Massenentlassung bei Galeria Schließungen: Rechte der Arbeitnehmer kennen und durchsetzen

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Massenentlassungen bei Galeria Schließungen: Was Mitarbeiter in solchen Fällen wissen müssen

Darstellung der Schließung der Galeria-Filialen und Handlungsmöglichkeiten für betroffene Mitarbeiter

Die Schließung zahlreicher Galeria Karstadt Kaufhof-Filialen, darunter in besonderem Ausmaß die Niederlassung in Leonberg, hat weitreichende Konsequenzen für viele Beschäftigte. Viele Arbeitnehmer stehen nun vor einer unsicheren Zukunft und fragen sich, auf welche Rechte sie sich berufen und wie sie sich in dieser Situation am sinnvollsten verhalten können. In diesem Artikel erläutern wir, was eine Massenentlassung ist, welche Schutzmechanismen das Arbeitsrecht vorsieht und welche konkreten Schritte Betroffene ergreifen sollten.

Was ist unter einer Massenentlassung von Mitarbeitern zu verstehen?

Der Begriff der Massenentlassung ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu finden. Nach § 17 KSchG liegt eine Massenentlassung vor, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlässt. Die Schwellenwerte richten sich nach der Anzahl der insgesamt Beschäftigten im Unternehmen:

  • Bei mehr als 20 und weniger als 60 Mitarbeitern: Mindestens 5 Entlassungen.
  • Bei 60 bis 499 Mitarbeitern: 

Mindestens 10 % oder mindestens 25 Entlassungen.

  • Bei 500 oder mehr Mitarbeitern: 

Mindestens 30 Entlassungen. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Diese Anzeige soll sicherstellen, dass die Entlassungen nicht ohne eine sorgfältige Überprüfung erfolgen. Auf diese Weise sollen nicht notwendige Entlassungen vermieden werden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.

Die besondere Situation bei Galeria Karstadt Kaufhof in Leonberg

Die Schließung der Karstadt-Filiale in Leonberg ist ein aktuelles Beispiel dafür, welche Auswirkungen wirtschaftliche Schwierigkeiten auf den Einzelhandel und die entlassenen Mitarbeiter haben. Die Schließung der Filiale in Leonberg ist Teil der umfangreichen Umstrukturierung des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof. Trotz staatlicher Rettungshilfen wurden zahlreiche Standorte aufgegeben. Betroffene Mitarbeiter stehen nun vor einer ungewissen Zukunft. Sie wurden mit der Schließung konfrontiert, ohne eine klare Perspektive auf eine Weiterbeschäftigung zu haben. Dies wurde insbesondere von der Gewerkschaft ver.di kritisiert. Diese forderte u.a. bessere soziale Absicherungen für Beschäftigte. Auch die Betriebsräte äußerten sich besorgt über die wirtschaftliche Zukunft der entlassenen Beschäftigten. 

Viele Mitarbeiter stehen vor der Frage, wie sie rechtlich gegen die Kündigungen vorgehen oder welche Ansprüche sie geltend machen können.

Rechte der Mitarbeiter bei Schließungen von Filialen und Massenentlassungen

Arbeitnehmer sind im Falle einer Massenentlassung nicht völlig schutzlos. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zu überprüfen, ob die Entlassung auf rechtmäßige Weise erfolgt ist und ob Ansprüche geltend gemacht werden können.

Darunter ist insbesondere zu berücksichtigen:

  1. Kündigungsschutz:
  • Eine Kündigung muss gem. § 1 KSchG sozial gerechtfertigt sein.
  • Besonders geschützte Arbeitnehmergruppen (z. B. Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsräte) genießen einen erweiterten Schutz.
  1. Sozialplan und Abfindungen:
  • In größeren Unternehmen und Betrieben mit Betriebsrat wird in der Regel ein Sozialplan verhandelt, der finanzielle Ausgleichszahlungen für betroffene Mitarbeiter regelt.
  • Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  1. Kündigungsfristen und Arbeitslosengeld:
  • Die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist muss eingehalten werden.

Arbeitnehmer sollten sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Verzögerungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Galeria Schließungen und Abfindungenzur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Wie sollten sich betroffene Mitarbeiter bei Kündigung verhalten?

Wenn Arbeitnehmer von einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung betroffen sind, sollten sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Kündigung sorgfältig prüfen lassen
  • Eine Kündigungsschutzklage kann Erfolg haben, wenn Formfehler oder Verstöße gegen das KSchG vorliegen.
  • Ein Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten im Einzelfall prüfen.
  1. Fristen beachten
  • Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht (§ 4 KSchG).
  • Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren.
  1. Anspruch auf Abfindung prüfen
  • Viele Arbeitgeber bieten Abfindungen an, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  • Ein Rechtsbeistand kann helfen, eine höhere Abfindung auszuhandeln. 
  • Zu beachten ist, dass sich in vielen Fällen eine höhere Abfindung verhandeln lässt.
  1. Sozialleistungen beantragen
  • Um finanzielle Einbußen zu minimieren, sollte frühzeitig Arbeitslosengeld beantragt werden.

Falls eine Sperrzeit droht (z. B. bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag), sollte eine rechtliche Beratung erfolgen.

Sind Sie auch von den Galeria Schließungen betroffen?

Sollten Sie wegen der Galeria Schließungen arbeitslos geworden sein, dann laden wir Sie gerne zu einem Beratungsgespräch ein, um Ihre Forderungen zu überprüfen.

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📧 E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de

Bei manchen Angelegenheiten ist es besser, einen Rechtsanwalt als Spezialisten einzuschalten – setzen Sie auf erfahrene Experten an Ihrer Seite!

Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Galeria Schließungen:

  • Welche Rechte haben Mitarbeitende im Falle einer Massenentlassung?

    Welche Rechte einem aufgrund einer Massenentlassung gekündigten Mitarbeiter zustehen, hängt insbesondere von den Umständen des Einzelfalls ab. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, die in diesem Fall überprüft und in Betracht gezogen werden sollten. Dazu gehört u.a. die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung oder ob ein Anspruch auf eine Abfindung oder Weiterbildungsmaßnahmen besteht. Überdies könnte dem entlassenen Mitarbeiter eine alternative Stelle im Unternehmen angeboten werden.

  • Welche Fristen müssen betroffene Mitarbeiter nach einer Massenentlassung beachten, um gegen eine Kündigung vorzugehen oder um ggf. bestehende Rechte geltend zu machen?

    Wichtig ist, im Falle einer Kündigung stets die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 KSchG zu beachten. Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war.

    Ferner könnten Sozialpläne oder Aufhebungsverträge eigene Fristen vorsehen, um etwaige Ansprüche durchzusetzen.

    Des Weiteren sollten Arbeitnehmer beachten, dass sie sich spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende oder innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung, falls diese kurzfristig erfolgt sein sollte, bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden sollten.

  • Warum sollten sich Mitarbeiter im Falle einer Massenentlassung anwaltlich beraten lassen?

    Mitarbeiter, die von einer Massenentlassung betroffen sind, sollten sich anwaltlich beraten lassen, um die Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen. Diese könnte unwirksam sein, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, Formfehler aufweist oder die Arbeitsagentur nicht korrekt informiert wurde.
    Auch bei bestehendem Sozialplan kann eine Überprüfung sinnvoll sein, da Abfindungsbeträge oft zu niedrig angesetzt werden. Zudem kann eine Kündigungsschutzklage die Chancen auf eine höhere Abfindung verbessern, da diese häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs vereinbart wird.


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Quellen für Massenentlassungen von Mitarbeitern bei Galeria Karstadt Kaufhof:


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