Tesla Widerruf: Verlängerte Frist von 1 Jahr nutzen – Jetzt schnell handeln und Tesla zurückgeben!

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Tesla Widerruf: Formaler Fehler verlängert Widerrufsrecht auf 1 Jahr und 14 Tage – Jetzt prüfen und Tesla zurückgeben!

Ein vermeintlicher Elektro-Traum: Tesla-Fahrer:innen klagen über Mängel

Immer mehr Tesla-Fahrer:innen stehen vor unerwarteten Problemen mit ihren vermeintlichen Elektro-Traumautos. Doch eine unerwartete Wende bringt nun eine Möglichkeit für Käufer:innen, die unzufrieden sind: Ein formaler Fehler in der Widerrufsbelehrung könnte die Widerrufsfrist erheblich verlängern und somit den Weg zur Rückforderung des Kaufpreises erleichtern.

Widerrufsbelehrung bei Tesla fehlerhaft

Derzeit sieht es bei Tesla nicht gerade rosig aus. Unzufriedene Kundinnen und Kunden, Wertverluste der Marke und anhaltende Kontroversen um den Unternehmer überschatten das Bild des einstigen Vorzeige-Autoherstellers. Inzwischen kommt jedoch eine weitere Herausforderung auf das Unternehmen zu: eine mögliche Welle von Widerrufen. Der Grund dafür liegt in einem scheinbar kleinen Detail – einem formalen Fehler in der Widerrufsbelehrung. Bis zum 17. April 2023 fehlte hier die Angabe einer Telefonnummer.

Doch die Konsequenzen dieses vermeintlichen Details sind rechtlich betrachtet alles andere als geringfügig. Die fehlende Telefonnummer bedeutet nämlich, dass den Kundinnen und Kunden das Recht auf mündlichen Widerruf faktisch vorenthalten wird.

Tesla Widerrufsfrist beträgt wegen eines Fehlers nun über ein Jahr

Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen kann durch diesen formalen Fehler auf ein Jahr und 14 Tage ausgedehnt werden. Dies gilt für all jene, die ihren Tesla für private Zwecke erworben haben und den Kaufvertrag online oder per Telefon abgeschlossen haben. Ein Großteil der Tesla-Käufe in Deutschland erfüllt diese Kriterien. Anfangs wehrte sich Tesla gegen die Verlängerung der Widerrufsfrist, doch mittlerweile zeigt das Unternehmen mehr Kulanz und akzeptiert oft Widerrufe, die über die üblichen zwei Wochen hinausgehen.


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zu weiteren Fragen bezüglich „Tesla Widerruf“ zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Vorsicht: Nutzungsentschädigung und Wertersatz

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Tesla immer noch eine Nutzungsentschädigung und Wertersatz von den Kundinnen und Kunden verlangt, wenn es um die Rückabwicklung geht. Rechtlich gesehen ist dies jedoch nicht zulässig. Wertersatz darf nur dann gefordert werden, wenn der Hersteller zuvor ordnungsgemäß über den Widerruf informiert hat.

Wichtig: Andere Widerrufsfrist bei geleasten Fahrzeugen!

Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen kann durch diesen formalen Fehler auf ein Jahr und 14 Tage ausgedehnt werden. Dies gilt für all jene, die ihren Tesla für private Zwecke erworben und den Kaufvertrag online oder per Telefon abgeschlossen haben. Ein Großteil der Tesla-Käufe in Deutschland erfüllt diese Kriterien. Anfangs wehrte sich Tesla gegen die Verlängerung der Frist, doch mittlerweile zeigt das Unternehmen mehr Kulanz und akzeptiert oft Widerrufe, die über die üblichen zwei Wochen hinausgehen.

Keine Rückzahlung staatlicher Prämien trotz Widerruf

Eines sollte den betroffenen Käufer:innen von Tesla bewusst sein: Wenn der Kaufvertrag widerrufen wird, können eventuelle Umweltprämien und Förderungen, die zuvor gewährt wurden, behalten werden.

Handeln Sie jetzt: Nutzungsentschädigung ist nicht rechtens!

Wenn Sie in jüngster Vergangenheit einen Tesla gekauft und Zweifel am Kauf haben, ist jetzt die Zeit zum Handeln gekommen. Lassen Sie sich nicht von unrechtmäßigen Forderungen nach Nutzungsentschädigung einschüchtern. Suchen Sie rechtlichen Beistand und gehen Sie entschlossen gegen diese Praxis vor. Denken Sie daran, dass die verlängerte Widerrufsfrist nur 1 Jahr und 14 Tage beträgt – handeln Sie also rasch, um Ihr Recht geltend zu machen!

Wenn Sie Unterstützung beim Widerruf Ihres Tesla-Kaufvertrags benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Tesla Widerrufsbelehrung“:

  • Kann ich die verlängerte Widerrufsfrist auch nutzen, wenn ich meinen Tesla vor mehr als einem Jahr gekauft habe?

    Nein, die verlängerte Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen gilt nur für Käufer:innen, die ihren Tesla vor maximal einem Jahr erworben haben.

  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich meine Umweltprämien und Förderungen behalten kann, wenn ich meinen Tesla widerrufe?

    Wenn Sie Ihren Kaufvertrag widerrufen und Ihren Tesla zurückgeben, können Sie Ihre Umweltprämien und Förderungen in der Regel behalten, da diese nicht zurückgezahlt werden müssen.

  • Welche Schritte sollte ich unternehmen, um meinen Tesla-Kaufvertrag zu widerrufen?

    Wenn Sie Ihren Tesla-Kaufvertrag widerrufen möchten, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um sicherzustellen, dass der Widerruf rechtlich korrekt durchgeführt wird. Nutzen Sie die verlängerte Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen, um Ihr Anliegen erfolgreich zu bearbeiten.


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