Corona Soforthilfe Rückzahlungen: auch in Hamburg rechtswidrig? Update 2023

Corona Soforthilfe Rückzahlungen - Urteil - Auch in Hamburg rechtswidrig
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Lässt sich die Rückzahlung von Hamburger Soforthilfe abwenden? Ein Update der Urteile für 2023

Auch bei ungenügendem Liquiditätsengpass bestehen Chancen, die Rückzahlung von Hamburger Coronahilfe im Jahr 2023 abzuwenden.

Nachdem in NRW demnächst ein Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur NRW-Soforthilfe erwartet wird, stehen auch Rückforderungsbescheide der Hamburger Soforthilfe auf dem Prüfstand. Einige Argumente der NRW-Verfahren sind auch auf die Hamburger Bescheide anwendbar.

Was war Zuwendungszweck der Hamburger Corona-Soforthilfe?

Die Bewilligungsbescheide gewähren nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses, die durch die Corona-Krise nach dem 11.03.2020 entstanden sind.

Der unbefangene Zuschussempfänger leitete daraus ab, Hilfsgelder für seine kritische Wirtschaftslage zu empfangen, diese aber nicht aufwändig nachprüfen oder gar zurückzahlen zu müssen. Über den Widerspruch mit den Auflagen einer nachträglichen Prüfungspflicht machten sich viele keine Gedanken, sondern waren schlicht über die dringend benötigte Geldspritze, wie sie die Politik versprach, dankbar. Umso enttäuschender war dann der Erhalt eines Rückforderungsbescheides, zumal die Wirtschaftslage sich oft nicht so weit erholt hatte, dass der geforderte Betrag zur Verfügung hätte stehen können.

Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte, dass die Bescheide aus der objektiven Sicht des Adressaten zu lesen seien, ging aber auf die Widersprüche zwischen Zuwendungszweck und Rückzahlungsauflagen nicht weiter ein. Es unterstrich aber, dass Unklarheiten in den Formulierungen zulasten der Behörde gingen, da diese ja auch die Formulierungshoheit innehabe.

Was war Kernargument des Verwaltungsgerichtes zum Soforthilfe Urteil?

Die Richter befanden die Bestimmtheit einiger Auflagen des Bewilligungsbescheides der Klägerin für ungenügend. Die Behörde hatte sich vorbehalten, jederzeit nachträglich Unterlagen zu den Angaben im Antrag und zum Liquiditätsengpass anzufordern. Für den Adressaten sei so nicht erkennbar, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt Unterlagen bereitzustellen seien. Auch sei unklar, welche konkrete Mitwirkung vom Adressaten erwartet würde. Diese Angaben hätten bereits im Bewilligungsbescheid als Auflage konkretisiert werden müssen.

In den Verfahren in NRW verwehrten die Gerichte den Behörden eine nachträgliche Präzisierung ihres Ermessens, insbesondere bei nachträglicher Belastung des Adressaten; alle erforderlichen Ermessenslösungen, Definitionen usw. seien im Vorfeld und für den Bürger erkennbar zu treffen, spätere Retuschen oder Abgrenzungen seien rechtswidrig.

Spielte die Zweckverwendung der Corona Soforthilfe eine Rolle?

Die Hamburger Richter sahen durchaus, dass die Soforthilfe lediglich betrieblich genutzt werden durfte, und nicht zum Stopfen privater Finanzlücken gedacht gewesen war. Im Bewilligungsbescheid sei aber festgehalten, dass die Überprüfung der Zweckverwendung nur stichprobenartig oder bei Vermutung zweckfremder Nutzung erfolgen solle; wieweit der Adressat hier Nachweise bereithalten solle, sei ebenso unklar wie der Inhalt solcher Nachweise.

Auch hier wurde zwischen den Zeilen deutlich, dass der Behörde eine nachträgliche Bestimmung über Umfang und Zeitpunkt der Aufgaben des Soforthilfeempfängers verwehrt ist, ein Argument, das auch in den NRW-Verfahren immer wieder eine Rolle spielte.

Wie kann ich noch gegen den Rückforderungsbescheid der IFB vorgehen?

Sofern gegen einen ergangenen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid fristgerecht Einspruch erhoben wurde, lässt sich ggf. noch klagen. Sollten Sie noch keinen solchen Bescheid erhalten haben, können wir für Sie Widerspruch einlegen und das weitere Verfahren angehen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kaufmann betreibt derzeit ein Pilotverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg, um die Rückforderung von Hamburger Soforthilfe zugunsten eines Mandanten zu kippen und grundsätzliche Fragen zum Hamburger Zuschussverfahren zu klären.

Gerne prüfen wir, ob in Ihrem Fall auch gegen die IFB vorgegangen werden kann:

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema „Soforthilfe Rückzahlungen 2023“:

Muss die Hamburger Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?

Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Neben der individuellen Betriebssituation, der Liquiditätslage im Frühjahr 2020 und weiterer Umstände kann aber auch der konkrete Bewilligungsbescheid Mängel enthalten haben.

Worauf stellt das Urteil zur Corona-Soforthilfe Rückzahlung des Verwaltungsgerichts Hamburg ab?

Das Verwaltungsgericht bemängelte insbesondere die mangelnde Bestimmtheit der Auflagen des Bewilligungsbescheides hinsichtlich beizubringender Unterlagen. Dies führe zur Rechtswidrigkeit des Rückforderungsbescheides.

Ist die Rechtslage zum Thema Corona Soforthilfe in Hamburg mit NRW vergleichbar?

Nicht ganz, da jedes Land die Bundes- und Landesmittel unterschiedlich ausgeschrieben hat, in NRW die Bezirksregierung Arnsberg, in Hamburg die Hamburgische Investitions- und Förderbank. Viele Argumente aus Klageverfahren und Urteilen sind aber übertragbar.


Mehr zum Thema Soforthilfe Rückzahlung:

Quellen zum Thema „Soforthilfe Rückzahlungen Urteil“:

https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/infos/presse-spiegel/92-vg-hamburg-soforthilfe-urteil

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=2022-03-14&Aktenzeichen=17%20K%204793/21

https://www.hwk-koeln.de/artikel/das-land-nrw-unterliegt-im-rechtsstreit-vor-dem-verwaltungsgericht-um-corona-soforthilfen-corona-soforthilfen-muessen-nicht-vollstaendig-zurueckgezahlt-32,0,2625.html

https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-legt-berufung-gegen-soforthilfe-urteile-ein


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