Inhaltsverzeichnis
- 1 Insolvenzen Reiseveranstalter – Am Beispiel vom FTI Group Insolvenzverfahren
- 2 Mehr zum Thema „Insolvenzen Reiseveranstalter“:
- 3 Quellen zum Thema Insolvenzen Reiseveranstalter:
Insolvenzen Reiseveranstalter – Am Beispiel vom FTI Group Insolvenzverfahren
Was passiert mit dem Pauschalreisen Sicherungsschein bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters?
So bekommen Sie Ihr Geld für gebuchte Pauschalreisen zurück:
Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH (Obergesellschaft der FTI Group) hat viele Reisende in Unsicherheit versetzt. Wenn Sie eine Pauschalreise bei Europas drittgrößtem Reiseveranstalter FTI gebucht haben, ist es wichtig zu wissen, wie Sie Ihr Geld zurückerhalten können.
Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, die zu einem Gesamtpreis angeboten oder verkauft werden. Diese Reiseleistungen können beispielsweise aus Transport (Flug, Bahn, Bus), Unterbringung (Hotel, Ferienwohnung) und anderen touristischen Dienstleistungen (Ausflüge, Mietwagen) bestehen (auch Kreuzfahrten). Um als Pauschalreise zu gelten, müssen die Leistungen zu einem Gesamtpaket zusammengestellt und im Voraus zu einem Gesamtpreis verkauft werden. Pauschalreisen bieten oft eine Absicherung durch Reisesicherungsfonds, um die Risiken einer Insolvenz des Veranstalters abzudecken.
Dieser Artikel erklärt die notwendigen Schritte und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
Handlungsschritte zur Rückerstattung der bezahlten Pauschalreise
Reise noch nicht angetreten:
Wenn Sie Ihre Reise bislang nicht angetreten haben, sollten Sie zunächst den Sicherungsschein überprüfen, den Sie zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung erhalten haben. Dieser Schein schützt Ihre Zahlungen im Falle einer Insolvenz.
Der nächste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der für die Absicherung von Pauschalreisen zuständig ist. Reichen Sie alle notwendigen Dokumente wie Reisebestätigung und Zahlungsnachweise beim DRSF ein. Es ist wichtig, dass Sie alle reiserelevanten Unterlagen sorgfältig dokumentieren und bereithalten.
Ferner sollten Sie Ihre Bank oder Kreditkartenfirma kontaktieren, um eine mögliche Rückbuchung zu prüfen, falls Sie die Reise mit einer Kreditkarte bezahlt haben. Überprüfen Sie auch Ihre Reiseversicherung, da einige Versicherungen Insolvenzen von Reiseveranstaltern abdecken. Es ist entscheidend, dass Sie aktiv werden und alle erforderlichen Schritte einleiten, um Ihre Rückerstattung zu sichern.
Reise bereits angetreten:
Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben, greift ebenfalls der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). In diesem Fall können Sie darauf vertrauen, dass der Reisesicherungsfonds entweder sicherstellt, dass Ihre Reise vor Ort beendet wird oder einen Rücktransport nach Hause organisiert. Der DRSF steht in Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Bierbach (https://www.mhbk.de/de/), welche zusammen entscheiden, welche Reisen weiter durchgeführt werden und welche abgebrochen werden.
Sollte das Hotel oder andere Anbieter vor Ort zusätzliche Zahlungen verlangen, sind diese nicht berechtigt, diese Forderungen an Sie zu stellen, da FTI Ihr Vertragspartner ist. Die Kostenübernahme hat der DRSF mit einem Schreiben in verschiedenen Sprachen zugesichert (https://www.fti-group.com/de/insolvenz/fti-touristik-gmbh-bigxtra-touristik-gmbh gilt nur für Pauschalreisen!). Weigern Sie sich, zusätzliche Zahlungen zu leisten und kontaktieren Sie den Reisesicherungsfonds oder die Notfallnummer von FTI kostenlos unter +49 89 710451498 (den DRSF erreichen Sie unter +49 30 78954770). Bewahren Sie alle Quittungen gut auf, um Ansprüche gegen den Reisesicherungsfonds geltend zu machen.
Der ADAC hat eine Checkliste im Juni 2024 veröffentlicht, bei der Sie alle notwendigen Schritte noch einmal kompakt nachlesen und abhaken können → https://assets.adac.de/image/upload/v1586248942/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/checkliste-insolvenz-reiseveranstalter_wcvd5s.pdf.
