Kryptowährung vom Anwalt erklärt: Recht, Probleme und Sicherheit

Kryptowährung Recht, Probleme und Sicherheit vom Anwalt erklärt.
Angelehnt an: Foto von Olya Kobruseva von Pexels und pngwing

Rechtsfragen zu Kryptowährungen und dessen Risiken

Welche rechtlichen Fragen ergeben sich zum Thema Kryptowährung und wie wird sie definiert?

Begibt man sich in die digitale Welt der Kryptowährungen, so stellt man nach einiger Zeit der Faszination fest, dass sich auch hier allgemeine Problemkreise in Bezug auf das Wirtschaften ergeben. 

Hierunter fällt unter anderem die Sicherheit, da sich viele Nutzer nicht sicher sind, wie sie ihren Coinbestand vor Hackerangriffen, Unterschlagungen, Entwertung und Verlust schützen können. Auch wissen sie oft nicht, was bei einem Stromausfall oder Computerabstürzen passiert.

Weitere Fragen ergeben sich zur Transparenz, und insbesondere dazu, wie man sein digitales Gegenüber im Fall von Störungen identifizieren kann.

Viele machen sich auch Sorgen um die Konvertibilität und fragen sich, wie sich garantieren lässt, Kryptobestände jederzeit in Fiatgeld umwandeln zu können.

Ferner sollte man im Rahmen der Bürgerverantwortlichkeit wissen, wie sich das Verhältnis zum Staat in den Bereichen Steuern, Zahlungskontrolle oder Strafhaftung gestaltet. Nicht selten kann den Nutzern Geldwäsche oder Betrug vorgeworfen werden. 

Letztlich fragen sich auch die Personen, die ihre Kryptowährung investieren wollen, welche Regeln bei Spekulationsgeschäften gelten und welche Schutzstandards es gibt.

Wie lässt sich die Kryptowährung Bitcoin definieren und was war der Grundgedanke ihrer Entwickler?

Der Grundgedanke der Bitcoin-Entwickler seit dem Jahr 2008 war die Schaffung eines banken- und staatsfreien Raumes, in dem Transaktionen zwischen mindestens zwei Computern abgewickelt werden können. Dabei sollte die Sicherheit durch kryptografische Verschlüsselungsverfahren und durch Protokollierung jedes einmaligen Vorgangs in einer fortgeschriebenen Blockchain garantiert werden können. Mittels einer permanenten Kontrolle der Datenketten durch das sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerk, sei das nötige Vertrauen zu erreichen. 

Der materielle Gegenwert für die „Schöpfung“ von Bitcoins bestünde zum einen im Einsatz von Rechenkapazität und zum anderen im elektrischen Strom zum Betreiben des Systems.

Was sind die Voraussetzungen und Risiken der Teilnahme am Transaktionsaustausch von Kryptowährungen?

Sollten Sie über starke Rechner, Strom und die nötigen Kenntnisse verfügen, so können Sie sich durch die Ausführung des Bitcoin-Programms in das Peer-to-Peer-Netzwerk eingliedern und am Transaktionsaustausch unmittelbar teilnehmen. 

Den meisten Menschen fehlt es jedoch häufig an einer dieser Voraussetzungen, sodass die Hilfe einer Schnittstelle für den Übergang in die Kryptowelt nötig ist. 

Um dieser Personen zu unterstützen, bieten viele Firmen die Einrichtung und Verwaltung eines Kryptowallets und weitere Dienstleistungen an. So übernehmen Kryptowährungen die Funktionen herkömmlicher Banken als Zahlungsvermittler, welche im ursprünglichen Kryptokonzept eigentlich wegfallen sollten. 

Bedauerlicherweise entstehen auch hierbei Probleme und Risiken, insbesondere in Bezug auf Leistungsstörungen. Es kommen die typischen Fragen auf. Wer ist der Anbieter und wo ist sein Sitz? Ist verklagbar? Ist ein Anspruch auf verlorene Coins vollstreckbar? Kann ich meine erworbenen Coins jederzeit in EUR zurückverlangen?

Sicherheit und Regulierung des Kryptowährungsmarktes

Der Markt der Wallet-Anbieter beginnt erst, reguliert zu werden. In Deutschland wird das Kryptoverwahrgeschäft von der BaFin überwacht und ist gem. § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtig. 

Wer also auf einen Intermediär zur Anlage von Kryptodepots angewiesen ist, sollte dessen Website auf ihre Seriosität, besonders im Impressum, untersuchen. Prüfen Sie, ob Firmensitz und Geschäftsführer angegeben sind, ob AGBs abrufbar sind und ob es deutsche staatliche Lizenzen gibt. 

