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Januar 20, 2019
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Diesel-Skandal: Bekommen Sie den Kaufpreis für Ihr Fahrzeug zurück!

  Wegen  des Einbaus  der  vieldiskutierten „Schummelsoftware“  muss Ihr  Händler  Ihr Fahrzeug zurücknehmen und Ihnen den gezahlten Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer zurückerstatten.  Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Kaufmann verschafft Ihnen derzeit beste Chancen, Ihren Diesel ohne Verlust zurückzugeben.   VW-Käufer haben jetzt ein obergerichtliches Urteil für die  Rücknahme  eines Fahrzeugs  im  Rücken, das  durch  die „Schummelsoftware“ betroffen ist.  Dies hat  gleichzeitig  auch Signalwirkung ...
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