Inhaltsverzeichnis
- 1 Schmerzensgeld Anspruch wegen fehlerhafter Eurogine Spirale
- 1.1 Eurogine Produktfehler mehrerer Chargen der Spiralen
- 1.2 Erfolgreiche Klagen gegen Eurogine für Schmerzensgeld
- 1.3 Unser Rat an alle betroffenen Patientinnen: Beraten lassen lohnt sich!
- 1.4 Haben Sie Fragen zum Produktfehler Eurogine Spirale und Schadenersatz?
- 1.5 Fragen und Antworten zum Thema „Produktfehler Eurogine Spirale“:
- 2 Mehr zum Thema „Schmerzensgeld und Produktfehler Eurogine Spirale“:
- 3 Quellen zum Thema Nova T Spirale Rückruf:
Schmerzensgeld Anspruch wegen fehlerhafter Eurogine Spirale
Produktfehler Eurogine Spirale – Betroffene Frauen können bis zu 7.500,- € erhalten!
Hormonfreie Verhütung ist für viele sehr wichtig. Deshalb greifen jedes Jahr tausende Frauen auf die Kupferspirale, auch Intrauterinpessare (IUP) genannt, zurück. Diese wird den Patientinnen eingesetzt und verbleibt im Körper für ca. 5-7 Jahren je nach Modell und verhindert hormonfrei eine Schwangerschaft.
Im Jahr 2018 gab es die ersten Hinweise aus Spanien, dass die Kupferspiralen des spanischen Herstellers Eurogine unter einem Produktfehler leiden. Ende 2019 warnte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Gynäkologen und Arztpraxen, welche diese Spiralen einsetzen. Der Verkauf wurde folglich im Jahr 2019 in Deutschland eingestellt.
Schätzungen zufolge sind mehrere tausende fehlerhafte Kupferspiralen eingesetzt worden – Betroffene können schwerwiegende Folgen erleiden. Einige Patientinnen klagten nun erfolgreich gegen den spanischen Hersteller dieser Spiralen und bekamen Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,- bis 7.500,- €.
Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe dieser Verfahren, den Verfahrensgang und die guten Aussichten für Betroffene, wenn noch dieses Jahr geklagt wird.
Eurogine Produktfehler mehrerer Chargen der Spiralen
Eurogine stellt verschiedene Modelle der Kupferspirale her, darunter ANCORA, NOVAPLUS und GOLD T. Bei diesen Modellen wurde ein zu sprödes Plastik für die waagerechten Seitenarme verwendet, wodurch diese brechen können. Ein Produktionsfehler dieser Spiralen sorgt dafür, dass sich an bestimmten Stellen dieser Seitenarme sogenannte Bariumsulfat-Agglomerate bilden, welche zur Sprödigkeit und mithin zum Bruch der Seitenarme führen können.
Betroffene Chargen sind:
- ANCORA 375 Cu Normal
- ANCORA 375 Ag Normal
- ANCORA 250 Cu Mini
- NOVAPLUS® T 380 Ag Normal
- NOVAPLUS® T 380 Ag Mini
- NOVAPLUS® T 380 Ag Maxi
- NOVAPLUS® T 380 Cu Normal
- NOVAPLUS® T 380 Cu Mini
- GOLD T® Maxi
- GOLD T® Normal
- GOLD T® Mini
Hier können Sie die aktualisierte Liste finden: 01783-18_kundeninfo_de.pdf (bfarm.de)
Mögliche Gefahren dieser fehlerhaften Kupferspiralen sind das Brechen eines oder beider Seitenarme der Spirale – welche zur spontanen Ausstoßung der Spirale, der Entfernung der Spirale und ggf. der abgebrochenen Arme beim Frauenarzt unter Vollnarkose, eine ungewollte Schwangerschaft und Folgeoperationen zur Entfernung eventuell im Körper verbliebener Teile der Spirale führen können.
