Nachhaltige Anleihen im Überblick: Der EU Green Bond Standard

EU green bond Standard - ESG-Investitionen und Nachhaltige Anleihen im Überblick
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Nachhaltige Anleihen im Überblick: EU Green Bond Standard

Ein Überblick zu Sustainable Finance und EU Green Bond Standard

In den letzten Jahren hat das Thema Nachhaltigkeit nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Finanzwelt stark an Bedeutung gewonnen. Unternehmen und Investoren legen vermehrt Wert auf umweltfreundliche und sozial verantwortliche Projekte. Dies hat zur Entwicklung und Verbreitung von Sustainable Finance und insbesondere Green Bonds geführt.

Dieser Artikel stellt einen Überblick für den Einstieg in das Thema von nachhaltigen Anleihen / nachhaltiger Finanzwirtschaft dar. Es wird eine ganze Reihe von Artikeln zu diesem Thema geben, die jeweils einzelne Aspekte im Detail beleuchten.

Was sind nachhaltige Anleihen?

Green Bonds, oder grüne/nachhaltige Anleihen, sind festverzinsliche Wertpapiere, die speziell zur Finanzierung von ökologisch nachhaltigen Projekten ausgegeben werden. Diese Projekte können den Bau erneuerbarer Energieanlagen, die Verbesserung der Energieeffizienz, die Förderung von nachhaltigem Transport oder den Schutz der Biodiversität umfassen. Der Markt für Green Bonds wächst stetig, da immer mehr Investoren ESG-Investitionen (Environmental, Social, Governance) priorisieren.

EU Green Bond Standard

Ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Green Bond Marktes ist die geplante Einführung des EU Green Bond Standards (EUGBS) im Dezember 2014. Dieser Standard wurde durch die Verordnung (EU) 2023/2631 von der Europäischen Union ins Leben gerufen, um klare und transparente Kriterien für die Ausgabe und Nutzung von Green Bonds festzulegen. Der EU Green Bond Standard soll Investoren Sicherheit bieten, dass ihre Investitionen tatsächlich in nachhaltige Projekte fließen und dabei hohen ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Er schafft Vertrauen und fördert die Glaubwürdigkeit von nachhaltigen Anleihen.

Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen

Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852)

Die Taxonomieverordnung definiert, was als ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit gilt und dient als Grundlage für die Klassifizierung von grünen Anleihen. Sie bietet eine einheitliche Klassifikation, die Investitionen in grüne Projekte lenkt und die Transparenz erhöht.

Berichtspflichten und Transparenz

Emittenten grüner Anleihen müssen umfangreiche Berichts- und Informationspflichten erfüllen. Dazu gehört die Veröffentlichung eines Prospekts und eines Informationsblatts, das detailliert beschreibt, wie die Erlöse verwendet werden sollen. Diese Anforderungen tragen dazu bei, das Vertrauen der Investoren zu stärken und die Verwendung der Mittel transparent zu gestalten.

Freiwillige Standards

Neben dem EU Green Bond Standard können Emittenten auch andere Nachhaltigkeitsstandards einhalten, wie die Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) oder den Climate Bonds Standard der Climate Bonds Initiative. Diese freiwilligen Standards bieten zusätzliche Leitlinien und empfohlene Vorgehensweisen für die Ausgabe grüner Anleihen.

Detailliertere Informationen folgen in weiteren Artikeln zu diesem Thema!


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Nachhaltige Finanzwirtschaft (Sustainable Finance)

Nachhaltige Finanzwirtschaft bezieht sich auf die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in Finanzdienstleistungen, um langfristiges, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Integration trägt dazu bei, dass Finanzströme in nachhaltige Projekte gelenkt werden und somit einen positiven Beitrag zur Umwelt und Gesellschaft leisten.

Sustainable Finance umfasst verschiedene Bereiche und Instrumente wie Green Bonds, Social Bonds, Sustainable Development Goals (SDG) Bonds und nachhaltige Investmentfonds. Ziel ist es, die Finanzierung von Projekten und Unternehmen zu fördern, die einen positiven Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft haben.

