Illegales Schweizer Konto – Identitätsdiebstahl und Kontoeröffnungsbetrug

Kontoeröffnungsbetrug und Identitätsdiebstahl Kontoeröffnung - Rechtsanwalt Hermann Kaufmann hilft bei Betrugsfällen
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Inhaltsverzeichnis

Identitätsdiebstahl und Kontoeröffnungsbetrug am Beispiel von einem Schweizer Konto

Wie Kriminelle gutgläubige Menschen für dubiose Konten missbrauchen – ein Fall aus unserer Praxis im Kontoeröffnungsbetrug

Wer glaubt, Bankkonten seien langweilige Alltagsgegenstände, hat vermutlich noch nie erlebt, wie schnell aus einem harmlosen Online-Inserat ein strafrechtlicher Albtraum werden kann. Kontoeröffnungsbetrug, gepaart mit Identitätsdiebstahl, ist längst keine Seltenheit mehr. In einer Zeit, in der man sein Bankkonto per App eröffnen kann, brauchen Kriminelle nicht mehr viel – nur Ihre Daten oder Ihre Mitwirkung. Dieser Artikel zeigt anhand eines echten Falls aus unserer Kanzlei, wie aus einer finanziellen Notlage eine juristische Katastrophe wurde – und warum man bei der Kontoeröffnung (vor allem) im Ausland lieber zweimal nachdenken sollte.

Zusammenfassung zum Thema Kontoeröffnungsbetrug:

  • Kriminelle nutzen Identitätsdiebstahl oder überreden Menschen, im eigenen Namen Bankkonten zu eröffnen.
  • Unsere Mandantin erhielt 1.200 CHF für die Kontoeröffnung, übergab die Zugangsdaten und verlor die Kontrolle.
  • Über die Konten wurden u. a. fingierte Goldgeschäfte abgewickelt, Gelder verschwanden ins Ausland.
  • Die Justiz verurteilte sie wegen Gehilfenschaft zur Geldwäscherei (Art. 305 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).
  • Fazit: Schnelles Geld über dubiose Kontoeröffnungen führt direkt ins Strafrecht – im Zweifel immer anwaltlichen Rat einholen.

Identitätsdiebstahl und Kontoeröffnungen: Wenn plötzlich ein Konto auf Ihren Namen existiert – aber nicht für Sie

Die Vorstellung ist surreal: Ein Konto auf Ihren Namen, kontrolliert von jemand anderem. Immer häufiger nutzen Betrüger gestohlene oder gefälschte Identitäten – oder bringen Menschen in wirtschaftlicher Not dazu, Konten auf den eigenen Namen, aber im Auftrag Dritter zu eröffnen. Dass dabei nicht nur moralische Grenzen überschritten werden, sondern auch strafrechtlich relevante Handlungen im Raum stehen, ist vielen zunächst nicht bewusst.

Unser Fall zum Kontoeröffnungsbetrug: 1.200 Franken für ein Konto – klingt gut, endet schlecht

Unsere Mandantin – eine Schweizerin in finanzieller Notlage – stieß im Internet auf ein verlockendes Angebot: 1.200 CHF für die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos oder alternativ die Überlassung ihres bereits bestehenden Kontos. Der Inserent: ein angeblicher deutscher Autohändler mit seriösem Auftreten und erstaunlicher Überzeugungskraft.

Trotz erster Zweifel ließ sich unsere Mandantin schließlich überreden. Immerhin hatte sie eine Ausweiskopie und eine angebliche Gewerbeanmeldung erhalten – das wirkte „seriös genug“. Und so eröffnete sie ein Konto – in ihrem eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung.

Kontoeröffnungsbetrug mit Drehbuch-Qualität: Anleitungen, Lügen und WhatsApp-Zugangsdaten

Was danach folgte, klingt wie aus einem schlecht inszenierten, aber real ablaufenden Krimi: Die erste Bank war dem Unbekannten offenbar zu neugierig. Kein Problem – die Mandantin wurde kurzerhand zur Eröffnung eines zweiten Kontos gedrängt. Mit detaillierten Anweisungen: Sie solle keine Telefonate annehmen, bei Rückfragen der Bank schweigen und natürlich dem „Kunden“ die Zugangsdaten direkt über WhatsApp senden.

Obwohl sie keinen Zugriff mehr auf „ihre“ Konten hatte, glaubte sie weiterhin, nichts Illegales zu tun. Ein klassisches Beispiel für eine Falle, wie sie beim Kontoeröffnungsbetrug häufig gestellt wird.


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Kontoeröffnungsbetrug im Einsatz: Goldhandel, der nie stattfand

Die von ihr eröffneten Konten wurden schnell aktiv. So wurde über eines dieser Konten ein angeblicher Goldverkauf abgewickelt – mit Anzahlung, aber ohne Lieferung. Das Geld? Verschwand wenig später in Richtung Türkei. Was für den Betrüger ein profitables Geschäft war, wurde für unsere Mandantin zum juristischen Desaster. 
Denn aus Sicht der Schweizer Staatsanwaltschaft hatte sie sich nicht bloß leichtsinnig verhalten – sondern handfest nach Schweizer Recht strafbar gemacht. Insbesondere wurde ihr Gehilfenschaft zur mehrfachen Geldwäscherei gem. Art. 305 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 25 StGB vorgeworfen: Sie habe vorsätzlich dazu Hilfe geleistet, dass mehrfach Handlungen vorgenommen werden konnten, die geeignet waren, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln – Vermögenswerte, die, wie sie zumindest hätte annehmen müssen, aus einer Straftat oder einem qualifizierten Steuervergehen herrührten.