Für Brokergeschäfte, die etwa wegen stark volatiler Wechselkurse zwischen Coins und Fiatgeld hohe Gewinne versprechen, sind die Risiken sogar noch höher. Fehlt einer solchen Website ein Impressum mit Angaben zu Betreiber, Sitz, Lizenz oder Vertragsbestimmungen, liegt oft ein betrügerisches Angebot vor, Klagen wegen Verlusten laufen regelmäßig ins Leere.

Ist es gelungen, Kryptogewinne in Form von Euro in das „Diesseits“ zu holen, werden sie wie üblich steuerlich zu behandeln sein, in der Regel nach § 23 EStG. Aber was ist mit reinen Coingewinnen, wenn das Finanzamt die Blockchain überwacht? Kann es in meine Transaktionsdaten Einblick nehmen?

Brauchen Sie Hilfe bei dem sicheren Transaktionsaustausch von Kryptowährungen?

Die tatsächlichen und rechtlichen Fragen hinter alledem sind sehr komplex und abhängig vom Einzelfall. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unserer Expertise, Sie können sich auch, für eine Voranfrage, vertrauensvoll an uns wenden: info@rechtsanwaltkaufmann.de.

Kontaktieren Sie gern unsere Kanzlei unter 04202 / 6 38 37 0 oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Wie lässt sich die Kryptowährung Bitcoin definieren und was war der Grundgedanke dessen Entwickler?

Der Grundgedanke der Bitcoin-Entwickler seit dem Jahr 2008 war die Schaffung eines banken- und staatsfreien Raumes, in dem Transaktionen zwischen mindestens zwei Computern abgewickelt werden können. Dabei sollte die Sicherheit durch kryptografische Verschlüsselungsverfahren und durch Protokollierung jedes einmaligen Vorgangs in einer fortgeschriebenen Blockchain garantiert werden können. Mittels einer permanenten Kontrolle der Datenketten durch das sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerk, sei das nötige Vertrauen zu erreichen. 

Der materielle Gegenwert für die „Schöpfung“ von Bitcoins bestünde zum einen im Einsatz von Rechenkapazität und zum anderen im elektrischen Strom zum Betreiben des Systems.

Was sind die Voraussetzungen und Risiken der Teilnahme am Transaktionsaustausch von Kryptowährungen?

Sollten Sie über starke Rechner, Strom und die nötigen Kenntnisse verfügen, so können Sie sich durch die Ausführung des Bitcoin-Programms in das Peer-to-Peer-Netzwerk eingliedern und am Transaktionsaustausch unmittelbar teilnehmen. 

Den meisten Menschen fehlt es jedoch häufig an einer dieser Voraussetzungen, sodass die Hilfe einer Schnittstelle für den Übergang in die Kryptowelt nötig ist. 

Um dieser Personen zu unterstützen, bieten viele Firmen die Einrichtung und Verwaltung eines Kryptowallets und weitere Dienstleistungen an. So übernehmen Kryptowährungen die Funktionen herkömmlicher Banken als Zahlungsvermittler, welche im ursprünglichen Kryptokonzept eigentlich wegfallen sollten. 

Bedauerlicherweise entstehen auch hierbei Probleme und Risiken, insbesondere in Bezug auf Leistungsstörungen. Es kommen die typischen Fragen auf. Wer ist der Anbieter und wo ist sein Sitz? Ist er verklagbar? Ist ein Anspruch auf verlorene Coins vollstreckbar? Kann ich meine erworbenen Coins jederzeit in EUR zurückverlangen?

Wie sicher ist der Kryptowährungsmarkt und wie wird er reguliert?

Der Markt der Wallet-Anbieter beginnt erst, reguliert zu werden. In Deutschland wird das Kryptoverwahrgeschäft von der BaFin überwacht und ist gem. § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtig. 
Wer also auf einen Intermediär zur Anlage von Kryptodepots angewiesen ist, sollte dessen Website auf ihre Seriosität, besonders im Impressum, untersuchen. Prüfen Sie, ob Firmensitz und Geschäftsführer angegeben sind, ob AGBs abrufbar sind und ob es deutsche staatliche Lizenzen gibt. 

Bei Brokergeschäften, die etwa wegen stark volatiler Wechselkurse zwischen Coins und Fiatgeld hohe Gewinne versprechen, sind die Risiken sogar noch höher. Fehlt einer solchen Website ein Impressum mit Angaben zu Betreiber, Sitz, Lizenz oder Vertragsbestimmungen, liegt oft ein betrügerisches Angebot vor, Klagen wegen Verlusten laufen regelmäßig ins Leere.

Ist es gelungen, Kryptogewinne in Form von Euro in das „Diesseits“ zu holen, werden sie wie üblich steuerlich zu behandeln sein, in der Regel nach § 23 EStG. Aber was ist mit reinen Coingewinnen, wenn das Finanzamt die Blockchain überwacht? Kann es in meine Transaktionsdaten Einblick nehmen?

Quellen

Bitcoin – Open Source-P2P-Geld

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