Welche Vorteile bringt Erbpacht | Update 2021

Was ist Erbbaurecht und wie Pachte ich ein Grundstück Rechtsanwalt Kaufmann
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Was ist das Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht, umgangssprachlich die Erbpacht, bietet einen alternativen Weg zum Bau eines Eigenheims. Erbpacht eröffnet die Möglichkeit ein Haus zu bauen, ohne ein Grundstück zu kaufen. Der Eigentümer des Grundstücks erhält als Gegenleistung, je nach Vereinbarung monatlich, quartalsmäßig oder jährlich einen Erbbaurechtszins. 

Wie funktioniert das Erbbaurecht?

Mit dem Erbbaurecht wird ein Grundstück für einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren gepachtet. Dabei bleibt der Erbbaurechtsgeber weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Der Erbbaurechtsnehmer hingegen darf auf dem Grundstück ein Haus errichten und wird Eigentümer des Hauses. Dem Erbbaurechtsgeber muss er dann je nach Vereinbarung monatlich, quartalsmäßig oder jährlich einen Erbbauzins zahlen. Das Erbbaurecht kann durch den Erbbaurechtsnehmer auch verkauft werden.

Welche Vorteile bietet das Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht bietet eine Alternative zur Grundstücksfinanzierung, insbesondere wenn die Zinsen hoch sind. Familien können so ihren Traum vom Eigenheim erfüllen, da der teure Grundstückskauf wegfällt. Zudem kann durch den Wegfall mehr Eigenkapital eingebracht werden, wodurch der Finanzierungsbedarf geringer ausfällt und damit auch das Darlehen. Oftmals sind Kirchen und Gemeinden Erbbaurechtsgeber, sodass faire Vertragsbedingungen angeboten werden. Insbesondere kinderreiche Familien und Menschen mit Behinderungen profitieren hiervon.

Welche Nachteile sind mit dem Erbbaurecht verbunden?

Am Ende der Erbpacht gehört das Grundstück nicht dem Hauseigentümer. Außerdem passt sich der Erbbauzins an, wodurch dieser im Laufe der Jahre steigen kann. Ferner hat der Erbbaurechtsgeber beim Bau bzw. bei nachträglichen Veränderungen des Hauses ein Mitspracherecht. Zum Ablauf der Erbpacht muss der Erbbaurechtsgeber den Erbbaurechtsnehmer für das Haus entschädigen. Diese Entschädigung beträgt mindestens ⅔ des Verkehrswerts der Immobilie.

Ziehen Sie eine Erbpacht für den Grundstückserwerb in Betracht?

Für den Fall, dass Sie eine Erbpacht in Betracht ziehen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann beratend zur Seite. Sie können uns in unserer Kanzlei unter der Nummer 04204 / 6 38 37 0 erreichen oder schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.


Was ist das Erbbaurecht und wie funktioniert es?

Mit dem Erbbaurecht bzw. der Erbpacht wird ein Grundstück  für einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren gepachtet. Dabei bleibt der Erbpachtgeber weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Der Erbpachtnehmer hingegen darf auf dem Grundstück ein Gebäude errichten und wird Eigentümer des Gebäudes. Dem Erbpachtgeber muss er dann je nach Vereinbarung monatlich, quartalsmäßig oder jährlich einen Erbbaurechtszins zahlen. Das Erbbaurecht kann durch den Erbbaurechtsnehmer auch verkauft werden.

Was sind die Vorteile von Erbpacht?

Das Erbbaurecht bietet eine Alternative zur Grundstücksfinanzierung, insbesondere wenn die Zinsen hoch sind. Zudem kann der Bauherr dadurch mehr Eigenkapital einbringen, wodurch der Finanzierungsbedarf geringer ausfällt und damit auch das Darlehen. Familien mit geringem Eigenkapital können ihren Traum vom Eigenheim erfüllen, da der teure Grundstückskauf wegfällt. Oftmals sind Kirchen und Gemeinden Erbbaurechtsgeber, sodass faire Vertragsbedingungen angeboten werden. Insbesondere kinderreiche Familien und Menschen mit Behinderungen profitieren hiervon.

Was sind die Nachteile von Erbpacht?

Am Ende der Erbpacht gehört das Grundstück jedoch nicht dem Hauseigentümer. Ferner passt sich der Erbbauzins an, wodurch dieser im Laufe der Jahre steigen kann. Zudem hat der Erbbaugeber beim Bau bzw. bei nachträglichen Veränderungen des Hauses ein Mitspracherecht. Zum Ablauf der Erbpacht muss der Erbbaurechtsgeber den Erbbaurechtsnehmer für das Haus entschädigen. Diese Entschädigung beträgt mindestens ⅔ des Verkehrswerts.

Quellen

https://www.haus.de/geld-recht/erbpacht-oft-ein-schnaeppchen-manchmal-ein-risiko

https://www.hausgold.de/bauen/erbbaurecht/#unterscheidung-erbbaurecht-und-erbpacht

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