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Juni 13, 2018
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Diesel-Skandal: VW verliert, Kunde gewinnt

  Das Oberlandesgericht Köln hat aktuell am 28.05.2013 die Berufung eines VW-Händlers ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Damit muss der Händler das VW-Fahrzeug wegen der „Schummelsoftware“ zurücknehmen und den Kaufpreis unter Hinnahme eines Abzuges für die gefahrenen Kilometer zurückerstatten.   Damit ist die Strategie des VW-Konzerns durchbrochen, keine obergerichtlichen Urteile zuzulassen und zuvor den Rechtsstreit auf...
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