Glücksspielrecht Anwalt: BGH | Online-Casino Klagen ausgesetzt?

Glücksspielrecht Anwalt - Online Casino Klage und Online Casino Prozessfinanzierung
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Glücksspielrecht Anwalt: Casino Klagen vor dem EuGH

Alles rund um die Aussetzung der nationalen Online Casino Klage

In der dynamischen Welt des Online-Glücksspiels stehen rechtliche Auseinandersetzungen an der Tagesordnung, besonders in Deutschland, wo die rechtlichen Rahmenbedingungen besonders strikt sind. 

Die Klagen von Spielern gegen die Betreiber von Online-Casinos, die häufig ihren Sitz in Ländern wie Malta oder Zypern haben, beleuchten die komplexen Interaktionen zwischen nationalem Recht und europäischer Gesetzgebung. Diese rechtlichen Gefechte haben nun eine neue Ebene erreicht, da sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt werden. Die Kernfrage dabei ist, ob die deutschen Gesetze, die das Online-Glücksspiel ohne deutsche Lizenz verbieten, im Einklang mit der europäischen Niederlassungsfreiheit stehen.

Die Kanzlei Kaufmann hat sich als Vertreter der Spieler in dieser rechtlichen Grauzone einen Namen gemacht. Durch die überzeugende Darstellung, dass die meisten Online-Casinos ohne die erforderliche deutsche Lizenz operieren, hat die Kanzlei bedeutende Erfolge für ihre Mandanten erzielt, indem sie die Nichtigkeit der Spielverträge aufgrund von Verstößen gegen das deutsche Glücksspielrecht (GlüStV) geltend machte. Nun hat ein maltesisches Gericht ein Vorabentscheidungsverfahren zur deutschen Glücksspielgesetzgebung vor dem EuGH eingereicht, das den Bundesgerichtshof (BGH) in einem seiner Revisionsverfahren (I ZR 53/23) zum Aussetzen und Warten auf die luxemburger Entscheidung bewogen hat. 

Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe dieser Aussetzung, die möglichen Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf die rechtliche Bewertung von Online-Glücksspielen in Deutschland und gibt betroffenen Spielern wichtige Handlungsempfehlungen.

Grundlagen der Online Casino Klagen

In den Medien sind die Klagen der Spieler von Online-Casino Spielen gegen die Betreiber dieser Casinos immer wieder ein heißes Thema.

Die Kanzlei Kaufmann vertritt in großem Umfang besagte Spieler und das mit großem Erfolg. In der überwiegenden Zahl der Fälle obsiegen unsere Mandanten aus folgendem Grund:

  • die meisten Betreiber der Online-Casinos haben ihren Sitz auf Malta, Zypern oder Curacao und besitzen in der Regel nur eine Lizenz des jeweiligen Staates ihrer Niederlassung
  • Nach deutschem Glücksspielrecht (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) ist es jedoch erforderlich, dass diese Casinos eine deutsche Lizenz von der zuständigen deutschen Glücksspielbehörde benötigen, um Online-Glücksspiel in Deutschland anbieten zu dürfen
  • Ohne diese deutsche Lizenz ist ihr Glücksspielangebot illegal und die jeweiligen Spielverträge mit deutschen Spielern gemäß deutschem Zivilrecht nichtig
  • Diese Nichtigkeit hat wiederum zur Folge, dass nach deutschem Bereicherungs- und Deliktsrecht die verspielten Einsätze zurückzuerstatten sind

Die Anwälte der Online-Casino-Betreiber versuchen immer wieder, die Gerichte davon zu überzeugen, dass § 4 Abs. 4 GlüStV (der das Verbot von unlizenziertem Glücksspiel festlegt) nicht mit dem Europarecht, speziell mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 56 des Vertrages über die Arbeitsweise in der Europäischen Union (AEUV) vereinbar ist. Die weitaus meisten Gerichte folgen jedoch einer seit 2008 gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches die Vereinbarkeit in der Vergangenheit bejahte.

Hintergründe zur Aussetzung von Online Casino Klage

Im Rahmen der in Deutschland geführten Rückforderungsverfahren haben deutsche Gerichte immer wieder die Vereinbarkeit des deutschen Rechtes mit den europarechtlichen Rahmenbedingungen geprüft und bejaht, es gab aber keine Entscheidung vom hierfür zuständigen europäischen Gericht. Die Aussetzung eines der eigenen Verfahren durch den BGH dürfte dazu dienen, alle ähnlichen Verfahren einheitlich nach den zu erwartenden Vorgaben des EuGH auszurichten

Dieses BGH-Verfahren bezieht sich auf die Erstattung von Verlusten bei Online-Pokerspielen, die unter das Totalverbot des § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags in der Fassung vom Juli 2012 bis Juni 2021 fallen.

Im spezifischen Fall verlangt die Klägerin, die in den Jahren 2018 und 2019 an Online-Pokerspielen eines in Malta ansässigen Anbieters teilnahm, die Rückzahlung ihrer Verluste in Höhe von 132.850,55 €. Sie argumentiert, dass sie nicht wusste, dass das Angebot verboten war und die Verträge somit ungültig sind. Die deutschen Gerichte gaben ihr in den vorherigen Instanzen recht, basierend auf der Nichtigkeit der Glücksspielverträge nach § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012. Der EuGH soll nun klären, ob diese Regelung unionsrechtskonform ist.

