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Insolvenzrecht

Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz: Was gespeichert wird und wie er gelöscht wird

Eine Privatinsolvenz landet in mehreren Schritten in der Schufa: erst die Verfahrenseröffnung, dann die Restschuldbefreiung. Was genau gespeichert wird, wie lange, und welche Rechte Sie zur Löschung haben.

Symbolbild zu einem Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz und den Möglichkeiten zur Löschung über die DSGVO

Eine Privatinsolvenz hinterlässt nicht einen, sondern zwei getrennte negative Einträge bei der Schufa: einen zur Verfahrenseröffnung und einen zur späteren Restschuldbefreiung. Den zweiten Eintrag löscht die Schufa seit dem 28. März 2023 nach 6 Monaten statt zuvor 3 Jahren. Wie lange die Einträge im Einzelfall wirklich stehen bleiben und wie Sie sie über die DSGVO aktiv prüfen und löschen lassen, zeigt dieser Beitrag.

Was genau speichert die Schufa bei einer Privatinsolvenz?

Die Schufa, wie sie unser Themenüberblick zur Privatinsolvenz einordnet, ist eine private Auskunftei, die Zahlungsdaten von Vertragspartnern wie Banken und Sparkassen sammelt und daraus einen Score berechnet, der die Bonität einer Person abbildet. Bei einer Privatinsolvenz entstehen dabei zwei separate Einträge. Zuerst wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst vermerkt, sie signalisiert potenziellen Gläubigern, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung Zahlungsunfähigkeit vorlag. Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase folgt ein zweiter, eigenständiger Eintrag zur erteilten Restschuldbefreiung. Beide Einträge wirken sich negativ auf den Schufa-Score aus und werden getrennt gespeichert, nicht auf einmal gelöscht.

Wie lange bleibt der Eintrag zur Restschuldbefreiung in der Schufa gespeichert?

Seit dem 28. März 2023 löscht die Schufa den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach deren Erteilung, zuvor betrug die Speicherfrist 3 Jahre. Die Schufa hat diese Verkürzung freiwillig vorgenommen, kurz bevor der Europäische Gerichtshof am 7. Dezember 2023 in den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 entschied, dass eine über die kurze Löschfrist des öffentlichen Insolvenzbekanntmachungsportals hinausgehende Speicherung bei privaten Auskunfteien datenschutzrechtlich rechtfertigungsbedürftig ist. Wurde bereits vor dem 28. März 2023 Restschuldbefreiung erteilt, führt die Schufa die verkürzte Löschung eigenen Angaben zufolge auch rückwirkend automatisch durch.

Die Frist beginnt mit dem Datum der Erteilung der Restschuldbefreiung, nicht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wer sich unsicher ist, ab welchem Datum genau zu rechnen ist, findet die Antwort in der Selbstauskunft, siehe unten.

Gilt die 6-Monats-Frist uneingeschränkt für alle Schufa-Einträge?

Nein, und hier ist Genauigkeit wichtig. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. I ZR 97/25) ein Urteil des OLG Köln aufgehoben, das die kurze Löschfrist des öffentlichen Schuldnerverzeichnisses pauschal auf alle bei der Schufa gespeicherten Daten übertragen wollte. Der BGH stellte klar, dass es sich bei den betroffenen Daten in diesem Fall um von Vertragspartnern gemeldete Zahlungsstörungen handelte, nicht um aus einem öffentlichen Register übernommene Insolvenzdaten, und dass beide Fallgruppen datenschutzrechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Eine automatische sofortige Löschung lässt sich aus dem EuGH-Urteil von 2023 also nicht pauschal für jede Art von Auskunfteidaten ableiten, es bleibt eine Einzelfallabwägung nötig, bei der besondere Löschinteressen der betroffenen Person berücksichtigt werden können.

Der BGH hielt fest, dass die von der zuständigen Datenschutzaufsicht genehmigte Verhaltensregel der Auskunfteien, wonach solche Zahlungsstörungsdaten grundsätzlich 3 Jahre gespeichert werden dürfen, einen angemessenen Interessenausgleich darstellt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung beglichen wurde und keine weiteren Negativdaten hinzukamen, verkürzt sich diese Frist auf 18 Monate.

Für den speziellen Eintrag zur Insolvenz-Restschuldbefreiung ändert das BGH-Urteil nichts an der von der Schufa selbst festgelegten 6-Monats-Praxis. Es zeigt aber, dass sich diese Frist nicht ohne Weiteres auf andere Arten von Schufa-Einträgen wie einfache Zahlungsstörungen übertragen lässt.

Wie lange dauert es, bis man nach einer Privatinsolvenz wieder kreditwürdig ist?

Nach einer Privatinsolvenz ist man in der Regel etwa 3,5 Jahre nach Verfahrenseröffnung wieder kreditwürdig: 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung, danach löscht die SCHUFA den Eintrag nach 6 Monaten.

