eine bevorstehende Insolvenz abzuwenden.
Zudem können Gläubiger eine Insolvenz nicht mehr erzwingen.
Zum 1. Januar 2021 änderten sich – auch in Hamburg – diese Regelungen. Es wird klarer definiert, wann ein Unternehmen von der Antragspflicht befreit wird.
Die Unternehmen werden nur dann von der Antragspflicht befreit, wenn diese durch die Corona-Pandemie ein Anrecht auf eine Hilfeleistung des Staates haben. Des Weiteren müssen Unternehmen einen Antrag auf diese Hilfeleistungen gestellt haben und dies muss im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt sein. War es dem Unternehmen jedoch nicht möglich, einen Antrag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zu stellen, so wird die Insolvenzantragspflicht ebenfalls ausgesetzt. Eine Einschränkung besteht dabei allerdings, denn die Insolvenzantragspflicht wird nicht ausgesetzt, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erlangung der Hilfeleistung besteht oder die erlangbare Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenz nicht ausreicht.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden sie hier: Corona-Hilfe statt Insolvenz
Experten vermuten einen massiven Anstieg der Insolvenzen in Hamburg. Jedoch gibt es noch andere Möglichkeiten, um einer Insolvenz frühzeitig entgegen zu wirken.
Eine Schuldensanierung kann eine Insolvenz umgehen
Um einer Insolvenz zu umgehen, suchen viele Schuldner Anwälte auf. Dort werden die Schulden erfasst und beordnet. Der Anwalt geht dann auf die Gläubiger zu. Dem Gläubiger wird mitgeteilt, dass der Schuldner gewillt ist, eine Lösung für seine finanzielle Situation zu finden. Es wird unter anderem gebeten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorerst ruhen zu lassen, sowie eine Forderungsaufstellung zu übersenden. Sobald der Gläubiger sich auf das Schreiben des Anwalts gemeldet hat, wird mit dem Schuldner beredet, wie er gedenkt die Schulden zu begleichen, z. B. mit einer Ratenzahlung oder Einmalzahlung durch Zuhilfenahme Dritter. Dies wird dem Gläubiger daraufhin übermittelt. Sollte der Gläubiger mit dieser Lösung einverstanden sein, wird dies dem Schuldner mitgeteilt und alles weitere in die Wege geleitet. Wenn sich der Gläubiger jedoch hartnäckig erweist, wird solange mit dem Gläubiger verhandelt, bis sich beide Parteien – hoffentlich – geeinigt haben. Bei Nichteinigung muss dann leider der Weg in die Insolvenz gegangen werden.
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Quellen:
- https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.html
- https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/unternehmensfuehrung/krisenmanagement/neue-insolvenzregelung-4898238
- https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Trotz-Corona-Zahl-der-Insolvenzen-in-Hamburg-stark-gesunken,insolvenzen122.html
Wie verhält sich die Insolvenzrate in 2020 zu 2019?
Die Insolvenzrate sinkt im Vergleich zum Vorjahr auch in
Hamburg. Dies ist auf die neuen Regelungen durch
Corona zurückzuführen, die Anfang 2020 beschlossen
wurden.
Was bedeutet Insolvenz?
Ein Unternehmen geht in die Insolvenz, sobald dieses
seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen
Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Dann ist das
Unternehmen dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu
stellen. Das noch vorhandene Vermögen wird an die
Gläubiger ausgezahlt.
Was regelt ein Insolvenzgericht?
Das Insolvenzgericht prüft den Antrag und leitet ein
Insolvenzverfahren ein. Außerdem wird dem
Unternehmen ein Insolvenzverwalter zugeteilt, der sich genauestens mit dem Vermögen des Unternehmens
beschäftigt. Nun wird entschieden, ob das Unternehmen
saniert wird oder ob das noch vorhandene Vermögen an
die Gläubiger ausgezahlt wird.