Für viele Betroffene sind diese Eingriffe mit großen körperlichen und seelischen Schmerzen verbunden, besonders dann, wenn nicht sicher ist, ob noch abgebrochene Teilchen der Spirale im Körper verbleiben, die Folgeschäden hervorrufen können. Auch eine ungewollte Schwangerschaft kann und wird wahrscheinlich eine große seelische und auch finanzielle Belastung darstellen.
Warum wurden Betroffene nicht gewarnt? Das liegt daran, dass Spiralen in Deutschland ein Medizinprodukt darstellen, welche einmalig mit einem CE-Siegel ausgestattet werden. Es gibt bei fehlerhaften Medizinprodukten keinen automatischen Rückruf, es werden lediglich die Ärzt*innen informiert und diese Warnungen gehen im Praxisalltag schnell unter. Die Betroffenen werden nicht direkt informiert, da es keine Kontaktdatenerfassung hierzu in Deutschland gibt.
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Produktfehler Eurogine Spirale“ zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Erfolgreiche Klagen gegen Eurogine für Schmerzensgeld
Viele Klagen gegen den spanischen Hersteller Eurogine waren erfolgreich. Glücklicherweise ist der Sachverhalt in der Regel ziemlich überschaubar. Durch die Verwendung des spröden Plastiks zur Herstellung der Kupferspiralen liegt ein Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) vor, welcher den Hersteller Eurogine zur verschuldensunabhängigen Haftung gemäß § 1 ProdHaftG verpflichtet, wenn die Betroffenen in ihrer Gesundheit verletzt worden sind. Gemäß § 8 ProdHaftG umfasst dieser Anspruch auch Schmerzensgeldansprüche.
Wenn Patientinnen die Spirale in einer Praxis in Deutschland eingesetzt bekommen haben, können diese auch in Deutschland gegen Eurogine klagen, da der Ort des schädigenden Ereignisses der ist, wo die Spirale eingesetzt wurde.
Einer Klägerin wurde im Jahr 2018 eine fehlerhafte Kupferspirale des Herstellers Eurogine in Hamburg eingesetzt, welche sich im Jahr 2021 löste. Es fehlte zudem ein Seitenarm, welcher bei weiteren Folgeuntersuchungen nicht gefunden werden konnte. Der Bruch des Seitenarms stellte einen Anscheinsbeweis für einen Produktfehler dar, zumal kein anderer plausibler Grund im Raum stand. Die Patientin musste sich zwei Eingriffen unterziehen, einer davon unter Vollnarkose, und sie litt unter der Besorgnis, dass der Eingriff möglicherweise nicht gut verläuft und danach nicht alles in Ordnung ist. Das Gericht sprach ihr 2.000,- € Schmerzensgeld zu (LG Hamburg, Urteil vom 14.11.2022 – 322 O 63/22).
In einem Fall vor dem LG Offenburg (18.04.2024 – Urteil noch unveröffentlicht) erstritt eine Klägerin 7.000,- € Schmerzensgeld gegen Eurogine. Die Seitenarme der Spirale sind im Körper der Frau gebrochen und mussten unter Vollnarkose entfernt werden. Die Klägerin litt unter einer Fremdkörperbelastung, welche vom Gericht anerkannt wurde. Dass die Spirale ca. ein Jahr zu spät gewechselt wurde, spielte keine Rolle, da die Liegedauer vom Hersteller nur empfohlen wird. Die Kanzlei CLLB (Rechtsanwälte München – Berlin) berichtet mehr über diesen Fall.
Unser Rat an alle betroffenen Patientinnen: Beraten lassen lohnt sich!
Die Kupferspiralen von Eurogine wurden bis ins Jahr 2019 noch (unwissentlich) eingesetzt und haben eine Haltbarkeit von 5 Jahren (empfohlene Liegedauer), weshalb bis Ende 2024 noch Brüche vorkommen können.
