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Tatvorwurf: Abrechnungsbetrug in Corona Testzentren
Was Sie unternehmen können, wenn Sie beschuldigt werden:
In den Medien ist die Pandemie stets ein wichtiges Thema. Seit ca. einem Jahr gibt es immer wieder Betrugsvorwürfe in Bezug auf Corona-Testzentren. Inhaber dieser Testzentren sollen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mehr Tests abgerechnet haben, als sie tatsächlich durchgeführt haben.
Schon der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte vor einem Jahr angekündigt, die Kontrollen in den einzelnen Bundesländern durch die Kommunen bzw. die Gesundheitsämter und auch durch die Finanzämter zu verschärfen. Die KV sollten die Abrechnungen der Testzentren nach Plausibilität prüfen, um Ungereimtheiten früher zu erkennen. Bis Ende 2024 müssen die Testzentren alle Daten aufheben, § 7 Abs. 5 TestV.
Hier ein Link zur KV Niedersachsen, die erklärt, wie Abrechnungen von Coronatests zu erstellen sind https://www.kvn.de/Mitglieder/Information+zum+Coronavirus/Testen/Testen+von+symptomatischen+Patienten+%28inkl_+Abrechnung%29-p-12287.html
Wir erklären Ihnen, was Sie beim Tatvorwurf Abrechnungsbetrug tun können, um aus der Haftung zu kommen.
Was ist Abrechnungsbetrug und wie verwirklicht man ihn?
Abrechnungsbetrug ist kein eigenständiges Delikt im StGB, vielmehr ist er eine Form des ,,normalen” Betruges nach § 263 StGB.
Um den Betrug zu verwirklichen, muss eine Person über Tatsachen getäuscht werden, woraufhin bei der getäuschten Person ein Irrtum hervorgerufen wird, aufgrund dessen sie über ihr Vermögen verfügt und die Person (oder eine Dritte Person – dann Dreiecksbetrug) einen Vermögensschaden erleidet.
Der Täuschende muss das auch vorsätzlich tun und eine Bereicherungsabsicht haben, also die Absicht, sich selbst oder einen Dritten durch die Tat zu bereichern.
Wenn also die Zahl der gegenüber der KV abgerechneten Corona-Tests nicht mit der Zahl der tatsächlich durchgeführten Tests übereinstimmt, wird eine unwahre Tatsache behauptet, die bei der KV den Irrtum erregt, dass diese Tests wirklich durchgeführt wurden und die Abrechnung rechtens ist. Die KV verfügt nun über ihr Vermögen, indem sie auf Grundlage der angegebenen Daten – also der Anzahl der durchgeführten Tests – die Kosten erstattet. Da der Bund gemäß Testverordnung der KV die Beträge, die an die Corona Testzentren ausgezahlt werden, erstattet, erleidet der Bund einen Vermögensschaden. Denn der Bund zahlt für Corona-Tests, die nie durchgeführt wurden. Weiß der Betreiber der Testzentren das auch und wollte er sich oder einen Dritten dadurch bereichern, so wurde der Betrug verwirklicht.
Dies ist nur ein (stark vereinfachtes) Beispiel! Der Abrechnungsbetrug kann natürlich auch auf andere Weise begangen werden und ist im Einzelnen viel komplexer; der Einzelfall ist wie immer entscheidend!
Wie Sie sich richtig verhalten, wenn Sie wegen Abrechnungsbetrugs beschuldigt werden
Beschuldigte in einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug werden die Inhaber des Testzentrums sein oder die Geschäftsführer, falls eine juristische Person wie eine GmbH das Testzentrum betreibt. Selbst wenn Sie nichts getan haben und ordnungsgemäß Ihre Buchhaltung führen, kann es für die Ermittlungsbehörden so aussehen, als wären die Zahlen manipuliert. Versuchen Sie daher nicht, sich zu rechtfertigen.
Im Ermittlungsverfahren werden Sie sehr früh verdächtigt, die Tat begangen zu haben und so werden auch alle Antworten und Aussagen – egal wie plausibel sie sein mögen – behandelt. Die Ermittler wollen ihren Verdacht durch Ihre Worte bestätigen. Machen Sie also bei einer Durchsuchung (Geschäftsräume oder private Wohnung) von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und rufen Sie einen Rechtsanwalt zu Hilfe. Bitten Sie die Ermittler mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Rechtsanwalt da ist.
Sie dürfen nicht gezwungen werden, zu dem Tatvorwurf Stellung zu nehmen, wenn Sie sich selbst durch eine Aussage belasten könnten. Nutzen Sie dieses Recht, auch wenn Sie unschuldig sind!
Wenn die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Dokumente beschlagnahmen, dann bitten Sie darum, Kopien machen zu dürfen, falls Sie diese Unterlagen für Ihre Steuern oder Ähnliches benötigen.
Ihr Rechtsanwalt wird im Folgenden Akteneinsicht beantragen, um den genauen Tatvorwurf und ggf. vorliegende Beweise herauszufinden. Im nächsten Schritt kann dann die Verteidigungsstrategie aufgebaut werden und mit den richtigen Ansätzen schon im Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Bei Vorladungen und Untersuchungshaft
Im Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug in Testzentren werden Sie wahrscheinlich einen Brief in Ihrem Briefkasten finden, der von der Polizei kommt. Dieser Brief ist eine Vorladung, in der steht, dass Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind und dass Sie an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit in einer Dienststelle der Polizei zur Aussage erscheinen sollen. Der Brief wird relativ wenig Informationen enthalten. Vielleicht eine Überschrift zum Tatvorwurf und ggf. ein Datum, zu der Zeit die Tat begangen worden sein soll, das aber nicht richtig sein muss.
Um jetzt schon die ersten großen Fehler vermeiden zu können, sollten Sie
- Zunächst Ruhe bewahren. Rufen Sie nicht überstürzt bei der Polizei an und fragen Sie nicht, was der Brief zu bedeuten hat oder Ähnliches. Rufen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens an und bleiben Sie ruhig. Es kann vorerst nichts passieren.
- Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Sie müssen weder zu persönlichen Verhältnissen, noch zur Sache aussagen.
- Wenn Sie einen Anwalt hinzugezogen haben, sollten Sie über den Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen, um die genauen Tatvorwürfe herauszufinden, ob Zeugen geladen sind und ob und ggf. welche Beweise vorliegen. Sie können dann mit Hilfe Ihres Rechtsbeistands eine schriftliche Stellungnahme formulieren und müssen sich der Vernehmungssituation somit nicht aussetzen.
Bei einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht müssen Sie allerdings erscheinen. Bitten Sie auch da Ihren Rechtsanwalt um vorbereitende Hilfe!
Unter Umständen kann auch eine Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten verhängt werden. Dazu muss aber ein dringender Tatverdacht bestehen und es muss ein Haftgrund vorliegen, §§ 112, 112a StPO.
Haftgründe sind:
- Flucht
- Fluchtgefahr
- Verdunkelungsgefahr
- Wiederholungsgefahr
Die Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn sie zum Tatvorwurf und der zu erwartenden Strafe nicht außer Verhältnis steht, § 112 Abs. 1 S. 2 StPO. Lassen Sie sich auch hier von einem Rechtsanwalt beraten!
Wurden Sie des Betruges im Testzentrum beschuldigt?
Falls Sie des Abrechnungsbetrugs beschuldigt werden oder bei Ihnen eine Durchsuchung angeordnet wurde, melden Sie sich gerne in unserer Kanzlei: 04202 / 6 38 37 0 oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.