Erfolg gegen die Four Gates AG: erneut zahlt die Four Gates einem Anleger die Einlage zurück

Die Bremer Rechtsanwaltskanzlei Kaufmann konnte für einen Anleger das der Gesellschaft überantwortete Geld zurückholen.

 

Der geschlossene Vergleich sieht die Rückzahlung der vollen Einlagesumme vor und gibt damit dem Anleger das eingezahlte Geld zurück.

 

Wie das Landgericht Leipzig zuvor feststellte, ist die in den Zeichnungsscheinen verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so dass der Anleger den Vertrag auch nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist widerrufen konnte.

 

Damit ist ein weiterer Erfolg in der Kette fehlerhafter Widerrufsbelehrungen erzielt.

 

Denn immer wieder ist bei genauer Betrachtung der in vielen Fällen verwendeten Widerrufsbelehrungen festzustellen, dass diese fehlerhaft verfasst sind und damit der Verbraucher auch noch nach Ablauf der im Regelfall geltenden zweiwöchigen Widerrufsfrist den geschlossenen Vertrag widerrufen kann. Bei einem erfolgreichen Widerruf aber ist das bereits gezahlte Geld von den beteiligten Gesellschaften herauszugeben. Im Falle der Widerrufe von Darlehensverträgen sind die gezahlten Zins- und Tilgungsraten zurückzugewähren.

 

Der Verbraucher hat also wie in dem erfolgreichen Fall der Four Gates AG auch heute noch die Möglichkeit, bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen sein Geld zurückzuholen.

 

Geben Sie daher noch heute ihre erhaltene Widerrufsbelehrung in unsere fachkundigen Hände und lassen Sie prüfen, ob sie sich auch von inzwischen nachteilig verlaufenden Verträgen lösen können.

 

Wir prüfen, beraten und vertreten Sie gern. Diese Widerrufsmöglichkeiten sind nicht nur auf die Beteiligungen an der Four Gates AG beschränkt, sondern auch die Widerrufsbelehrungen der Darlehensverträge mit den von dem Diesel-Skandal betroffenen Automobilunternehmen können fehlerhaft sein.

 

Daher zögern Sie nicht und handeln Sie jetzt. Wenn sich Gesellschaften in die Insolvenz „gerettet“ haben, ist es vielfach zu spät.

 

Unsere Telefonnummer ist die 0421- 59 75 330. Geben sie ihre Verträge damit in fachkundige und spezialisierte Hände. Die E-Mail-Adresse lautet info@rechtsanwaltkaufmann.de.

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