Wichtige Regelungen

EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) (Verordnung (EU) 2019/2088)

Diese Verordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung, wie sie ESG-Faktoren in ihren Anlageprozessen berücksichtigen. Die SFDR zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen und Investoren fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

EU-Taxonomieverordnung

Die Taxonomieverordnung bietet eine einheitliche Klassifikation für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie unterstützt Investoren dabei, umweltfreundliche und sozial verantwortliche Projekte zu identifizieren und trägt zur Förderung nachhaltiger Finanzprodukte bei.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://rechtsanwaltkaufmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht/greenwashing-sustainable-finance-disclosure-regulation

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die bestehenden Berichtspflichten für große Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Sie verpflichtet Unternehmen, detailliertere Informationen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -auswirkungen offenzulegen. Dies umfasst ökologische, soziale und Governance-Aspekte.

EU-Klimaplan (Green Deal)

Der EU-Klimaplan, auch als European Green Deal bekannt, ist eine umfassende Strategie der Europäischen Union zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2050. Er umfasst zahlreiche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen, die darauf abzielen, nachhaltige Investitionen zu fördern und die EU-Wirtschaft auf einen grüneren Kurs zu bringen.

Detailliertere Informationen folgen in weiteren Artikeln zu diesem Thema!

Großes Risiko für Greenwashing

Greenwashing bezeichnet die Praxis, falsche oder irreführende Behauptungen über die Umweltfreundlichkeit eines Produkts, einer Dienstleistung oder der Geschäftspraktiken eines Unternehmens aufzustellen. Dies kann das Vertrauen der Investoren untergraben und den Markt für nachhaltige Finanzprodukte beschädigen.

Maßnahmen gegen Greenwashing

Regulatorische Kontrolle

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) und nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin überwachen ESG-Offenlegungen, um Greenwashing zu verhindern und sicherzustellen, dass die gemachten Angaben korrekt und überprüfbar sind.

Haftung für Finanzberater & Emittenten

Die Haftung im Bereich von Green Bonds und Sustainable Finance umfasst verschiedene rechtliche Aspekte. Finanzberater und Emittenten können zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn sie gegen ihre Informationspflichten verstoßen oder irreführende Angaben machen (§ 823 Abs. 2 BGB, Schutzgesetz: § 14 Abs. 1 FinVermV). § 9 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) regelt die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Wertpapierprospekt.

Wenn der Prospekt unrichtige oder irreführende Angaben enthält oder wesentliche Tatsachen verschweigt, haften die Verantwortlichen den Erwerbern der Wertpapiere auf Schadensersatz. Diese Haftung betrifft insbesondere die Emittenten von Wertpapieren und dient dem Schutz der Anleger. § 44 Börsengesetz (BörsG) regelt die Haftung für unrichtige, irreführende oder unterlassene Angaben im Börsenprospekt. Diese Vorschrift ergänzt die Prospekthaftung und dient ebenfalls dem Schutz der Anleger, indem sie sicherstellt, dass alle wesentlichen Informationen im Börsenprospekt korrekt und vollständig dargestellt werden.

Aufsichtsrechtliche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088) und die EU-Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852). Zudem können Falschinformationen strafrechtliche Konsequenzen nach § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) und § 16 UWG (Strafbare Werbung) haben. 

Wettbewerbsrechtliche Risiken bestehen nach § 5 UWG, wenn irreführende Angaben über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten gemacht werden.

Herausforderungen

  • Verifizierung: Sicherzustellen, dass die Umweltansprüche begründet sind, ist eine zentrale Herausforderung.
  • Durchsetzung: Regulierungsbehörden müssen die Ressourcen und Befugnisse haben, um Verstöße effektiv zu ahnden.
  • Reputationsrisiko: Unternehmen, die des Greenwashings überführt werden, riskieren erhebliche Reputationsschäden und finanzielle Strafen.

