Diesel-Skandal: Bekommen Sie den Kaufpreis für Ihr Fahrzeug zurück!

allgemein

 

Wegen  des Einbaus  der  vieldiskutierten „Schummelsoftware“  muss Ihr  Händler  Ihr Fahrzeug zurücknehmen und Ihnen den gezahlten Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer zurückerstatten.  Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Kaufmann verschafft Ihnen derzeit beste Chancen, Ihren Diesel ohne Verlust zurückzugeben.

 

VW-Käufer haben jetzt ein obergerichtliches Urteil für die  Rücknahme  eines Fahrzeugs  im  Rücken, das  durch  die „Schummelsoftware“ betroffen ist.  Dies hat  gleichzeitig  auch Signalwirkung  für  Mercedes: Die  Daimler  AG muss  beispielsweise deutschlandweit  238000  Fahrzeug wegen  illegaler  Abschalteinrichtungen  zurück rufen- Auch hier stehen die Verbraucherrechte massiv im Vordergrund.

 

Die Setzung einer Nachbesserungspflicht sei  dabei von dem Käufer nicht zu verlangen, da sich VW bereits durch die „Schummelsoftware“ als nicht vertrauenswürdig erwiesen habe. Ein zweites Mal müsse der Käufer VW nicht an sein Fahrzeug lassen.  Mit der Rückendeckung insbesondere des oberlandesgerichtlichen Urteils können sich diese nicht mehr hinter fadenscheinigen Argumenten verstecken.

 

Auch  weitere  Gerichte haben  für  den Käufer  entschieden.  Sowohl das  Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Osnabrück wie auch das Landgericht Berlin und das Landgericht Münster.  Zahlreiche  weitere Gerichte  stützen  diese Linie.  Diese Urteile ermöglichen es Ihnen, sich erfolgreich gegen den Hersteller und Verkäufer mangelhafter Fahrzeuge zu wenden.

 

Wir unterstützen Sie gern. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Herr  Rechtsanwalt Kaufmann  ebnet Ihnen schnell, unkompliziert und erfolgreich den Rechtsweg  für  die Erstattung des Kaufpreises– So können Sie Ihren Diesel ohne Verlust zurückzugeben.

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