Bundestag beschließt Bilanzmodernisierungsgesetz

gesellschaftsrecht

Der Deutsche Bundestag hat am 26.03.2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes verabschiedet. Im Kern soll das HGB-Bilanzrecht bestehen bleiben. Weiterhin soll das Gesetz den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandarts (International Financial Reporting Standards (IFRS) ) stärken. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt jedoch die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Das Gesetz soll kleinere Unternehmen entlasten. Hierzu werden die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, angehoben. Einzelkaufleute mit weniger als 500.000,00 € Umsatz und 50.000,00 € Gewinn pro Geschäftsjahr werden von der Pflicht zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung befreit. Damit wird für viele Firmen der Aufwand bei der Rechnungslegung verringert. Patente, Know How, d. h. so genannte immaterielle selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können in der HGB-Bilanz angesetzt werden. Hierdurch wird es Unternehmen ermöglicht, ihr Eigenkapital auszubauen, um sich z. B. am Markt weiteres Kapital zu beschaffen. Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2010.

 

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