Schäden für deutsche Unternehmen durch Russland-Embargo | Staatshaftung & Hermesbürgschaften

Schäden für deutsche Unternehmen durch Russland-Embargo - Staatshilfe und Hermesbürgschaften
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Wegen des Krieges in der Ukraine wurde gegen Russland ein Embargo verhängt. Wer haftet für Schäden und Ausfälle in meinem Unternehmen?

Der Ausschluss Russlands vom Wirtschaftsverkehr trifft alle diejenigen, die mit Russland im Geschäft sind und nun Ausfälle an Waren, Dienstleistungen oder Zahlungen entgegensehen. Wie kann man diese Schäden bei einem Russland-Embargo minimieren?

Ab dem 28. Februar 2022 sollten keine Neuverträge mit russischen Wirtschaftsteilnehmern mehr abgeschlossen werden, auch Hermesbürgschaften des Bundes stehen an diesem Datum nicht mehr zur Verfügung. Aktuelle Informationen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle (www.bafa.de). Bei noch erlaubten Handelsgegenständen ist an das stark gestiegene Zahlungsrisiko zu denken.

Für Altverträge muss geprüft werden, ob angesichts der Kriegsrisiken im Kontext des Geschäftes Versicherungen abgeschlossen wurden oder bei der Euler Hermes AG, die im Auftrage des Bundes handelt, eine Bürgschaft abgeschlossen wurde, die für die Ausfälle aufkommen. In der Regel muss als Risikoabschlag mit einer Selbstbeteiligung am Schaden (bei Hermes-Bürgschaften 5 %) gerechnet werden.

Noch ist unklar, ob Bund und Länder für diesen Schadenskomplex ein Hilfsprogramm auflegen werden. Wenn Ihr Geschäft durch all diese Raster fällt und Sie auf dem Schaden sitzenzubleiben drohen, nehmen Sie Kontakt mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei auf, die Vertrags- und Staatshaftungsfragen für Sie prüfen kann.

Haftet der Staat für Einbußen durch das Russland-Embargo?

Zum Teil besteht eine Haftung im Außenwirtschaftsverkehr über Hermesbürgschaften; diese müssen aber vor dem 28. Februar 2022 mit der Euler Hermes AG vertraglich vereinbart worden sein. Eine generelle Einstandspflicht des Staates für Embargo-Ausfälle der deutschen Wirtschaft besteht ebenso wenig wie beim Corona-Lockdown, zumal die Risiken für den Staatshaushalt hier nicht abzuschätzen sind. Im Einzelfall kann aber eine Staatshaftung zu prüfen sein.

Ich möchte Güter, Dienstleistungen oder Hilfsgüter nach Russland bringen; fallen diese unter das Embargo?

Es gibt Ausnahmen vom Embargo (z. B. medizinische Güter, Verbraucherkommunikationsgeräte, persönliche Gegenstände u. ä.), die anhand der neuen EU-Verordnung 2022/328 (EU), der deutschen Ausfuhrbestimmungen und der jeweils aktualisierten Fassungen zu prüfen sind. Durch die aktuell ständig wechselnde Rechtslage empfiehlt sich die Prüfung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Ich habe vom BAFA einen Nullbescheid (Genehmigungsbescheid für Ausfuhr) vor Beginn des Embargos erhalten. Gilt dieser noch?

Sollte sich die Ware oder Dienstleistung, der der Nullbescheid galt, in der Liste verbotener Gegenstände durch EU- oder Bundessanktionen befinden, verliert der Nullbescheid seine Gültigkeit und wird durch das Verbot überlagert. Bei Schwierigkeiten mit dem Zoll kann ein neuer Nullbescheid beim BAFA beantragt werden.

Wer kann bei Fragen zum Russland-Embargo helfen?

Sie können sich an eine spezialisierte Kanzlei mit Schwerpunkt Kapitalmarkt- und Öffentliches Recht wenden, die auch den Kontakt zu öffentlichen Stellen pflegt. Die Kanzlei Hermann Kaufmann in Achim unterstützt Sie gern mit ihrer Expertise. Kontaktieren Sie gern unsere Kanzlei unter 04202 / 6 38 37 0 oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung!


Was kann ich tun, wenn mein russischer Geschäftspartner wegen des Embargos nicht zahlt?

Zunächst kann überprüft werden, ob das Geschäft durch eine Versicherung oder Hermesbürgschaften des Bundes abgesichert ist, wobei in der Regel eine prozentuale Selbstbeteiligung des Unternehmens am Ausfall vereinbart ist. Eine Vollstreckung ist derzeit in Russland nicht möglich. Sollte der Bund keine zeitnahen Hilfsprogramme auflegen, kann eine Klage wegen Staatshaftung erwogen werden.

Was kann ich tun, wenn bestellte Waren wegen des Russland-Embargos nicht zur Verfügung stehen?

In der Regel ist der Vertrag wegen Unmöglichkeit hinfällig, und es muss Ersatz auf dem Weltmarkt gesucht werden. Sollte die Ware vorweg bezahlt worden sein bzw. Verzugsschäden eintreten, sind dieselben Maßnahmen wie bei Zahlungsverzug anzuwenden.

Wer unterstützt mich bei den Folgen des Russland-Embargos?

In allen Rechtsfragen zu Verträgen und Staatshaftung unterstützt Sie eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Kapitalmarktrecht und öffentliches Recht. Eine Hermesbürgschaft kann dabei eine Hilfe für Sie sein. Lesen Sie hier mehr!

Quellen

https://www.agaportal.de/news/beitraege/news-20220228

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/20220224_restriktive_massnahmen_donezk_luhansk.html

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Russland/faq-russland-sanktionen.html
Quellen Tabelle

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