Abgasskandal: Ist auch der EA 288 davon betroffen?

Im VW-Abgasskandal ist seit der Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig der Dieselmotor des Typs EA 288 in den Fokus gerückt. Hierbei handelt es sich um das Nachfolgemodell des Motortyps EA 189, der durch die Abgasmanipulationen bekannt geworden ist.

Dem Südwestfunk liegen nach eigenen Angaben Dokumente vor, die beweisen, dass auch in den neueren Dieselmotoren der Euro-6-Norm eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Nach dortigen Angaben soll es sich um Modelle der Marken VW, Audi, Skoda und SEAT handeln, in denen der Motor EA 288 verbaut wurde. Betroffen sind neuere Fahrzeuge der Euro-6-Norm mit 1,4 bis 2,0 Liter Hubraum.

Die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter Punkt 14.1.

Die Schummelei beim EA 288 soll ähnlich ablaufen wie beim EA 189 hinsichtlich der Prüfstandserkennung.

In den Verfahren mit dem Motortyp EA 189 haben bereits zahlreiche Gerichte VW wegen Betruges zu Schadensersatz an die Kläger verurteilt. Sollte sich nun herausstellen, dass auch der EA 288 mit der Schummelsoftware ausgestattet ist, ist zu erwarten, dass auch in diesen Fällen zugunsten der Kläger entschieden wird.

Es liegen den Gerichten bereits die ersten Klagen von Klägern vor, die Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 288 besitzen. Das Landgericht Wuppertal (Az. 2 O 273/18) hat mit Beweisbeschluss vom 15.03.2019 die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dieser Frage angeordnet.

Zögern Sie also nicht, ebenfalls Ihr Recht gegen den VW-Konzern einzuklagen. Gern unterstützen wir Sie dabei.

Nehmen Sie Kontakt auf zur Rechtsanwaltskanzlei Hermann Kaufmann, Heilbronnstraße 2 in 28832 Achim, Telefon 04202 638370, E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de.

Related Posts