Missbrauch von persönlichen Daten: Wie gefälschte Stellenanzeigen zum Job-Scamming führen

Job-Scamming 2025 - Gefälschte Stellenanzeigen und Missbrauch von persönlichen Daten
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Job-Scamming: Wenn der neue Traumjob zur Straftat wird

Gefälschte Stellenanzeigen, missbrauchte Daten und der Weg in die Falle

Ein neues Jobangebot per E-Mail, direkt vom „HR-Team“ eines bekannten Unternehmens. Flexible Arbeitszeiten, überdurchschnittliches Gehalt, Homeoffice. Kein Vorstellungsgespräch nötig – nur schnell ein Selfie mit Ausweis schicken. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es leider oft auch. Job-Scamming ist eine Betrugsmasche, die sich gezielt an Arbeitssuchende und Nebenjob-Interessierte richtet – und deren gutgläubiges Vertrauen ausnutzt. Betroffene werden über gefälschte Stellenanzeigen in Fallen gelockt, in denen nicht nur Geld verloren geht, sondern auch ihre persönlichen Daten missbraucht werden – schlimmstenfalls sogar für Straftaten.

Zwischen Traumjob und Identitätsdiebstahl

Job-Scamming ist kein Kavaliersdelikt – und kein Einzelfall. Die Masche ist professionell organisiert und läuft meist erschreckend glatt: Auf bekannten Jobportalen oder per Direktnachricht wird eine realistisch klingende Stelle angeboten. Namen bekannter Firmen, perfekte Logos, eine freundliche Anrede – alles wirkt seriös.Angeboten werden oft „einfache Aufgaben im Homeoffice“. Das Bewerbungsverfahren ist verdächtig unkompliziert: Kein Vorstellungsgespräch, keine Rückfragen – aber ein schneller Vertragsabschluss. Klingt bequem? Das sehen leider auch viele Betroffene so – und liefern damit genau das, was die Betrüger benötigen:


Daten, Kontozugang, Identität.

Wie der Missbrauch beginnt – ein fiktiver Fall, wie er im echten Leben passieren kann

Herr T., 29, erhält über ein Jobportal ein Angebot als „Social Media Assistent“. Die Aufgabe: Likes und Bewertungen auf Online-Plattformen gegen Bezahlung. Der Kontakt läuft über WhatsApp, der „Personalverantwortliche“ bittet freundlich um eine Identitätsverifizierung per Video-Ident.

Herr T. schickt ein Selfie mit Ausweis. Innerhalb von Minuten erhält er Zugangsdaten zu einem angeblichen Firmenkonto, das er zur „Testung“ eröffnen soll. Drei Wochen später steht die Polizei vor seiner Tür: Über dieses Konto wurden mehrere Geldtransfers im fünfstelligen Bereich abgewickelt – vermutlich im Zusammenhang mit Geldwäsche.

Herr T. war nie Angestellter – sondern ungewollt Helfer in einer Straftat. Seine Daten wurden missbraucht, sein Name taucht in mehreren Ermittlungsverfahren auf. Erst mit anwaltlicher Hilfe gelingt es ihm, seine Unschuld glaubhaft darzulegen.

Strafbar oder selbst betroffen?

Besonders perfide am Job-Scamming: Wer gutgläubig Aufgaben übernimmt oder ein fremdes Konto „testet“, kann sich – ohne es zu wissen – selbst strafbar machen. Geldwäsche, Beihilfe zum Betrug, Identitätsmissbrauch: Begriffe, die Betroffene meist erst dann googeln, wenn es schon zu spät ist.

Dazu kommt die psychische Belastung. Wer auf diese Masche hereingefallen ist, fühlt sich oft beschämt – und schweigt. Genau das machen sich Betrüger zunutze.

Doch keine Sorge: Es gibt Auswege. Und es gibt Kanzleien, die helfen – nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mit klarem rechtlichen Blick.


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Job-Scammingzur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Bei Identitätsdiebstahl: Was wir für Sie tun können

Unsere Kanzlei unterstützt Menschen, die von Job-Scamming betroffen sind – sei es präventiv, im akuten Krisenfall oder bei der rechtlichen Aufarbeitung. Wir helfen Ihnen,

  • den Missbrauch Ihrer Daten zu stoppen,
  • rechtlich gegen die Drahtzieher vorzugehen,
  • Ihre Unschuld gegenüber Behörden zu beweisen,
  • und sich aus dem Netz der Täuschung zu befreien.

Sie sind nicht allein – und auch nicht schuld daran, dass Betrüger professioneller geworden sind.

Sie sind nicht allein, lassen Sie uns helfen:

Job-Scamming ist mehr als nur ein schlechter Scherz – es ist ein wachsendes Risiko für Menschen, die eigentlich nur arbeiten wollen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wir unterstützen Sie mit Erfahrung, Verständnis und rechtlicher Expertise.

📞 Tel.: 04202 / 638370

📧 E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de

Bei manchen Angelegenheiten ist es besser, einen Rechtsanwalt als Spezialisten einzuschalten – setzen Sie auf erfahrene Experten an Ihrer Seite!

Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Job-Scamming:

  • Was genau ist Job-Scamming?

    Job-Scamming ist eine Betrugsmasche, bei der gefälschte Jobangebote genutzt werden, um an Geld, Daten oder Zugriff auf Identitäten zu gelangen.

  • Welche Daten sollte ich niemals an potenzielle Arbeitgeber senden?

    Keine Ausweiskopien, Selfies mit Ausweis, TANs, Passwörter oder Kontodaten – zumindest nicht ohne verifizierten Kontext und rechtssichere Verträge.

  • Mache ich mich strafbar, wenn ich ein Konto auf meinen Namen eröffne, das später für Geldwäsche genutzt wird?

    Möglicherweise ja – zumindest besteht ein Anfangsverdacht, sodass die Polizei gegen Sie ermitteln darf. Es ist entscheidend, dass Sie schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Rolle zu klären.


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Quellen – Job-Scamming:


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