Kontoführungsgebühren unzulässig erhöht – Jetzt Bankgebühren zurückverlangen

Bankgebühren unzulässig erhöht - jetzt Kontoführungsgebühren zurück verlangen - Rechtsanwalt für Bankrecht.

BGH: Erhöhung von Bankgebühren mittels AGB sind unrechtmäßig

ÜEin kürzlich ergangenes BGH-Urteil (BGH, Urteil vom 27.4.2021 – Az. XI ZR 26/20) erklärte die Erhöhung der Kontoführungsgebühren von der Postbank für unrechtmäßig. Betroffene Kunden können nun rückwirkend ihr Geld zurückverlangen. Das Urteil entfaltet jedoch branchenweite Auswirkung, sodass auch Kunden anderer Bankinstitute davon profitieren können.

Versteckte Gebührenerhöhung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Über Jahre hinweg haben verschiedene Banken die Bankgebühren immer wieder erhöht. Dies geschah zum Teil unbemerkt, ohne dass betroffene Kunden aktiv einer Erhöhung zugestimmt hatten. Vorher erhielt der Kunde etwa zwei Monate vor deren Inkrafttreten eine Benachrichtigung über die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin wurde der Kunde darauf hingewiesen, dass die Kontoführungsgebühren erhöht würden und ein Schweigen auf das Schreiben als Zustimmung gewertet werde. Gegen diese Vorgehensweise hat der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Erfolg geklagt.

OVG Urteil wird zum Geldsegen für Privatkunden

Das Gericht entschied, dass eine Bank sich bei der Änderung von Zahlungsdienstrahmenverträgen nicht allein auf § 675g BGB berufen dürfe, welcher eine entsprechende Vorgehensweise erlaube. Die Richter stellten fest, dass die Änderung des Rahmenvertrages per allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern der AGB-Kontrolle nicht standhalte, d. h. die Klauseln den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Eine durch Schweigen fingierte Annahme zum Vertragsänderungsantrag stelle jedoch solch eine unangemessene Benachteiligung dar.

Schweigen gilt im Rechtsverkehr grundsätzlich als sogenanntes rechtliches Nullum, d. h. dass diesem keine Willensäußerung entnehmbar ist. Dementsprechend durfte die Bank das Schweigen des Kunden auf die einseitige Ankündigung nicht zu ihren Gunsten werten. Betroffene Kunden können nun von ihrer Bank die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückfordern. Dabei können schnell dreistellige Beträge zusammenkommen. Das Urteil erstreckt sich jedoch nicht nur auf Preissteigerungen, sondern auch auf andere Vertragsbedingungen, die aufgrund der unzulässigen Klauseln geändert wurden. Auch für diese geänderten Vertragsmodalitäten kann der Verbraucher von der Bank die Rücknahme verlangen.

Wer von dem Urteil profitieren möchte, muss schnell sein

Es lohnt sich, den eigenen Rückerstattungsanspruch zu prüfen und geltend zu machen. Danach werden nur noch die bei Eröffnung vereinbarten Kosten fällig. Der Rückzahlungsanspruch gegenüber der Bank unterliegt jedoch der Verjährung, daher ist Eile geboten. Alle Kontoführungsgebühren und andere unzulässig per AGB erhöhten Gebühren können nur rückwirkend bis in das Jahr 2018 zurückgefordert werden. Ansprüche für einen davor befindlichen Zeitraum sind inzwischen verjährt. Bis zum 31.12.2021 haben Sie somit noch die Möglichkeit Ansprüche aus 2018 geltend zu machen.

Suchen Sie Hilfe bei der Rückerstattung von Bankgebühren?

Sie können die Rückerstattung mithilfe verschiedener Musterformulare, etwa von der Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest, anfordern. Verweigert die Bank nach Ablauf der gesetzten Frist die Rückerstattung, ist es ratsam, anwaltliche Hilfe heranzuziehen. Es kann mitunter passieren, dass die Bank ihrer Rückzahlungsforderung nicht nachkommt und Ihnen stattdessen unter Androhung der Kontokündigung einen neuen Vertrag zusendet, mit dessen Unterzeichnung Sie auf Ihre Ansprüche verzichten und einer Gebührenerhöhung zustimmen.

In diesem Fall ist besondere Sorgfalt geboten, da Vertragsklauseln oft schwer verständlich sind. Wir freuen uns darauf, Ihnen anwaltlich zur Seite zu stehen und beraten Sie im konkreten Fall persönlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.


Kann man auch bei anderen Banken als der Postbank unrechtmäßig erhobene Bankgebühren zurückfordern?

Ja, grundsätzlich wirkt sich das kürzlich ergangene BGH-Urteil branchenweit auch auf alle anderen Geldinstitute aus, die Kontoführungsgebühren gegenüber ihren Kunden im Rahmen unzulässiger AGB-Änderungen erhöht haben.

Kann man neben Kontoführungsgebühren auch andere Gebühren zurückfordern?

Der BGH hält eine Erhöhung von Gebühren, die ohne aktive Zustimmung des Kunden im Wege einer AGB-Änderung durchgeführt worden sind, grundsätzlich für unwirksam. Dies gilt auch für andere Gebühren, die aufgrund unzulässiger Klauseln erhoben wurden.

Was kann man tun, wenn die Bank die Rückerstattung verweigert?

Holen Sie professionellen Rat ein und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten. Denn alleine wird es sehr schwierig dagegen vorzugehen.

Quellen

Nach BGH-Urteil: Können Bankkunden nun Gebühren zurückfordern? | tagesschau.de

Fordere jetzt unzulässige Bank­ge­büh­ren zurück! [Musterschreiben] – Finanztip

Unzulässige Vertragsänderungen: So können Sie Bankgebühren zurückfordern | Verbraucherzentrale.de

BGH zu Bankgebühren: Kunden müssen bei Erhöhung zustimmen – Wirtschaft – SZ.de (sueddeutsche.de)

Unzulässige Gebühren: Einige Banken werden das BGH-Urteil nicht überleben (t-online.de)

Nach BGH-Urteil: So können Sie zu unrecht erhöhte Bankgebühren zurückfordern | MDR.DE

Sparkasse, Commerzbank, Volksbank: Zu hohe Bank-Gebühren? So holen Sie sich Ihr Geld zurück | Wirtschaft (merkur.de)

Zu viel gezahlt fürs Konto? So holen Sie sich Ihre Bank-Gebühren zurück – FOCUS Online

BeckRS 2021, 10682 – beck-online

Jahrelang illegal abgebucht: So bekommt man Kontoführungsgebühren zurück (infranken.de)

– GWR – Gesellschaft- und Wirtschaftsrecht, Heft 10, 2021, S. 209.

– BGH, Urteil vom 27.4.2021 – XI ZR 26/20

Das Urteil zu Bankgebühren kann unangenehme Folgen haben (faz.net)

Nach BGH-Urteil: So lassen Sie sich zu viel gezahlte Bankbeträge erstatten (t-online.de)

Banken drohen mit Konto-Kündigung bei Forderung von Rückzahlung (faz.net)

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