Corona: Die Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts

Corona Schließung des Einzelhandels - Hilfe Anwalt Kaufmann

Die weltweite Corona-Pandemie bringt schon seit einer längeren Zeit viele Nachteile mit sich. Besonders der Bereich des Einzelhandels ist stark von diesen Nachteilen beeinträchtigt.

Schließungsanordnung wegen Corona

Darunter kann unter anderem eine bedrohliche Schließungsanordnung fallen, die dazu führt, dass das Mietobjekt eingeschränkt oder sogar gar nicht mehr genutzt werden kann. Hierbei kann es sich dann in bestimmten Fällen um einen Mangel handeln.

Ein Fallbeispiel

Man nehme an, zwei Vertragsparteien schließen einen Mietvertrag. Der von den Vertragsparteien vereinbarte Mietzweck ist im konkreten Fall die Nutzung des Mietobjekts als Möbelgeschäft. Dieser soll für den optimalen Betrieb in einer hochwertigen Umgebung eine zentrale Lage haben. Die Erreichung des vereinbarten Zwecks könnte durch die coronabedingte Schließungsanordnung jedoch unmöglich werden. 

Die Rechtsfolgen für Einzelhändler

Diese Beschränkung falle nicht in den Risikobereich des Mieters oder der Mieterin. Auch der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin müsse sich an dem Mietzweck messen lassen, da aus dem Parteiwillen deutlich hervorgeht, dass ein solches Einzelhandelsgeschäft in einer zentralen Lage in hochwertiger Umgebung betrieben werden soll. 

Quelle

Landgericht München I, Urteil vom 22. September 2020, Az. 3 O 4495/20.

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Sollten Sie sich in der Situation des Mieters beziehungsweise der Mieterin wiederfinden und vor der Frage stehen, wie Sie mit einer solchen Schließungsanordnung umgehen sollen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann mit seiner jahrelangen Expertise im Insolvenzrecht für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.


Wie lange dauert es von Welcher Bereich wurde von der Corona-Krise besonders stark beeinträchtigt?der Insolvenz bis zur Schuldenfreiheit?

Besonders der Bereich des Einzelhandels ist von den Nachteilen, die die Corona-Krise mit sich bringt, schwer betroffen. Gerade hier kommt es nämlich vermehrt zu Schließungsanordnungen, die zu erheblichen Einschränkungen führen. 

Welche konkreten Nachteile für den Einzelhandel bringt die Corona-Pandemie mit sich?

Durch die weltweite Corona-Pandemie kann es gegebenenfalls zu einer Schließungsanordnung kommen, die dazu führt, dass das Mietobjekt, welches normalerweise zum Zwecke des Einzelhandels genutzt wird, eingeschränkt oder sogar gar nicht mehr genutzt werden kann. Dies hat enorme Verluste zur Folge.

Was sind die Corona Rechtsfolgen der Schließung des Einzelhandels?

Die Beschränkung der Mietsache falle nicht in den Risikobereich des Mieters beziehungsweise der Mieterin. Wenn aus dem Parteiwillen eindeutig hervorgeht, dass das Einzelhandelsgeschäft betrieben werden soll, müsse sich auch der Vermieter oder die Vermieterin an dem Mietzweck messen lassen.

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