Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig: Schritte zur Wiederherstellung der Bonität | Das Update 2023

Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig werden - Schufa 2023
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Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig: Schritte zur Wiederherstellung der Bonität – So geht’s im Jahr 2023!

Erfahren Sie, wie Sie nach der Privatinsolvenz Ihre Kreditwürdigkeit bei der Schufa zurückgewinnen können

Eine Privatinsolvenz kann für viele Menschen eine finanzielle und emotionale Belastung sein. Doch im Wege dieses schwierigen Prozesses besteht die Möglichkeit, die eigene Kreditwürdigkeit wiederherzustellen. In diesem Artikel beleuchten wir die Schritte, die erforderlich sind, um im Rahmen der Privatinsolvenz wieder kreditwürdig zu werden.

Die Herausforderungen nach einer Privatinsolvenz und die Rolle der SCHUFA

Eine Privatinsolvenz hinterlässt oft lang anhaltende Auswirkungen auf die Bonität einer Person. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA, Deutschlands größte Auskunftei, speichert Informationen über Insolvenzverfahren für eine bestimmte Zeit. Dies kann die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen und es schwierig machen, in naher Zukunft Kredite oder andere Finanzierungen zu erhalten. Nach Ende des Insolvenzverfahrens wird die Restschuldbefreiung in der SCHUFA-Kartei eingetragen. Dies stellt einen negativen Eintrag dar, der die Bonität des Betroffenen absenkt. Selbst nach Löschung des Eintrages über die Restschuldbefreiung kann es sein, dass weiterhin ein niedriger SCHUFA-Score vorliegt, da die Bewertung von verschiedenen Faktoren abhängt. So können auch neue Schulden, die während des laufenden Verfahrens entstanden sind, einen negativen Eintrag begründen.

Schritte der Privatinsolvenz zur Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit

Um mittels einer Privatinsolvenz wieder kreditwürdig zu werden, gibt es bestimmte Schritte, die Sie unternehmen müssen:

Zunächst ist beim zuständigen Insolvenzgericht der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu stellen. Dieser ist zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu stellen. Dem Antrag muss jedoch ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorangegangen sein. Dieser erfolgt unter Mitwirkung einer Schuldnerberatungsstelle oder eines Rechtsanwaltes. Im Wege einer Einigung lässt sich die Schuldenfreiheit häufig schneller erreichen, daher ist es oft ratsam, einen darauf spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Eine persönliche Beratung, in der die Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft werden, soll in jedem Fall stattgefunden haben. Nach einem gescheitertem Einigungsversuch kann die Antragsstellung beim Insolvenzgericht erfolgen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Vermögensverhältnisse, insbesondere die Schulden ermittelt und festgehalten. Anschließend erfolgt eine Verwertung der noch vorhandenen Vermögenswerte, u. a. im Wege der Pfändung. Der Erlös wird sodann für die Deckung der Verfahrenskosten und der Kosten des Insolvenzverwalters verwendet. Der Rest wird an die Gläubiger verteilt.

Es folgt die Wohlverhaltensphase. Diese dauert 3 Jahre. Während dieser Zeit wird die finanzielle Freiheit des Schuldners stark eingeschränkt, da bestimmte gesetzliche Auflagen erfüllt werden müssen.

So müssen alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse offengelegt werden. Bei einem Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel muss stets das Gericht darüber informiert werden. Der Schuldner verpflichtet sich zudem, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Das pfändbare Einkommen muss an den Insolvenzverwalter abgetreten werden. Dem Schuldner verbleibt jedoch der Anteil für das Existenzminimum. Fällt eine Erbschaft an, muss die Hälfte davon abgegeben werden.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren endet mit der Restschuldbefreiung. Damit werden die Schulden, die in die Insolvenz geführt haben, erlassen.

Wann kann die Kreditwürdigkeit nach der Privatinsolvenz wiederhergestellt werden?

Die SCHUFA speichert sowohl die Eröffnung des Verfahrens zur Privatinsolvenz als auch die Restschuldbefreiung als negativen Eintrag. Die von der Restschuldbefreiung betroffenen Verbindlichkeiten sind zwar gegenstandslos geworden, allerdings werden diese seitens der SCHUFA nur als erledigt markiert und nicht gänzlich gelöscht. Es kann daher sein, dass trotz Löschung der Restschuldbefreiung weiterhin negative Einträge vorliegen.

Um herauszufinden, um welche Einträge es sich dabei handelt, können Sie eine Selbstauskunft nach § 15 DSGVO anfordern. Die SCHUFA muss dann Auskunft darüber geben, welche Daten über Sie vorliegen. Auf diese Weise kann ermittelt werden, ob negative Einträge gegebenenfalls unberechtigt sind. Sie können bei der SCHUFA die Löschung der unberechtigten Einträge beantragen. Bei Durchsetzung der Löschung eines negativen SCHUFA-Eintrages kann Ihnen ein Rechtsanwalt die nötige Hilfe zukommen lassen.

Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema SCHUFA nach Insolvenzverfahren: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

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Wenn Sie nach einer Privatinsolvenz Unterstützung benötigen oder weitere Fragen zum Insolvenzrecht haben, ist es ratsam, die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Sie bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens unterstützen, Ihnen bei der Wiederherstellung Ihrer Kreditwürdigkeit helfen und wertvolle Ratschläge für Ihre finanzielle Zukunft geben. Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig“:

  • Welche Schritte sind erforderlich, um nach einer Privatinsolvenz wieder kreditwürdig zu werden?

    Zunächst muss das Verfahren zur Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht eröffnet worden sein. Nach der sogenannten Wohlverhaltensphase, die etwa 3 Jahre andauert, endet das Privatinsolvenzverfahren mit der Restschuldbefreiung. Der Eintrag über die Restschuldbefreiung bei der SCHUFA wird nach 6 Monaten gelöscht. Solange der negative Eintrag vorliegt, ist die Bonität herabgesetzt und die Kreditwürdigkeit entsprechend schlecht. Nach der Löschung steigt der SCHUFA-Score, sodass die Kreditwürdigkeit grundsätzlich wieder steigt.

  • Wie lange dauert es, bis die Kreditwürdigkeit nach einer Privatinsolvenz wiederhergestellt ist?

    Man kann das zwar versuchen, erfahrungsgemäß reagieren Casinos aber hierauf ablehnend oder gar nicht. Erst auf Druck einer Klage oder eines Urteils lassen sich Casinos auf Rückzahlungen ein.Das erstmalige Verbraucherinsolvenzverfahren dauert gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO in der Regel 3 Jahre, hinzu kommt die 6-monatige Löschungsfrist bei der SCHUFA.nicht. Erst auf Druck einer Klage oder eines Urteils lassen sich Casinos auf Rückzahlungen ein.

  • Welche Rolle spielt die SCHUFA bei der Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit nach einem Insolvenzverfahren?

    Die SCHUFA spielt eine wichtige Rolle bei der Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit nach einem Insolvenzverfahren. Informationen über Insolvenzverfahren werden für 6  Monate bei der SCHUFA gespeichert. Negative Einträge verschlechtern generell den persönlichen SCHUFA-Score, was eine geminderte Kreditwürdigkeit zur Folge hat. Nach der Löschung des Eintrags über die Restschuldbefreiung steigt der SCHUFA-Score, allerdings spielt bei der Kreditwürdigkeit auch die Einzelfallbewertung der entsprechenden Bank mit.


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Quellen zum Thema „Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig“


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