Restschuldbefreiung ohne Pflicht zur Aufklärung

allgemein

Die Restschuldbefreiung ermöglicht es verschuldeten Personen auf Antrag schuldenfrei zu werden. Hierdurch erlischt dann die Schuld des Schuldners. Der redliche Schuldner soll nämlich die Chance eines Neuanfangs haben. Grade durch die Kombination mit der Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten des vorherigen Insolvenzverfahrens wurde die Restschuldbefreiung für die große Zahl der Schuldner interessant, deren Vermögen nicht einmal mehr die Verfahrenskosten decken würde.

 

Eine solche Restschuldbefreiung kann unter gewissen Umständen versagt werden, soweit der Schuldner eine seiner Pflichten verletzt hat. Diese Pflichten sind abschließend in § 295 InsO geregelt. Besonders relevant ist hier, dass Wohnsitz- und Beschäftigungsstellenwechsel unverzüglich dem Insolvenzgericht und Treuhänder anzuzeigen sind und auch dass dem Gericht und dem Treuhänder auf deren Verlangen Auskunft über die Erwerbstätigkeit oder die Bemühungen um eine solche, sowie über Bezüge und Vermögen Auskunft zu erteilen ist.

 

Als Schuldner ist man aber nicht dazu angehalten, dem Treuhänder ungefragt Auskünfte über einen gestiegenen Lohn zu geben. Auch muss der Schuldner nicht unaufgefordert mitteilen, wenn ein Unterhaltsberechtigter (z.B. der Ehemann) eine Veränderung in seiner Einkommenssituation hat. Lediglich eine Veränderung seines Wohnsitzes oder seines Beschäftigungsverhältnisses (das des Schuldners) muss der Schuldner anzeigen und darf es nicht verschweigen und verheimlichen. Andere Mitteilungen benötigen keine Eigeninitiative des Schuldners.

 

Viele Schuldner sehen sich derzeit in der Situation, dass eine Restschuldbefreiung versagt wurde weil Sie es unterließen, die Beschäftigungssituation der/s Unterhaltsberechtigten (Ehemann/-frau) anzuzeigen. Dieses ist falsch denn eine derartige Pflicht zur Offenlegung besteht nicht. Sollte Ihnen daher aus diesen oder ähnlichen Gründen eine Restschuldbefreiung versagt worden sein, so sollten Sie unbedingt Ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Wenn Sie sich bezüglich der Restschuldbefreiung informieren wollen oder rechtliche Schritte gegen eine Versagung der Restschuldbefreiung einlegen wollen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann mit seiner langen Expertise im Insolvenzrecht für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen.

 

Related Posts