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Seyyid Ünal
Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwalt Kaufmann
03
Jan

Europa gegen Deutschland- Bleiben die bisher verbindlichen Honorarvorschriften für Architekten- und Ingenieurleistungen, die HOAI, bestehen? Der EUGH entscheidet jetzt.

Seit Mitte letzten Jahres ist die HOAI Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Diesen hatte die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Sie ist der Auffassung, die besonderen Honorarvorschriften der HOAI seien europarechtlich unzulässig. Nach Ansicht der EU-Kommission verstoße die HOAI gegen den europarechtlichen Grundsatz der Niederlassungsfreiheit. Die mündliche Anhörung in dieser spannenden Angelegenheit...
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