So können sie sich von der Restschuldversicherung lösen

Seit vielen Jahren verkaufen Banken neben Raten Krediten ihren Kunden auch gleichzeitig noch Restschuldversicherungen. Diese Versicherungen springen ein, wenn Arbeitslosigkeit, Krankheit oder der Tod eintritt. An sich ist die Idee durchaus lobenswert, aber diese Versicherungen sind oftmals nicht notwendig und blähen die Kosten Ihres Kredites in der Regel nur unnötig auf. Denn profitieren werden im Zweifelsfall nicht Sie, sondern nur die Banken oder Sparkassen. Diese bekommen durch die ausgezahlte Provision des Versicherers nämlich eine zweite Einnahmequell in Form einer monatlichen Provision die Sie zahlen. Für Sie als Kunde Fallen so zu den Zinsen auch noch die Versicherungsprämien und die Provisionen der Bank an. Im Ergebnis wird so aus einem 10.000 Euro Kredit schnell ein Betrag von 24.000 Euro, der von Ihnen zurückgezahlt werden muss.

Diese Kosten werden sehr schnell übersehen, da sie nicht mit im zu zahlenden Gesamtbetrag des Darlehensvertrages aufgeführt sind und auch nicht mit im effektiven Jahreszins einberechnet sind. Hierdurch würde Ihnen im Ergebnis deutlichen werden, dass das Darlehen nicht mehr vier oder fünf Prozent pro Jahr kostet, sondern zehn Prozent und mehr. Dass Sie als Kunden die Versicherung dennoch abschlossen, liegt sowohl an Überzeugungskraft der Finanzberater als auch am Anschein, es würde den Kredit nicht ohne die Versicherung geben oder das dadurch bessere Konditionen entstehen. Diese Annahme ist leider falsch. Besonders verwerflich ist, dass einzelnen Kreditinstituten und Filialen mit gezielten Vertriebsstrategien Ihre Kunden zum Abschluss einer Restschuldversicherungen verleiten.

Von wesentlicher Bedeutung ist aber, dass ein Verbraucher eine Woche nach Vertragsschluss noch einmal über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden muss. Diese Belehrungsschreiben von Banken und Sparkassen entsprechen allerdings eher einem werblichen Willkommensschreiben für den Kunden anstatt einer sachlichen Aufklärung über das Widerrufsrecht, wenden Verbraucherschützer ein. Auch sind diese Widerrufsbelehrungen von Banken und Sparkassen in der Regel fehlerhaft, wodurch der Kredit ohne Zinszahlung und ohne Restschuldversicherungszahlung zurückbezahlt werden kann. Hierdurch sparen sie in der Regel mehrere Tausend Euro an Restschuldbefreiungen und Zinsen!

Wenn Sie eine Restschuldversicherung für Ihren Kredit abgeschlossen haben sollten Sie daher unbedingt in Erwägung ziehen sich von dieser zu lösen. In diesen Fällen steht Ihn Herr Rechtsanwalt Kaufmann als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit seinem Fachwissen zur Seite und steht Ihnen für die Beratung und die Geltendmachung Anspruches zur Seite. Rufen Sie uns daher an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Related Posts