Diesel-Skandal: VW verliert, Kunde gewinnt

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Das Oberlandesgericht Köln hat aktuell am 28.05.2013 die Berufung eines VW-Händlers ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Damit muss der Händler das VW-Fahrzeug wegen der „Schummelsoftware“ zurücknehmen und den Kaufpreis unter Hinnahme eines Abzuges für die gefahrenen Kilometer zurückerstatten.

 

Damit ist die Strategie des VW-Konzerns durchbrochen, keine obergerichtlichen Urteile zuzulassen und zuvor den Rechtsstreit auf irgendeine Weise zu beenden. Nun haben die VW-Käufer ein obergerichtliches Urteil für die Rücknahme eines Fahrzeuges im Rücken, das durch die „Schummelsoftware“ mangelbehaftet ist.

 

Dies hat auch Signalwirkung für Mercedes, die Daimler AG, die deutschlandweit 238 000 Fahrzeuge wegen illegaler Abschalteinrichtungen zurückrufen müssen. Auch hier scheinen Verbraucherrechte massiv betroffen zu sein.

 

Bereits im März 2018 entschied das OLG Köln, dass trotz Durchführung des Software-Updates ein Schaden für den Käufer eines VW-Fahrzeuges mit dem Motor EA189 besteht und dieser nicht eine weitere Nachbesserung verlangen muss, sondern sofort von dem Kaufvertrag zurücktreten kann. Es urteilte, dass der Käufer dem VW-Konzern, der schon die „Schummelsoftware“ installiert hatte nicht weiter vertrauen müsste, sondern VW als unzuverlässig einzustufen sei.

 

Ebenso entschied das Landgericht Münster. Die Setzung einer Nachbesserungsfrist sei von dem Käufer nicht zu verlangen, da sich VW bereits durch die „Schummelsoftware“ als nicht vertrauenswürdig erwiesen habe. Ein zweites Mal müsse der Käufer VW nicht an sein Fahrzeug lassen.

 

Auch weitere Gerichte haben für den Käufer entschieden. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Osnabrück wie auch das Landgericht Berlin und das Landgericht Münster. Zahlreiche weitere Gerichte stützen diese Phalanx. Zwar ist zu berücksichtigen, dass jeder Fall anders liegen kann, allerdings haben die Gerichte damit eine breite Basis für die Durchsetzung der Käuferrechte geschaffen.

 

Diese Urteile geben Anlass, sich aktiv gegen die Hersteller und Verkäufer mangelhafter Fahrzeuge zu wenden. Mit der Rückendeckung insbesondere des oberlandesgerichtlichen Urteiles können sich diese nicht mehr hinter fadenscheinigen Argumenten verstecken.

 

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