
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wehrpflicht 2025 in Deutschland: Kommt Art. 12a GG wieder zum Tragen?
- 1.1 Aktuelle Rechtslage: Artikel 12a GG und WPflG
- 1.2 Politik 2025: Was geplant ist und was sich daraus ergibt
- 1.3 Öffentliche Meinung 2025: Was Umfragen zeigen
- 1.4 Sie fragen sich, was Wehrpflicht 2025 & Art. 12a GG konkret für Sie bedeuten?
- 1.5 Fragen und Antworten zum Thema Wehrpflicht 2025:
- 1.5.1 Was sagt Art. 12a GG zur Wehrpflicht und wie ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland?
- 1.5.2 Welche politischen Pläne gibt es in Deutschland für die Wehrpflicht und den Wehrdienst im Jahr 2025?
- 1.5.3 Wie steht die deutsche Bevölkerung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht und was sagen aktuelle Umfragen dazu?
- 2 Mehr zum Thema Öffentliches Recht:
- 3 Quellen für Wehrpflicht 2025:
Wehrpflicht 2025 in Deutschland: Kommt Art. 12a GG wieder zum Tragen?
Rechtslage nach GG & WPflG, politische Pläne und Stimmung in Deutschland
Kommt die Wehrpflicht in Deutschland zurück? Im Jahr 2025 ist das kein akademisches Gedankenspiel mehr, sondern ein realer Gesetzgebungsprozess.
Juristisch gilt: Die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft, sondern seit 2011 in Friedenszeiten ausgesetzt. Politisch arbeitet die Bundesregierung zeitgleich an einem neuen Wehrdienst, der auf Freiwilligkeit setzt und Pflichtelemente bei Erfassung und späterer Musterung vorsieht.
Wer also 2025 die Schlagworte Art. 12a GG, Wehrpflichtgesetz (WPflG), Bundeswehr, Pflicht und Alter hört, sollte zwei Ebenen trennen: den geltenden Verfassungs- und Gesetzesrahmen und das, was der Gesetzgeber aktuell plant.
Aktuelle Rechtslage: Artikel 12a GG und WPflG
Art. 12a GG verleiht dem Gesetzgeber die Befugnis, Männer ab 18 Jahren zum Wehrdienst zu verpflichten. Kriegsdienstverweigerer dürfen zu einem Ersatzdienst herangezogen werden. Diese Verfassungsnorm besteht unverändert fort.
Einfachgesetzlich ist die Wehrpflicht im Wehrpflichtgesetz (WPflG) ausgestaltet. Seit der Reform 2011 gelten die zentralen Einberufungsvorschriften in Friedenszeiten nicht mehr, sie „leben“ aber im Spannungs- oder Verteidigungsfall automatisch wieder auf. Für diesen Automatismus bedarf es keiner erneuten Gesetzesänderung. Er knüpft an die Feststellung der jeweiligen Lage durch den Bundestag an. Außerhalb solcher Lagen könnte der Gesetzgeber die ruhende Wehrpflicht durch einfaches Gesetz reaktivieren. Eine Grundgesetzänderung wäre erst dann zu prüfen, wenn der Charakter der Pflicht grundlegend verändert würde (etwa eine geschlechtsunabhängige Wehrpflicht).
Historisch adressierte das WPflG männliche Deutsche. Das ändert nichts daran, dass aktuelle politische Überlegungen inzwischen alle Geschlechter mit unterschiedlichen Pflichten bei der Mitwirkung in die Erfassung einbeziehen möchten.
Politik 2025: Was geplant ist und was sich daraus ergibt
Am 27. August 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für einen neuen Wehrdienst beschlossen. Das Modell soll, vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung im Bundestag, zum 1. Januar 2026 starten und zu Beginn auf Freiwilligkeit setzen. Kern ist eine Wehrerfassung: Ab 18 Jahren erhalten alle jungen Menschen Post; Männer müssen einen Online-Fragebogen ausfüllen (bei Nichtausfüllen droht ein Bußgeld), Frauen können freiwillig antworten. Aus den Angaben soll die Verwaltung eine Vorauswahl treffen und geeignete Personen zur Musterung einladen.
Der Zeitplan für die verpflichtende Musterung wird in den Medien unterschiedlich berichtet: Die LTO nennt 2027, die ZEIT spricht von 2028. Einigkeit besteht darin, dass die Musterung grundsätzlich bis zu einem Alter von 25 Jahren gelten soll; Details hängen vom parlamentarischen Verfahren und vom organisatorischen Wiederaufbau der Strukturen ab. Die Regierung plant zudem, zunächst mit etwa 15.000 Wehrdienstleistenden zu starten und diesen Wert in den Folgejahren schrittweise zu erhöhen.
Um den Dienst attraktiver zu machen, sieht der Entwurf unter anderem eine deutlich bessere Bezahlung sowie weitere Anreize und Qualifikationen vor (z. B. Ausbildung, Führerscheine, Sprachkurse). Verschiedene Quellen nennen als Orientierungswert rund 2.000 Euro monatlich für Einstiegsdienste. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem parlamentarischen Verfahren vorbehalten.
Kommt es trotz Anreizen nicht zu genügend Freiwilligen oder verschärft sich die Lage sicherheitspolitisch, kann die Regierung mit Zustimmung des Bundestags die Einberufung per Rechtsverordnung anordnen. Davon unabhängig gilt: Wird ein Spannungs- oder Verteidigungsfall festgestellt, „springt“ die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht kraft geltenden Rechts ohnehin an. Die parlamentarische Beratung kann den Entwurf noch verändern. Ein Gesetz verlässt den Bundestag selten so, wie es hineingeht.
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Wehrpflicht 2025: Was Art 12a GG und neue Pläne für die Bundeswehr bedeuten“ zur Verfügung.
