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Online-Casinos – Wie man das Geld zurückfordern kann
Angesicht der steigenden Anzahl an Urteilen zugunsten der Online-Casino-Spieler, fragen sich immer mehr Spieler, die ihr Geld durch Online-Casinos verloren haben, ob und vor allem gegen wen sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Verluste haben.
Online-Casinos – illegal, aber geduldet
Das Verbot von Online-Glücksspielen ist zum einen in § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags und zum anderen in § 284 des Strafgesetzbuches geregelt. Dieses Verbot gilt, mit der Ausnahme von Schleswig-Holstein, deutschlandweit. In jedem anderen Bundesland müssen Online-Glücksspiele für ihre Legalität behördlich genehmigt werden.
Trotz ihrer Illegalität werden Online-Glücksspiele häufig von den zuständigen Behörden geduldet. Als Konsequenz verlieren viele Spieler durch die illegalen Casinos große Mengen an Geld. Dieses können sie jedoch in vielen Fällen zurückfordern. Hierbei können zum einen die Banken, und zum anderen die Betreiber nach § 812 II 1 Alt. 1 BGB in Anspruch genommen werden. Danach ist, wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ihm zur Herausgabe verpflichtet.
Online Casino Verluste von den Betreibern zurückfordern
Einem aktuellen Urteil des Gießener Landgerichts kann man entnehmen, dass die Spieler wegen der Illegalität der Online-Casinos dazu berechtigt sind, ihre Verluste von den Betreiberinnen/Betreibern zurückzufordern. Vorliegend wurden dem Spieler in Folge eines fehlenden Rechtsgrundes seine verlorenen Einsätze zurückerstattet. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Spieler sei nämlich aufgrund des Online-Glücksspiel-Verbots des § 4 Abs. 4 im Glücksspielstaatsvertrags nicht wirksam gewesen. Im Ausland erworbene Glücksspiel-Lizenzen, sowie die Duldung der Behörden gelten nicht als Rechtfertigung. Das deutschlandweite Verbot verstoße auch nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit für Unternehmen.
Auch Banken können die Verluste zurückzahlen
Die Inanspruchnahme der Betreiberinnen und Betreiber der Online-Casinos kann gegebenenfalls aufgrund ihres Auslandsaufenthalts problematisch sein. Doch auch in dem Fall sollten Sie die Hoffnung nicht verlieren. Anspruchsgegner können nämlich auch die Banken und Zahlungsdienstleister sein, über die die Zahlungsaufträge erfolgten. Hier könnte ein fehlender Rechtsgrund in der Nichtigkeit der Einzelzahlungsverträge gemäß § 675f Abs. 1 BGB und der Zahlungsaufträge nach § 675f Abs. 4 S. 2 BGB infolge eines Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz, hier § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV, vorliegen. Dies bestätigt unter anderem das Urteil des Landgerichts Ulm.
Brauchen Sie Hilfe beim Rückzahlungsanspruch gegen die Betreiber oder die Banken?
Für den Fall, dass auch Sie große Geldmengen in Form von Einsätzen an Online-Casinos verloren haben und nun vor der Frage stehen, ob und gegen wen Sie Ansprüche geltend machen können, so sollten Sie nicht auf die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts verzichten. Herr Rechtsanwalt Kaufmann prüft gerne Ihren Fall und zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir helfen gerne weiter.
Sind Online-Casinos legal?
Online-Casinos sind illegal. Das Verbot von Online-Glücksspielen ist zum einen in § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags und zum anderen in § 284 des Strafgesetzbuches geregelt. Dieses Verbot gilt, mit der Ausnahme von Schleswig-Holstein, deutschlandweit. In jedem anderen Bundesland müssen Online-Glücksspiele für ihre Legalität behördlich genehmigt werden.
Kann man die Verluste von den Betreibern zurückfordern?
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts in Gießen zeigt, dass die Spieler wegen der Illegalität der Online-Casinos das Recht dazu haben, ihre verlorenen Einsätze von den Betreiberinnen und Betreibern zurückzufordern. Im vorliegenden Fall wurden dem Spieler wegen eines fehlenden Rechtsgrundes seine Verluste zurückerstattet. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Spieler sei nämlich wegen des Online-Glücksspiel-Verbots aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags nichtig. Glücksspiel-Lizenzen, die der Betreiber im Ausland erworben hat, sowie die Duldung der Behörden rechtfertigen die Betreiber hierbei nicht. Das bundesweite Verbot verstoße auch nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit für Unternehmen.
Können auch Banken die Online Casino Verluste zurückzahlen?
Die Inanspruchnahme der Betreiberinnen und Betreiber der Online-Casinos kann gegebenenfalls aufgrund ihres Auslandsaufenthalts problematisch sein. Doch auch in dem Fall sollten Sie die Hoffnung nicht verlieren. Anspruchsgegner können nämlich auch die Banken und Zahlungsdienstleister sein, über die die Zahlungsaufträge erfolgten. Hier könnte ein fehlender Rechtsgrund in der Nichtigkeit der Einzelzahlungsverträge gemäß § 675f Abs. 1 BGB und der Zahlungsaufträge nach § 675f Abs. 4 S. 2 BGB infolge eines Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz, hier § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV, vorliegen. Dies bestätigt unter anderem das Urteil des Landgerichts Ulm.
Quellen