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Januar 5, 2019
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Der Versicherungsschutz einer D & O- Versicherung umfasst nicht Haftungsansprüche aus der Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG gegenüber dem Insolvenzverwalter

In den meisten Fällen ist der Geschäftsführer einer GmbH über eine D & O- Versicherung gegen Haftpflichtschäden aus seiner Tätigkeit abgesichert. Diese D & O-Versicherung greift allerdings nicht bei einer Inanspruchnahme des Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter im Falle der Insolvenz der Gesellschaft.   Wird der Geschäftsführer gemäß § 64 GmbHG im Falle der Insolvenz der...
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