Umwandlung der Lebensversicherung – Ihr Schadensersatzanspruch gegen den Versicherer

allgemein

Die Zivilprozessordnung gewährt Ihnen grundsätzlich einen Pfändungsschutz für Altersrenten und das darin angesammelten Vermögen. Sie können– auch kurz vor dem Ablaufen der laufenden Versicherung – die Umwandlung ihrer Altersvorsorge in eine pfändungssichere Altersrente verlangen. Diese Umwandlung erfolgt auch Rückwirkend.

 

Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet Sie über eine Umwandlung beratenund über alle für die Umwandlung erforderlichen Erklärungen aufklären. Der Versicherer muss Ihnen daher, aus all seinen aktuellen Tarifengeeignete Angebotezukommen lassen. Diese Pflichten verletztdas Versicherungsunternehmen, wennes Ihnen unpassende Angebote vorlegtoder die Umwandlung nicht zulässt. Meistens geschieht dieses gepaart mit Äußerungen wie „wunschgemäß”oder „wie besprochen“. Diesesdeutet daraufhin, dassdiese Angebotedem Wunsch des Pfändungsschutzes nachkommen, was sie in Wirklichkeit nicht tun.

 

Meistens beraten die Versicherungen nicht Pflichtgemäß, Fehlerhaft oder Verzögern die Umwandlung. Es wird dann kein Pfändungsschutzes erreicht und auf das angesparte Kapital zugegriffen. Ihre Schäden und Verluste müssen vom Versicherer ersetzen werden, wenn kein Pfändungsschutz erreicht wird. Der Versicherer muss Ihnen die Schäden zurückzahlen und immer einen insolvenzfesten Versicherungsvertraganbieten, der in Höhe des Schadensbespart ist.

 

Vor einem Insolvenzantrag über das eigene Vermögen ist eine kompetente Beratung unerlässlich, da geprüft werden muss, ob pfändbare Versicherungen vorhanden sind und ob diese in pfändungssichere Versicherungen umgewandelt werden können. Dieses ist auch noch wenige Tage vor Ablauf der Versicherungsperiode oder der Insolvenzantragstellung möglich. Wenn die von ihnen begehrte Erlangung des Pfändungsschutzes durch Umwandlung einer Lebensversicherung in eine Altersrente wegen eines Fehlers des Versicherers nicht erreicht wurde, so steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu, auch wenn Sie den Umwandlungsantrag erst kurz vor Ablauf der Versicherungsperiode eingereicht haben und die erforderlichen Dokumente erst nach Ablauf dieser Periode unterschrieben wurden, da dieses rückwirkend erfolgen kann.

 

Sollten Sie sich daher über die Möglichkeiten der Umwandlung informieren wollen oder einer Schadensersatz gegen das Versicherungsunternehmen geltend, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann ihnen den Rechtsweg für den Schadensersatz ebnen.

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