Öffentliche Meinung 2025: Was Umfragen zeigen
Repräsentative Erhebungen zeichnen ein klares Stimmungsbild: Laut Ipsos befürworten 62 % der Deutschen die Wiedereinführung der Wehrpflicht; 31 % lehnen sie ab. Für eine auf Männer beschränkte Pflicht sind 18 %, während 44 % eine geschlechtsunabhängige Lösung bevorzugen. Die Zustimmung nimmt mit dem Alter zu; besonders hoch ist sie bei über 60-Jährigen.
Eine YouGov-Analyse vom 20. August 2025 zeigt zudem: Eine knappe Mehrheit (59 %) würde einen verpflichtenden Wehrdienst befürworten, 32 % lehnen ihn ab. Zugleich ist die Ablehnung in der jüngsten Altersgruppe (18–29) mit 54 % am stärksten; die höchsten Zustimmungswerte finden sich bei Unions-Wählerinnen und -Wählern. Insgesamt rangieren Verteidigung und Sicherheit derzeit unter den wichtigsten politischen Themen.
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Wehrpflicht 2025“ zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Sie fragen sich, was Wehrpflicht 2025 & Art. 12a GG konkret für Sie bedeuten?
Wir ordnen Ihre Situation präzise, verständlich und vertraulich ein; von Wehrerfassung und Altersgrenzen über Musterung, Zurückstellung und Ersatzdienst bis zu Ihren Rechten im Verwaltungsverfahren. Kontaktieren Sie uns gerne:
📞 Tel.: 04202 / 638370
📧 E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de
Bei manchen Angelegenheiten ist es besser, einen Rechtsanwalt als Spezialisten einzuschalten – setzen Sie auf erfahrene Experten an Ihrer Seite!
Benötigen Sie eine Beratung zum Thema „Wehrpflicht 2025“ oder sollen wir Sie bei der Einordnung Ihrer Lage und Wehrtauglichkeit beraten?
Dann lassen Sie sich gerne von unseren spezialisierten Anwälten beraten.
Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.
Fragen und Antworten zum Thema Wehrpflicht 2025:
-
Was sagt Art. 12a GG zur Wehrpflicht und wie ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland?
Art. 12a GG erlaubt es dem Gesetzgeber, Männer ab 18 Jahren zum Wehrdienst zu verpflichten. Kriegsdienstverweigerer haben das Recht, stattdessen einen Ersatzdienst zu leisten. Diese Bestimmung ist unverändert gültig. Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) regelt die Einzelheiten, wobei die Wehrpflicht seit 2011 in Friedenszeiten ausgesetzt ist. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall tritt die Wehrpflicht automatisch wieder in Kraft, ohne dass eine erneute Gesetzesänderung notwendig wäre. Sollte der Gesetzgeber die Wehrpflicht wieder einführen wollen, wäre lediglich eine einfache Gesetzesänderung erforderlich, es sei denn, es wird eine grundlegende Änderung, wie z. B. eine geschlechtsunabhängige Wehrpflicht, beschlossen, was eine Grundgesetzänderung zur Folge hätte.
-
Welche politischen Pläne gibt es in Deutschland für die Wehrpflicht und den Wehrdienst im Jahr 2025?
Im August 2025 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für einen neuen Wehrdienst vorgestellt, der ab 2026 starten soll. Der Entwurf setzt zu Beginn auf Freiwilligkeit, sieht jedoch Pflichtelemente wie eine Wehrerfassung vor. Ab 18 Jahren sollen alle jungen Menschen Post erhalten, wobei Männer verpflichtet sind, einen Online-Fragebogen auszufüllen, während Frauen dies freiwillig tun können. Aufgrund dieser Erfassung wird eine Vorauswahl getroffen, und die Verwaltung wird geeignete Personen zur Musterung einladen. Das Ziel ist es, 15.000 Wehrdienstleistende zu Beginn zu gewinnen, mit einem schrittweisen Ausbau in den folgenden Jahren. Sollte es nicht genug Freiwillige geben oder sich die Lage sicherheitspolitisch verschärfen, könnte die Einberufung durch Rechtsverordnung angeordnet werden. Bei einem Spannungs- oder Verteidigungsfall würde die Wehrpflicht automatisch wieder in Kraft treten.
-
Wie steht die deutsche Bevölkerung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht und was sagen aktuelle Umfragen dazu?
Umfragen zeigen eine klare Mehrheit für die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Laut einer Ipsos-Erhebung im Jahr 2025 befürworten 62 % der Deutschen eine Rückkehr zur Wehrpflicht, während 31 % dagegen sind. Besonders die ältere Bevölkerung (über 60 Jahre) spricht sich stark für die Pflicht aus. In einer weiteren YouGov-Analyse vom August 2025 unterstützt eine knappe Mehrheit von 59 % den verpflichtenden Wehrdienst. Allerdings zeigt sich, dass besonders die jüngere Generation (18–29 Jahre) mit 54 % Ablehnung stark gegen die Pflicht ist. Trotz dieser Unterschiede zeigt sich, dass die Themen Verteidigung und Sicherheit derzeit hoch auf der politischen Agenda stehen.
Mehr zum Thema Öffentliches Recht:
Quellen für Wehrpflicht 2025:
- https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/neues-wehrdienstgesetz-wehrpflicht-deutschland-bundeswehr-pistorius-102.html
- https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wehrdienst-gesetz-entwurf-100.html
- https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-08/bundeswehr-wehrdienst-gesetzentwurf-boris-pistorius-faq
- https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundeswehr-wehrdienst-gesetz-kabinett-pistorius
- https://www.ndr.de/nachrichten/info/guenther-wehrdienst-rueckkehr-ist-schritt-in-die-richtige-richtung,wehrpflicht-134.html