Rechtliche Folgen im Kontoeröffnungsbetrug: Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Die Staatsanwaltschaft war wenig beeindruckt von den Schutzbehauptungen. Unsere Mandantin wurde nicht nur wegen Gehilfenschaft zur Geldwäscherei, sondern auch wegen mehrfacher Urkundenfälschung gem. Art. 251 Ziff. 1 StGB angeklagt. Der Vorwurf: Sie habe in der Absicht, sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, mehrere Urkunden gefälscht – konkret: bei der Kontoeröffnung wahrheitswidrige Angaben gemacht, etwa zur wirtschaftlichen Berechtigung an den Geldern.

Das Gericht verurteilte sie schließlich zu einer bedingten Geldstrafe. Entscheidend war: Sie hatte bei der Kontoeröffnung versichert, dass sie allein wirtschaftlich Berechtigte sei – obwohl sie wusste, dass jemand anderes Zugriff erhalten sollte. Das Formular enthielt sogar einen Warnhinweis zur Strafbarkeit falscher Angaben. Spätestens hier hätte sie, so das Gericht, misstrauisch werden müssen. Dass sie sich vorab die Ausweiskopie des vermeintlichen Autohändlers besorgt hatte, half ihr nicht – im Gegenteil: Es belegte, dass sie sich der Brisanz durchaus bewusst war.

Kontoeröffnungsbetrug und Identitätsdiebstahl: Wenn „schnelles Geld“ zur Zeitbombe wird

Der Fall zeigt eindrucksvoll: Wer glaubt, ein bisschen Konto-Sharing sei harmlos, irrt gewaltig. Kontoeröffnungsbetrug funktioniert oft nur deshalb, weil gutgläubige Menschen auf das schnelle Geld hoffen – und dann in einer rechtlichen Grauzone landen, die sich sehr schnell in tiefstes Schwarz verwandelt.

Fazit: Vertrauen ist gut, Anwalt fragen ist besser

Wenn Ihnen jemand anbietet, ein Konto für ihn zu eröffnen – lassen Sie es. Und wenn Ihnen jemand für Ihre Zugangsdaten Geld zahlen will – dann rufen Sie nicht die Bank an, sondern uns.

Unsere Empfehlung: Bevor Sie etwas unterschreiben oder persönliche Daten preisgeben, fragen Sie lieber vorher einen Anwalt. Wir beraten Sie gerne, bevor aus einem harmlosen Klick ein Strafverfahren wird.

Identitätsdiebstahl oder Kontoeröffnungsbetrug? Kontaktieren Sie uns für Hilfe

Sie vermuten, Opfer von Identitätsdiebstahl bei einer Kontoeröffnung geworden zu sein? Oder die Polizei steht plötzlich vor Ihrer Tür wegen eines Kontos, das Sie nie genutzt haben? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen, Licht ins Dunkel zu bringen – auch wenn es auf dem Kontoauszug gerade düster aussieht.

📞 Tel.: 04202 / 638370

📧 E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de

Bei manchen Angelegenheiten ist es besser, einen Rechtsanwalt als Spezialisten einzuschalten – setzen Sie auf erfahrene Anwälte als Experten beim Thema Bankrecht an Ihrer Seite!

Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Kontoeröffnungsbetrug:

  • Wie erkenne ich, ob ein Angebot zur Kontoeröffnung unseriös ist?

    Wenn Ihnen jemand Geld dafür bietet, ein Konto zu eröffnen oder Ihre Zugangsdaten weiterzugeben, sollten bei Ihnen sofort die Alarmglocken läuten. Seriöse Geschäfte erfordern keine Konten auf fremde Namen – und schon gar nicht ohne Rückfrage bei Ihrer Bank oder rechtlichen Beistand.

  • Ist es strafbar, wenn ich ein Konto auf meinen Namen eröffne, es aber jemand anderes nutzt?

    Ja. Wer ein Konto für Dritte eröffnet, trägt die volle rechtliche Verantwortung – auch dann, wenn er glaubt, „nur zu helfen“. Falsche Angaben bei der Kontoeröffnung oder die Übergabe von Zugangsdaten können als Urkundenfälschung und Beihilfe zur Geldwäsche gewertet werden.

  • Ich habe meine Bankdaten weitergegeben – was jetzt?

    Handeln Sie schnell: Informieren Sie Ihre Bank, dokumentieren Sie den Vorfall und suchen Sie rechtlichen Rat. Je früher Sie aktiv werden, desto besser lassen sich strafrechtliche und finanzielle Folgen begrenzen. Und: Schweigen schützt nicht – Offenheit gegenüber den Behörden kann strafmildernd wirken.


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