Missbrauch von Video-Ident-Verfahren – wer haftet gegen wen?

allgemein

Mittlerweile bieten viele Kreditinstitute zur Identifizierung der Kunden bei unter anderem Kontoeröffnungen ein „Video-Ident-Verfahren“ an. Bei dem „Video-Ident-Verfahren“ können sich die Kunden über einen Videoanrufen gegenüber dem Kreditinstitut identifizieren. Innerhalb dieses Videotelefonats mit Hilfe von Programmen oder Apps muss der Kunde zur Identitätsprüfung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Kamera halten und Fragen zu seiner Person beantworten. Der Weg des Kunden zur Filiale oder das umständliche „Post-Ident-Verfahren“ bleibt den Kunden dadurch erspart und erspart viel Aufwand.

Internetbetrüger nutzen das elektronische Verfahren zur Kontoeröffnung oder Auftragsdurchführung für sich aus. So werden Personen unter falschen Vorwänden dazu gebracht ihre persönlichen Daten preiszugeben und an einem „Video-Ident-Verfahren“ teilzunehmen. Die unter dem Namen der Opfer eröffneten Konten und durchgeführten Transaktionen verwenden die Betrüger dann für kriminelle Zwecke wie z.B. für den Betrieb von unechten Onlineshops.

Es gibt viele Warnsignalen, die darauf deuten, dass eine Betrugsmasche vorliegt. So wie zum Beispiel:

  • Nutzung von Bewerbungsverfahren auf Onlineplattformen ohne die Möglichkeit eines persönlichen Kontaktes.
  • Teilnahme an einem Video-Ident-Verfahren zur Kontoeröffnung zur Identifikation für ein Jobangebot zu identifizieren.
  • Aufforderung zum Test eines Video-Ident-Verfahrens und so Aufforderung zur scheinbar fiktiven Kontoeröffnung für sich selbst

Wenn Sie meinen auf eine derartige betrügerische Masche hereingefallen zu sein, sollten Sie schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Daneben sollten Sie den Betrug bei Ihrer Bank unverzüglich melden und das Konto sperren lassen. Zahlungen, die auf diese Weise scheinbar von Ihnen getätigt wurden, wodurch zum Beispiel Dispo-Kredite aufgenommen wurden, lassen sich über den Weg der unautorisierten Zahlungen von der Bank auf das Konto zurückerstatten und können so rückabgewickelt werden.

Lassen sie daher unbedingt auf dem Wege der unautorisierten Zahlungen von der Bank prüfen, welche Möglichkeiten in Betracht kommen und informieren Sie sich über eben diese. Machen Sie Ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Überweisungen von der Bank geltend. Wir stehen Ihnen als Fachanwaltskanzlei mit Rat und Tat zur Seite. Sie können uns gerne eine Nachricht schreiben oder und unter unserer Telefonnummer erreichen.

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