Welche Steuer fällt an, wenn Inventar mit dem Haus verkauft wird.

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Werden zusammen mit einem Grundstück weitere Gegenstände veräußert so ist zu klären, in welcher Höhe der Käufer die diesbezüglich anfallende Grunderwerbssteuer zahlen muss. Ihre Chance: Möglicherweise fordert das Finanzamt zu hohe Beträge.

 

Die Finanzbehörde hat dabei eine Prüfungsbefugnis, trägt aber dazu die Darlegungs- und Beweislast für Ihr Ergebnis. Kann sie also die festgesetzte Steuer nicht beweisen, so muss der Käufer diese auch nicht zahlen.

Der Steuerpflichtige muss der Finanzbehörde lediglich ermöglichen, den Wert der Sache feststellen zu können, z.B. durch eine Inaugenscheinnahme, Fotos oder weitere Belege. Im Zweifel ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen, so entschied das Finanzgericht Köln.

 

Der Steuerpflichtige sollte sich daher nicht scheuen, die Ergebnisse der Finanzbehörde fachkundig überprüfen zu lassen und anwaltliche Hilfe zu beanspruchen.

Rufen Sie uns daher gerne direkt an und vereinbaren einen ersten Termin zur Klärung der angesetzten Beträge.

 

Es geht um Ihr Geld.

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