Wer haftet für das sich absenkende Fundament?

Bei dem Bau eines Hauses trifft einen jeden Bauherren oft die Frage, was eigentlich passiert und wer für den Schaden aufkommen muss, wenn das Fundament des Hauses doch abrutschen sollte, nachdem das Gebäude fertiggestellt ist. Im Normalfall läuft es so ab, dass der Bauherr den Auftragnehmer mit der Errichtung eines Fundamentes beauftragt, auf welchem dann das Haus errichtet werden soll. Nach der Errichtung des Fundamentes und des Hauses kommt es sogleich dazu, dass sich das Fundament absenkt, woraufhin der Bauherr den Auftragnehmer auffordert, den Schaden zu beheben. In der Regel werden die Auftragnehmer dieses nur gegen einen Aufpreis durchführen, da Ursache der Absenkungen angeblich Tragfähigkeitsprobleme im Baugrund gewesen waren, die nicht erkennbar waren.

Dieses geht aus einem noch weit verbreiteten „Mythos“ hervor, der besagt, dass nicht erkennbare Probleme im Baugrund dem Auftragnehmer nicht zuzurechnen sind. Sogleich geht der Auftragnehmer dann davon aus, dass der Bauherr in jedem Fall die Nachbesserung zahlen muss. Dieses ist aber in der Regel nicht der Fall, denn die Haftung des Auftragnehmers für Mängel besteht trotz eines Risikos im Baugrund fort. Daher ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Absenkung im Fundament zu beseitigen, auch wenn etwaige Baugrundprobleme, die für ihn nicht erkennbar gewesen sind, für die Absenkung verantwortlich waren. Nur in vereinzelten Fällen ist dieses anders, so zum Beispiel, wenn keine Bodenuntersuchung durchgeführt wurde oder das Baugrundgutachten fehlerhaft war.

Sollten Sie sich in dieser Situation wiederfinden oder die Kosten für die Reparatur des Fundamentes schon getragen haben, ist es empfehlenswert sich hinsichtlich einer Kostenbeteiligung oder -übernahme des Auftragnehmers beraten zu lassen, da dieser an diesem „Mythos“ festhält. Herr Rechtsanwalt Kaufmann steht Ihnen hierfür mit seiner jahrelangen Expertise im Baurecht für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.

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