Haben Patientinnen erstmals durch die Medien (z.B. https://www.zdf.de/politik/frontal/fehlerhafte-kupferspirale-verhuetung-medizinprodukt-100.html) dieses Jahr von der Fehlerhaftigkeit der Spiralen erfahren, besteht kaum ein Verjährungsrisiko. Jedoch sollte nicht lange gezögert werden, da der Hersteller versuchen wird, die Verjährung dieses Jahr noch zu erreichen.
Um sich auf eine Klage bestens vorzubereiten, sollten Betroffene sich mit ihren Ärzt*innen in Verbindung setzen und alle relevanten medizinischen Unterlagen, darunter das Modell der Spirale und Behandlungsdokumentationen, die körperliche und ggf. psychische Auswirkungen bestätigen, zusammentragen.
Wenn Betroffene ungewollt schwanger geworden sind, können zudem Ansprüche auf Freistellung von Unterhaltsansprüchen infrage kommen (§ 4 Medizinproduktegesetz – MPG). Lassen Sie sich dazu von einem Rechtsanwalt beraten.
Gut zu wissen ist außerdem, dass in solchen Prozessen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, sodass Betroffene sich im Fall einer Gerichtsverhandlung zum Produktfehler Eurogine Spirale geschützt fühlen.
Haben Sie Fragen zum Produktfehler Eurogine Spirale und Schadenersatz?
Sind Sie von dem Produktfehler einer Eurogine Spirale betroffen und möchten Ihre rechtlichen Möglichkeiten mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprechen, dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns in unserer Kanzlei an. Wir helfen Ihnen gerne.
Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.
Fragen und Antworten zum Thema „Produktfehler Eurogine Spirale“:
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Was verursachte den Produktfehler bei der Eurogine Spirale?
Der Produktfehler bei den Kupferspiralen von Eurogine, insbesondere bei den Modellen ANCORA, NOVAPLUS und GOLD T, wurde durch die Verwendung von zu sprödem Plastik für die waagerechten Seitenarme verursacht. Dieses Material führte dazu, dass die Seitenarme brechen konnten. Zusätzlich bildeten sich an bestimmten Stellen dieser Seitenarme Bariumsulfat-Agglomerate, welche die Sprödigkeit erhöhten und zum Bruch der Seitenarme beitrugen.
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Welche Konsequenzen hatten die fehlerhaften Kupferspiralen für die betroffenen Frauen?
Die Konsequenzen für die betroffenen Frauen waren gravierend. Das Brechen eines oder beider Seitenarme der Spirale konnte zur spontanen Ausstoßung der Spirale führen, was oft die Entfernung der Spirale und eventuell abgebrochener Arme in einer Operation unter Vollnarkose nach sich zog. Ansonsten bestand das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft sowie die Notwendigkeit von Folgeoperationen zur Entfernung eventuell im Körper verbliebener Teile der Spirale. Diese Situationen verursachten sowohl physische als auch psychische Schmerzen bei den Betroffenen.
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Wie wurden die fehlerhaften Produkte in Deutschland behandelt, und warum wurden Betroffene nicht direkt informiert?
In Deutschland, wo Spiralen als Medizinprodukte gelten und mit einem einmaligen CE-Siegel versehen sind, gibt es bei fehlerhaften Medizinprodukten keinen automatischen Rückruf. Stattdessen wurden lediglich die Ärztinnen und Ärzte informiert, die diese Spiralen einsetzten. Diese Warnungen konnten im hektischen Praxisalltag leicht übersehen werden. Betroffene Patientinnen wurden nicht direkt informiert, da es in Deutschland keine Kontaktdatenerfassung für solche Fälle gibt.
Mehr zum Thema „Schmerzensgeld und Produktfehler Eurogine Spirale“:
Quellen zum Thema Nova T Spirale Rückruf:
- https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001525635
- https://www.zdf.de/politik/frontal/fehlerhafte-kupferspirale-verhuetung-medizinprodukt-100.html
- https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/