Bei einem Insolvenzantrag nach dem 30. September 2020 beträgt, wie unser Überblick zur Privatinsolvenz zeigt, die Abtretungsfrist nach § 287 Abs. 2 InsO einheitlich 3 Jahre ab Verfahrenseröffnung, unabhängig davon, welche Quote der Schuldner an die Gläubiger zurückzahlen kann. Die frühere Mindestquote von 35 Prozent für eine Verkürzung auf 3 Jahre ist entfallen. Wurde einem Schuldner bereits einmal Restschuldbefreiung aufgrund eines nach dem 30.9.2020 gestellten Antrags erteilt, gilt bei einem erneuten Verfahren eine verlängerte Abtretungsfrist von 5 Jahren.

Während der Wohlverhaltensphase, deren Voraussetzungen der Beitrag zur Privatinsolvenz im Detail beschreibt, muss der Schuldner alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen, jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel dem Gericht melden, jede zumutbare Arbeit annehmen und das pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Das Verfahren endet mit der Restschuldbefreiung, die betroffenen Schulden werden dadurch erlassen.

Wie steigt der Score nach der Restschuldbefreiung wieder?

Nicht auf einen Schlag. Die Löschung des Eintrags nimmt ein Minus weg, sie schafft aber kein Plus. Ist der Eintrag zur Restschuldbefreiung nach sechs Monaten gelöscht, darf er in die Bewertung nicht mehr einfließen. Berechnet wird der Wert danach aus den Daten, die weiterhin gespeichert sind — und die sind nach einer Insolvenz meist dünn, weil kaum laufende Verträge übrig sind, die eine pünktliche Zahlung belegen könnten.

Praktisch heißt das drei Schritte. Erstens: Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern und prüfen, ob wirklich alles gelöscht ist — die Privatinsolvenz erzeugt zwei getrennte Einträge, und daneben stehen oft noch Altmeldungen einzelner Gläubiger. Zweitens: Was überfällig oder falsch ist, nach Art. 17 DSGVO löschen lassen. Drittens: Zeit und ein sauberes Zahlungsverhalten — ein ordentlich geführtes Girokonto und laufende Verträge, die pünktlich bedient werden, bauen die positive Datenbasis wieder auf.

Wie schnell sich der Wert erholt, kann Ihnen niemand verbindlich zusagen: Wie die Auskunfteien rechnen, ist nicht offengelegt. Wer eine Finanzierung plant, sollte deshalb nicht auf einen bestimmten Punktwert warten, sondern vorher die Selbstauskunft prüfen und falsche oder überfällige Einträge beseitigen lassen — das ist der Teil, den Sie selbst in der Hand haben.

Wie finde ich heraus, welche Daten die Schufa über mich gespeichert hat?

Jede Person hat nach Art. 15 DSGVO das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft gegenüber der Schufa. Diese zeigt, welche Einträge aktuell gespeichert sind, wann sie eingegangen sind und wann sie planmäßig gelöscht werden. Die Selbstauskunft ist der erste und wichtigste Schritt, um zu prüfen, ob ein Eintrag zur Restschuldbefreiung noch innerhalb der 6-Monats-Frist liegt oder ob er eigentlich schon hätte gelöscht sein müssen. Die Schufa bietet diese Auskunft unter der Bezeichnung „Datenkopie“ kostenfrei auf ihrer Website an, parallel dazu gibt es kostenpflichtige Zusatzprodukte, die für die reine Fristprüfung nicht nötig sind.

Wie lasse ich einen fehlerhaften oder zu lange gespeicherten Schufa-Eintrag löschen?

Zeigt die Selbstauskunft einen Eintrag, der die Speicherfrist bereits überschritten hat oder inhaltlich falsch ist, greift der Löschungsanspruch aus Art. 17 DSGVO. Sie können die Schufa schriftlich zur Löschung auffordern und dabei konkret auf den betroffenen Eintrag sowie das Datum der Restschuldbefreiung verweisen. Eine Musterformulierung für diesen Löschantrag folgt weiter unten.

Unabhängig von der Restschuldbefreiung selbst kann es sein, dass noch weitere, davon unabhängige negative Einträge bei der Schufa bestehen, etwa aus laufenden Zahlungsstörungen. Diese unterliegen eigenen Speicherfristen und sind von der Restschuldbefreiungs-Frist zu unterscheiden, genau das hat der BGH mit seinem Urteil vom Dezember 2025 klargestellt. Welche zusätzlichen Rechte Ihnen die DSGVO gegenüber der Schufa bei Auskunft, Score und Löschung insgesamt einräumt, ordnet der Beitrag Schufa und DSGVO ein.