Die Revision des beklagten Glücksspielbetreibers zielt darauf ab, die Klage abweisen zu lassen, während die Klägerin die Entscheidung des Berufungsgerichts verteidigt. Dass der Bundesgerichtshof sein Urteil nun durch eine luxemburgische Entscheidung absichern möchte bzw. höflich wartet, ist nicht immer der Fall.

Einige Landes- und Oberlandesgerichte setzen bislang die bei ihnen anhängigen Verfahren ebenfalls aus und warten auf die Entscheidung in Luxemburg (Sitz des EuGH). Andere Gerichte wiederum lassen sich von der BGH-Aussetzung nicht irritieren und führen ihre Verfahren fort.


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Glücksspielrecht Anwalt“ als Rechtsanwalt zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Empfehlungen an Betroffene

Als Erstes sollte klargestellt werden, dass die Aussetzung zunächst nur bei Verfahren diskutiert werden kann, die gegen Betreiber in der EU laufen (vorwiegend Malta und Zypern). Dementsprechend können alle Verfahren gegen Betreiber aus Curacao weitergeführt werden.

Weiterhin besteht für die (potenziellen) Kläger die Sorge der Verjährung. Bis der EuGH eine richtungsweisende Entscheidung treffen wird, können gut und gerne Jahre vergehen. Diese Zeit haben Betroffene jedoch nicht. Deshalb sollten die Klagen dringend weiterverfolgt werden.

Das OLG Bamberg (Az. 10 U 22/23 e) hat im Februar 2024 festgestellt, dass auch ohne den GlüStV die Rückzahlung der Spieleinsätze möglich ist. Das Gericht stützte sich dabei auf § 284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) anstelle des § 4 Abs. 4 GlüStV. § 284 setzt objektiv voraus, dass eine behördliche Erlaubnis, sprich die deutsche Glücksspiellizenz, nicht vorhanden ist, um die Strafbarkeit zu begründen. Dadurch ist auch die Nichtigkeit im Sinne des § 134 BGB gegeben und die Rückzahlung der Spieleinsätze kann nach deutschem Deliktsrecht gefordert werden. 

Wenn nun also Spieler ihre Klagen statt oder zusätzlich zum GlüStV auf § 284 StGB stützen, kann eine Aussetzung des Verfahrens umgangen werden.

Glücksspielrecht Anwalt: Ihre Hilfe bei Ihrer Online Casino Klage

Haben Sie in nicht-lizenzierten Online-Casinos Verluste gemacht und möchten Ihre Spieleinsätze zurückfordern? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns in unserer Kanzlei an. Wir helfen Ihnen gerne.

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Online Casino Klage:

  • Warum ist es für Online-Casinos notwendig, eine deutsche Lizenz zu besitzen, um in Deutschland operieren zu dürfen?

    In Deutschland regelt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) das Anbieten von Glücksspielen. Laut diesem Vertrag ist es erforderlich, dass Online-Casinos, die auf dem deutschen Markt tätig sein wollen, eine entsprechende Lizenz von der deutschen Glücksspielbehörde besitzen. Dies dient dem Schutz der Verbraucher und der Einhaltung von strengen Regulierungen bezüglich Sicherheit und Fairness des Spielbetriebs. Online-Casinos ohne deutsche Lizenz betreiben demnach ihr Geschäft illegal, was die Spielverträge mit deutschen Spielern gemäß § 134 BGB nichtig macht.

  • Welche Rolle spielt das EuGH-Verfahren C-440/23 für die deutsche Rechtsprechung in Bezug auf Online-Glücksspiele?

    Das EuGH-Verfahren C-440/23 prüft, ob das Totalverbot mit Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag im Rahmen der EU mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 56 AEUV vereinbar ist. Damit spielt dieses Verfahren für Casinos mit Sitz außerhalb der EU (Curacao, Gibraltar, British Virgin Islands u.a.) keine Rolle. Aber auch gegen Casinos mit Sitz in der EU gibt es eine Anspruchsgrundlage, die vom Verfahren vor dem EuGH nicht erfasst wird, und zu einem stattgebenden Urteil für Spieler führen kann, ohne auf das EuGH-Urteil warten zu müssen.

  • Warum sollten betroffene Spieler ihre Klagen gegen Online-Casinos nicht verzögern?

    Gerade in Anbetracht der möglichen Zeitspanne bis zu einer Entscheidung des EuGH wird empfohlen, dass Spieler ihre Klagen gegen Online-Casinos nicht verzögern. Verzögerungen könnten dazu führen, dass Ansprüche auf Rückzahlung der Spieleinsätze verjähren. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Casino-Betreiber rechtlich so umstrukturieren können, dass sie später nicht mehr belangt werden können. Die rechtzeitige Einreichung einer Klage wirkt verjährungshemmend und sichert den Anspruch des Spielers, unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauern mag.


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