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Insolvenzen Reiseveranstalter“ zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Ihre Rechte bei Pauschalreisen (Sicherungsschein, etc.)
Als Pauschalreisender sind Sie durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Zu Ihren Rechten gehört die Rückerstattung des gezahlten Reisepreises sowie notwendiger Aufwendungen, die durch die Insolvenz des Reiseveranstalters entstanden sind. Wichtig ist, dass Sie den Sicherungsschein gemäß § 651r BGB (im Anhang Ihrer Buchung zu finden), die Buchungsbestätigung und alle Zahlungsbelege aufbewahren und diese Dokumente beim Reisesicherungsfonds einreichen.
Sie sind generell gemäß § 651h BGB berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber FTI zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Da FTI jedoch von sich aus alle Reisen abgesagt hat, müssen Sie nicht mehr vom Vertrag zurücktreten.
Bei einer Absage durch den Reiseveranstalter aufgrund von Insolvenz greifen die Regelungen des Insolvenzschutzes gemäß § 651r BGB. Das bedeutet, dass Ihre Vorauszahlungen und notwendigen Aufwendungen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert sind und Sie eine Rückerstattung direkt über diesen Fonds beantragen müssen.
Unterstützung durch unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen, Ihre Forderungen geltend zu machen und Ihre Rechte durchzusetzen. Unsere Anwälte sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Prozessen vertraut und können Ihre Ansprüche professionell vertreten. Sie unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Reisesicherungsfonds und dem Insolvenzverwalter, stellen sicher, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt eingereicht werden, und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, falls dies notwendig sein sollte. Die Unterstützung durch unsere Kanzlei kann Ihre Chancen auf eine vollständige Rückerstattung erheblich erhöhen und Ihnen helfen, den Prozess reibungslos zu gestalten.
Mit diesen Informationen und Schritten sind Sie gut vorbereitet, um Ihre Rechte geltend zu machen und eine Rückerstattung Ihrer Pauschalreise bei der Insolvenz von FTI zu erhalten.
Haben Sie Fragen zu Insolvenzen bei Reiseveranstaltern?
Sind Sie von der FTI Insolvenz betroffen? Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Reiserechtsanwälten unterstützen und sichern Sie sich Ihre Rückerstattung schnell und unkompliziert. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Reisesicherungsfonds und sorgen dafür, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine vollständige Rückerstattung.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!
Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.
Fragen und Antworten zum Thema „Insolvenzen Reiseveranstalter“:
-
Was sollten Reisende tun, wenn sie ihre Reise bisher nicht angetreten haben?
Reisende sollten zunächst den Sicherungsschein überprüfen, den sie zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten haben. Dann sollten sie den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) kontaktieren und alle notwendigen Dokumente wie Reisebestätigung und Zahlungsnachweise einreichen. Es ist auch ratsam, die Bank oder Kreditkartenfirma zu kontaktieren, um eine Rückbuchung zu prüfen, und die Reiseversicherung auf Insolvenzabdeckung zu überprüfen.
-
Welche Rechte haben Pauschalreisende bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters?
Pauschalreisende sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert, der gemäß § 651r BGB ihre Vorauszahlungen und notwendigen Aufwendungen erstattet. Sie müssen den Sicherungsschein, die Buchungsbestätigung und alle Zahlungsbelege beim DRSF einreichen. Bei einer Absage durch den Reiseveranstalter aufgrund von Insolvenz müssen sie nicht selbst vom Vertrag zurücktreten.
-
Wie kann eine Kanzlei Reisenden bei der Rückerstattung helfen?
Eine spezialisierte Kanzlei kann Reisende unterstützen, indem sie die Kommunikation mit dem Reisesicherungsfonds und dem Insolvenzverwalter übernimmt, sicherstellt, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt eingereicht werden, und die Interessen der Reisenden vor Gericht vertritt, falls notwendig. Dies erhöht die Chancen auf eine vollständige Rückerstattung und erleichtert den gesamten Prozess.
Mehr zum Thema „Insolvenzen Reiseveranstalter“:
Quellen zum Thema Insolvenzen Reiseveranstalter:
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html
- https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/insolvenz/