Muss ich die (NRW) Soforthilfe 2020 zurückzahlen? | Coronahilfe Rückzahlung abwehren

Soforthilfe 2020 Rückzahlung - Muss ich die Coronahilfe zurückzahlen
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Darf ich die NRW-Soforthilfe 2020 möglicherweise behalten?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in drei Fällen entschieden, dass die Kläger (Selbständige und Kleinunternehmer) die bewilligte Corona-Soforthilfe 2020 nicht zurückzahlen müssen. Über das Urteil muss aber noch die zweite Instanz entscheiden.

Hintergrund der Entscheidung waren die Angaben, die das Land NRW im Soforthilfeantrag und den Bewilligungsbescheiden hinsichtlich einer möglichen Rückzahlungspflicht gegeben hatte. Dort war die Rückzahlungspflicht mal an Umsatzeinbußen, mal an Liquiditätsengpässe geknüpft worden, ohne die genauen Berechnungsgrundlagen anzugeben. Überdies sei die Soforthilfe für finanzielle Notlagen gedacht. Wegen der Unbestimmtheit dieser Vorgaben hielt das Gericht die Bescheide insoweit für rechtswidrig und verneinte einen Rückzahlungsanspruch des Landes.

Wie sind Liquiditätsengpass, Umsatz und finanzielle Notlage zu definieren?

Die genauen Definitionen sollten im Vorfeld für den Bürger abrufbar sein, um die Bedingungen einer Rückzahlung selbst ausrechnen zu können. Jedem Hilfspaket sind in der Regel FAQs beigefügt, die die Beantwortung erlauben; dabei gibt es keine allgemein gültigen Definitionen, sondern es müssen zu jedem Hilfspaket die jeweiligen Begriffsklärungen geprüft werden. Meist wird unter “Liquiditätsengpass” ein geringerer Monatsgewinn als die monatlichen Fixkosten verstanden, unter Umsatz hingegen den Erlös des Unternehmens ohne Berücksichtigung der Ausgaben.“ Finanzielle Notlage” ist ein politischer Begriff und kaum zu konkretisieren.

Ich habe die NRW-Soforthilfe 2020 bereits zurückerstattet. Kann ich das Geld zurückfordern?

Nein; da die Zahlung eine Billigkeitsleistung darstellte, auf die kein Anspruch besteht, fehlt insoweit eine Klagegrundlage nach Erstattung.

Ich habe einen Rückforderungsbescheid erhalten, dessen Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Kann ich trotzdem die Rückzahlung verweigern?

Ja, wenn in den verwendeten Texten für Antrag, Rückmeldebogen und Rückzahlungsbescheid dieselben textlichen Mängel wie in den entschiedenen Fällen bestehen. Die insoweit rechtswidrigen Bescheide sind zwar wirksam, werden von der Verwaltung aber möglicherweise nicht durchgesetzt.

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen!

Ich habe NRW-Soforthilfe 2020 erhalten. Was muss ich tun?

Lassen Sie Antrag und Bescheid durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen. Bei einer vergleichbaren Sachlage mit den entschiedenen Einzelfällen kann er vorsorglich Widerspruch für Sie einlegen, sodass ein Rückzahlungsbescheid ggf. gar nicht erst erlassen wird.

Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 04202 / 6 38 37 0 an oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen, aus Ihren Schulden herauszukommen.

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema Soforthilfe 2020 Rückzahlung


Quellen zum Thema Soforthilfe 2020 Rückzahlung

https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2022/2221/index.php

https://www.brak.de/newsroom/news/vg-zu-corona-soforthilfen-soloselbststaendige-in-nrw-muessen-nicht-zurueckzahlen/

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-story-49845.html

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