Musterformulierung für den Löschantrag an die Schufa

Die folgende Formulierung deckt den Standardfall ab, in dem die 6-Monats-Frist eindeutig abgelaufen ist. Passen Sie Name, Anschrift und Datum an Ihren konkreten Fall an:

Absender: Vor- und Nachname, Anschrift >An: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden >Betreff: Löschungsantrag nach Art. 17 DSGVO, Eintrag zur Restschuldbefreiung >Sehr geehrte Damen und Herren, >mit Beschluss des Amtsgerichts [Insolvenzgericht] vom [Datum] wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Der entsprechende Eintrag in meiner Schufa-Akte ist damit gemäß Ihrer eigenen Verhaltensregel, die seit dem 28. März 2023 eine Speicherfrist von 6 Monaten nach Erteilung der Restschuldbefreiung vorsieht, zur Löschung fällig. >Gemäß meiner Selbstauskunft vom [Datum] ist dieser Eintrag noch gespeichert, obwohl die 6-Monats-Frist bereits am [Datum] abgelaufen ist. Ich fordere Sie hiermit auf, den Eintrag zur Restschuldbefreiung unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens, gemäß Art. 17 DSGVO zu löschen. >Bitte bestätigen Sie mir die erfolgte Löschung schriftlich. >Mit freundlichen Grüßen >[Unterschrift]

Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder zumindest nachweisbar per E-Mail, um den Zugang später belegen zu können.

Was tun, wenn die Schufa trotz Musterbrief nicht reagiert?

Reagiert die Schufa innerhalb der gesetzten Frist nicht oder lehnt die Löschung ohne nachvollziehbare Begründung ab, bestehen zwei Wege. Zum einen kann eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht werden, die Schufa unterliegt der Aufsicht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zum anderen kann ein Anwalt die Löschung außergerichtlich nachdrücklicher einfordern und, falls nötig, gerichtlich durchsetzen. Bleibt der Score-Wert trotz erfolgter Löschung weiterhin unangemessen niedrig, weil die Schufa die Auswirkungen des gelöschten Eintrags nicht korrekt aus der Berechnung entfernt hat, kann auch das anwaltlich überprüft und gegebenenfalls eingeklagt werden.

Rechtsstand: Juli 2026.

Fragen & Antworten

Wie viele verschiedene Einträge entstehen bei einer Privatinsolvenz in der Schufa?

Zwei getrennte Einträge: einer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens und ein zweiter, eigenständiger Eintrag bei Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschluss der Wohlverhaltensphase.

Seit wann gilt die verkürzte 6-Monats-Speicherfrist bei der Schufa?

Seit dem 28. März 2023. Zuvor speicherte die Schufa den Eintrag zur Restschuldbefreiung 3 Jahre. Die Verkürzung erfolgte freiwillig, kurz vor dem EuGH-Urteil vom 7.12.2023 zu diesem Themenkomplex.

Hat das BGH-Urteil vom Dezember 2025 die 6-Monats-Frist wieder gekippt?

Nein. Das Urteil vom 18.12.2025 (Az. I ZR 97/25) betraf gewöhnliche, von Vertragspartnern gemeldete Zahlungsstörungen, nicht speziell den Restschuldbefreiungs-Eintrag. Der BGH stellte klar, dass sich die kurzen Löschfristen aus öffentlichen Registern nicht automatisch auf jede Art von Auskunfteidaten übertragen lassen, eine Einzelfallabwägung bleibt möglich.

Wie erfahre ich, welche konkreten Daten die Schufa über meine Privatinsolvenz gespeichert hat?

Über eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die Sie direkt bei der Schufa anfordern können. Sie zeigt alle gespeicherten Einträge samt geplantem Löschdatum.

Was kann ich tun, wenn die Schufa einen Eintrag trotz Fristablauf nicht löscht?

Fordern Sie die Löschung schriftlich unter Berufung auf Art. 17 DSGVO und unter Angabe des Datums der Restschuldbefreiung. Bleibt die Schufa untätig, kommen eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde oder anwaltliche Unterstützung infrage.

Wie lange dauert es, bis man nach einer Privatinsolvenz wieder kreditwürdig ist?

In der Regel etwa 3,5 Jahre ab Verfahrenseröffnung: 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 2 InsO, danach löscht die SCHUFA den Eintrag nach weiteren 6 Monaten.

Warum ist mein SCHUFA-Score auch nach der Löschung noch niedrig?

Die Löschung nimmt nur das Minus weg: Danach wird der Wert aus den übrigen gespeicherten Daten berechnet, und die sind nach einer Insolvenz oft dünn. Außerdem können neue Schulden aus der Zeit des Verfahrens eigene Einträge begründen. Eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO zeigt die genaue Datenlage.

Ab wann läuft die 6-Monats-Frist bei der Restschuldbefreiung?

Ab dem Datum der Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht, nicht ab dem Datum der Verfahrenseröffnung. Das genaue Datum steht im Gerichtsbeschluss und in der Schufa-Selbstauskunft.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Eine rechtliche Prüfung Ihres Falls erfolgt erst im Rahmen eines Mandats. Die Inhalte sind teilweise KI-modifiziert und werden redaktionell geprüft.

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