Die Integration von Green Bonds und nachhaltiger Finanzwirtschaft in das deutsche und EU-Recht fördert die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Umweltinvestitionen. Gleichzeitig müssen strenge Maßnahmen gegen Greenwashing ergriffen werden, um die Integrität des Marktes für nachhaltige Finanzprodukte zu gewährleisten. Investoren und Unternehmen profitieren von klaren Regeln und Standards, die nachhaltige Projekte unterstützen und zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft beitragen.

Detailliertere Informationen folgen in weiteren Artikeln zu diesem Thema!

Haben Sie Fragen zu nachhaltigen Anleihen?


Wenn Sie mehr über Sustainable Finance und die Vorteile von Green Bonds erfahren möchten oder Unterstützung bei der Strukturierung und Ausgabe solcher Anleihen benötigen, steht unsere Kanzlei Ihnen mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mitarbeitern spezialisiert auf Sustainable Finance gerne zur Verfügung. 

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.

Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „EU Green Bond Standard“:

  • Was sind die Hauptvorteile des EU Green Bond Standards für Investoren?

    Der EU Green Bond Standard (EUGBS) bietet Investoren mehrere Hauptvorteile:

    Transparenz und Vertrauen: Der EUGBS stellt sicher, dass die Mittel aus Green Bonds in umweltfreundliche Projekte fließen, die den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen. Dies erhöht die Transparenz und das Vertrauen in die angegebenen Nachhaltigkeitsmerkmale.

    Einheitliche Kriterien: Der Standard bietet klare und einheitliche Kriterien für die Ausgabe und Nutzung von Green Bonds, was die Vergleichbarkeit und Bewertung von nachhaltigen Anleihen erleichtert.

    Sicherheit: Durch die Einhaltung des EUGBS können Investoren sicher sein, dass ihre Investitionen tatsächlich in nachhaltige Projekte fließen und hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden.

  • Welche rechtlichen Risiken bestehen für Finanzberater und Emittenten, die gegen die Informationspflichten im Bereich nachhaltiger Anleihen verstoßen?

    Finanzberater und Emittenten, die gegen die Informationspflichten im Bereich nachhaltiger Anleihen verstoßen, können verschiedenen rechtlichen Risiken ausgesetzt sein:

    Zivilrechtliche Haftung: Sie können zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn Sie falsche oder irreführende Angaben machen oder gegen ihre Informationspflichten verstoßen, z.B. nach § 823 Abs. 2 BGB iVm § 14 Abs. 1 FinVermV); oder nach § 280 Abs. 1 BGB iVm. dem Beratungs- oder Vermittlungsvertrag; nach § 9 WpPG oder § 44 BörsG. 

    Aufsichtsrechtliche Sanktionen: Verstößt ein Finanzmarktteilnehmer gegen die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088) oder die EU-Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852), drohen aufsichtsrechtliche Sanktionen.

    Strafrechtliche Konsequenzen: Falschangaben können strafrechtliche Konsequenzen nach § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) und § 16 UWG (Strafbare Werbung) haben.

    Wettbewerbsrechtliche Risiken: Irreführende Angaben über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten können zu wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen und Schadenersatzforderungen nach § 5 UWG führen.

  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Greenwashing zu verhindern?

    Um Greenwashing zu verhindern, werden mehrere Maßnahmen ergriffen:

    Regulatorische Kontrolle: Die European Securities and Markets Authority (ESMA) und nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin überwachen die ESG-Offenlegungen, um sicherzustellen, dass die gemachten Angaben korrekt und überprüfbar sind.

    Verbraucherschutzgesetze: Verbraucherschutzgesetze wie die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken können eingesetzt werden, um Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen.

    Erhöhte Transparenz: Die Offenlegungspflichten nach der EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU-Taxonomieverordnung tragen dazu bei, dass Investoren umfassend und korrekt über die Nachhaltigkeitsmerkmale der Finanzprodukte informiert werden.

    Strenge Berichts- und Informationspflichten: Emittenten grüner Anleihen müssen umfangreiche Berichts- und Informationspflichten erfüllen, was die Transparenz erhöht und das Vertrauen der Investoren stärkt.


Mehr zum Thema „ESG-Investitionen“:


Quellen zum Thema ESG-Investitionen:


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