Im Insolvenzverfahren wird dem Unternehmer oder Verbraucher ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Der Insolvenzverwalter hat innerhalb des Insolvenzverfahren einen großen Handlungsspielraum, damit das Insolvenzverfahren ordentlich abgewickelt werden kann. Durch diesen Handlungsspielraum steht der Insolvenzverwalter in der Regel bei allen insolventen Personen und Unternehmen in der Kritik. Trotz dessen, dass Ihm nicht alles vorwerfbar ist, wofür er in der Kritik steht, haftet er dem Gläubiger auf Schadensersatz, wenn er eine seiner Pflichten verletzt und kann so persönlich in Anspruch genommen werden.
Sowohl der Insolvenzverwalter, als auch der vorläufige Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachwalter sind so den Insolvenzschuldnern, als auch -gläubigern zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie die ihnen nach der Insolvenzordnung obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt. Auch Geschäftsleiter bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung haften gegenüber den Beteiligten am gesamten Verfahren , soweit sie eine dieser Pflichten verletzen. Die Zwei relevantesten Fälle der Insolvenzverwalterhaftung finden Sie hier:
- Verwalter sind dazu verpflichtet die Insolvenzmasse optimal zu verwerten. Der Verkauf eines Gegenstandes zu einem unter dem Wert liegenden Preis ist pflichtwidrig. Der Insolvenzverwalter haftet persönlich und ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dieses Eintritt.
- Insolvenzverwalter sind dazu verpflichtet, Forderungen/Ansprüche durchzusetzen. Es muss eine sorgfältige Analyse des Risikos einer gerichtlichen Durchsetzung des Anspruches vollzogen werden. Der Insolvenzverwalter haftet persönlich und ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er Ansprüche nicht durchsetzt oder verjähren lässt.
Sollten Sie nun zu dem Schluss kommen, dass Sie als Insolvenzgläubiger oder -schuldner durch eine derartige Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters zu wenig Erlös erlangt haben oder dass ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllt werden konnte, weil der Insolvenzverwalter etwas unter Wert oder gar nicht Veräußert hat so steht ihnen ein Schadensersatz als Gläubiger und auch als Schuldner gegen den Insolvenzverwalter zu.
Lassen Sie sich unbedingt beraten, ob in Ihrem Fall eine Haftung des Insolvenzverwalters in Frage kommt. So können Sie als Schuldner weitere Forderungen beglichen werden oder als Gläubiger Verluste verringern. In beiden Fällen stehen wir Ihnen immer für die Beratung und die Geltendmachung Ihres Schadensersatzes zur Seite. Rufen Sie uns daher an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter.