Wegen des Einbaus der vieldiskutierten „Schummelsoftware“ muss Ihr Händler Ihr Fahrzeug zurücknehmen und Ihnen den gezahlten Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer zurückerstatten. Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Kaufmann verschafft Ihnen derzeit beste Chancen, Ihren Diesel ohne Verlust zurückzugeben.
VW-Käufer haben jetzt ein obergerichtliches Urteil für die Rücknahme eines Fahrzeugs im Rücken, das durch die „Schummelsoftware“ betroffen ist. Dies hat gleichzeitig auch Signalwirkung für Mercedes: Die Daimler AG muss beispielsweise deutschlandweit 238000 Fahrzeug wegen illegaler Abschalteinrichtungen zurück rufen- Auch hier stehen die Verbraucherrechte massiv im Vordergrund.
Die Setzung einer Nachbesserungspflicht sei dabei von dem Käufer nicht zu verlangen, da sich VW bereits durch die „Schummelsoftware“ als nicht vertrauenswürdig erwiesen habe. Ein zweites Mal müsse der Käufer VW nicht an sein Fahrzeug lassen. Mit der Rückendeckung insbesondere des oberlandesgerichtlichen Urteils können sich diese nicht mehr hinter fadenscheinigen Argumenten verstecken.
Auch weitere Gerichte haben für den Käufer entschieden. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Osnabrück wie auch das Landgericht Berlin und das Landgericht Münster. Zahlreiche weitere Gerichte stützen diese Linie. Diese Urteile ermöglichen es Ihnen, sich erfolgreich gegen den Hersteller und Verkäufer mangelhafter Fahrzeuge zu wenden.
Wir unterstützen Sie gern. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Herr Rechtsanwalt Kaufmann ebnet Ihnen schnell, unkompliziert und erfolgreich den Rechtsweg für die Erstattung des Kaufpreises– So können Sie Ihren Diesel ohne Verlust zurückzugeben.